Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Universität Erfurt,
vertreten durch den Präsidenten
Prof. Dr. Walter Bauer-Wabnegg
Nordhäuserstr. 63
99089 Erfurt
Deutschland
Tel.: +49 361 737-5000
Fax: +49 361 737-5009
E-Mail: praesident@uni-erfurt.de
Universität Erfurt / Datenschutz
Ute Winter
Nordhäuserstr. 63
99089 Erfurt
Tel.: +49 361 737-5651
E-Mail: datenschutz@uni-erfurt.de
Die Universität Erfurt erhebt und verarbeitet die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung/Immatrikulation erfragten personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten von Studienbewerbern, Studierenden, Promovierenden und Prüfungskandidaten ist § 11 ThürHG vom 10. Mai 2018 i.V.m. den Bestimmungen der Thüringer Hochschul-Datenschutzverordnung (ThürHDatVO) vom 16. August 2019 in der jeweils aktuellen Fassung.
Im Rahmen der Online-Bewerbung bzw. Online-Einschreibung werden folgende personenbezogene Daten erhoben:
Bei internationalen Bewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zusätzlich:
Für die Zulassung und Immatrikulation sind Sie gemäß § 6 ThürHDatVO zur Bereitstellung dieser Daten verpflichtet.
Mit der Immatrikulation zum Studium und im Verlauf des Studiums werden zusätzlich folgende weitere Daten erhoben und verarbeitet:
Die Daten zur Hochschulstatistik werden anonymisiert an das Thüringer Landesamt für Statistik übermittelt. Hierzu ist die Universität nach § 2 ThürHDatVO verpflichtet.
Im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens werden für die örtlich zulassungsbeschränkten Studienrichtungen der Universität Erfurt Bewerberdaten mit der Stiftung für Hochschulzulassung abgeglichen.
Im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung der/des versicherungspflichtigen Studierenden erfolgt nach Immatrikulation sowie bei Exmatrikulation eine Meldung an die Krankenkasse. Im Rahmen dieser Meldung wird der Name, Geburtsdatum, Anschrift, Matrikelnummer und Krankenversicherungsnummer und das Datum der Einschreibung oder Exmatrikulation übermittelt. Die Meldeverpflichtung ergibt sich aus § 199a SGB V.
Die Universität Erfurt übermittelt personenbezogene Daten der Studierenden an das Studierendenwerk nur, soweit diese die Daten zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Dies betrifft insbesondere die Mitteilung der Exmatrikulation von Studierenden auf Anfrage des Studierendenwerkes.
Darüber hinaus werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Daten von nicht immatrikulierten Studienbewerberinnen und Studienbewerbern werden in folgenden Fällen nach einem Jahr gelöscht:
Bei einer Immatrikulation werden personenbezogene Daten nach Wegfall des Verarbeitungszweckes und der jeweiligen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
Folgende Daten werden in jedem Fall länger gespeichert, um Studentinnen und Studenten auch noch nach ihrem Ausscheiden aus der Universität Erfurt Auskünfte über Ihre Studienzeiten, insbesondere für Rentenversicherungsnachweise, geben zu können:
Sie haben gegenüber der Universität Erfurt das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Berichtigung. Die meisten der von Ihnen gespeicherten Daten können Sie selbst einsehen:
Soweit Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, haben Sie das Recht auf deren Löschung oder auf Einschränkung Ihrer Verarbeitung.
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde beim Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.