Das Erfurter Promotions- und Postdoktorand*innen-Programm (EPPP)
Das Erfurter Promotions- und Postdoktorand*innen-Programm (EPPP) wurde 2008 ins Leben gerufen und bildet seitdem die Grundlage und den gemeinsamen Rahmen für die strukturierte und zielorientierte Begleitung, Betreuung sowie fachliche und überfachliche Ausbildung von Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase innerhalb der zertifizierten Nachwuchskollegs der Universität Erfurt. Auch das Max-Weber-Kolleg regelt seine Nachwuchsförderung gemäß den Standards des EPPPs. Rechtliche Grundsätze des EPP-Programms wurden durch die Universität Erfurt festgehalten in einer Rahmenordnung.
Im Rahmen des EPP-Programms werden
- verbindlich die Mindeststandards für die fachliche wie überfachliche Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftler*innen festgelegt;
- Strukturen und Verfahren der für die Qualifizierungsarbeit qualitätsgesichert und
- finanzielle Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftler*innen geschaffen.
Das fachliche Qualifizierungskonzept des jeweiligen Kollegs richtet sich an dessen forschungsorientiertem Leitthema aus. Es besteht aus verschiedenen, regelmäßig stattfindenden Elementen, wie z.B. Kolloquien, Seminaren, Vorträgen, Workshops etc. Die Elemente können in Wahl- oder Pflichtangebote aufgeteilt sein, jedoch ist die Teilnahme an einer bestimmten Anzahl und Art von Veranstaltungen Pflicht für die Kollegiat*innen. Genaue Regelungen hierzu treffen die Kollegs selbst. Darüber hinaus sind überfachliche Qualifikationsangebote zum Erwerb fächerübergreifender Schlüsselkompetenzen für die Kollegiat*innen vorgesehen, die von den jeweiligen Kollegs selbst durchgeführt werden, oder im Rahmen des kostenfreien Angebots der Akademischen Personal- und Kompetenzentwicklungbesucht werden können.
Innerhalb der Kollegs werden die eigenen Qualifizierungsprojekte regelmäßig mit anderen Mitgliedern der Peergroup diskutiert und ausgewertet. Zusätzlich erfolgt die Betreuung und fachliche Begleitung von Qualifizierungsprojekten durch ein professorales Betreuungsteam.
Alle Kollegs sind für eine befristete Dauer EPPP-zertifiziert und müssen ihr Programm sowie ihre Strukturen regelmäßige durch den Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung rezertifizieren lassen. So wird die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards des EPPP sichergestellt.
Im Rahmen des EPPP soll insbesondere die frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit der Nachwuchswissenschaftler*innen gezielt gefördert werden. Nachwuchskollegs erhalten hierzu ein Jahresbudget, mit dem gemeinsame Vorhaben (wie beispielsweise die Ausrichtung von Gastvorträgen oder Workshops) finanziert werden können, und an deren Organisation und Umsetzung die Kollegiat*innen möglichst beteiligt werden. Kollegiat*innen im EPPP werden von der Universität Erfurt in ihren Forschungsvorhaben finanziell unterstützt. Für einen Zeitraum von bis zu vier (Doktorand*innen) bzw. fünf Jahren (Postdoktorand*innen) können sie die Erstattung von forschungsbezogenen Sach- und Reisekosten von bis zu 600 Euro pro Jahr beim Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung beantragen.
Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Nachwuchskolleg, den Aufnahmeverfahren und Fördermöglichkeiten im EPP-Programm finden Sie auf der zentralen Seite der Nachwuchskollegs.
Alle relevanten Dokumente und Formulare finden sich auf der Seite des Graduiertenservices der Universität Erfurt.