Untersuchungskommission zur Sicherung guter Wissenschaftlicher Praxis
Aufgabe der ständigen, vom Senat gewählten Untersuchungskommission sowie der Ombudsperson ist es, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst beziehungsweise grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden oder geistiges Eigentum anderer verletzt wird. Mit der Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch die Untersuchungskommission und die Ombudsperson wird gute wissenschaftliche Praxis gewährleistet.
Untersuchungskommission
Amtszeit und Mitglieder
Amtszeit und Mitglieder
AMTSZEIT
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt drei Jahre (laufende Amtszeit 16.11.2022 - 15.11.2025).
MITGLIEDER
jeweils ein:e Professor:inn aus den vier Fakultäten und dem Max-Weber-Kolleg
- Prof. Dr. Guido Löhrer (Philosophische Fakultät; Vorsitzender)
- Prof. Dr. Tillmann Betsch (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
- Prof. Dr. Oliver Himmler (Staatswissenschaftliche Fakultät)
- Prof. Dr. Myriam Wijlens (Katholisch-Theologische Fakultät)
- Prof. Dr. Jörg Rüpke (Max-Weber-Kolleg)
ein promovierte Mitglied der Universität aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen
- Dr. Markus Seifert
eine Person mit Befähigung zum Richteramt
- Prof. Dr. Maik Wolf (Staatswissenschaftliche Fakultät; stellvertretender Vorsitzender)
Ombudsperson
- Prof. Dr. Katharina Waldner
Stellvertretende Ombudsperson
- Prof. Dr. Notker Baumann
Rechtliche Grundlagen
Befangenheitsregeln
Für Antragsstellungen und Fördermaßnahmen werden innerhalb der Universität Gutachten eingeholt. Beratung und Beschlussfassung werden ebenfalls universitätsintern organisiert. Sowohl für die Gutachtenden wie für die Begutachteten müssen diese Verfahren fair und transparent durchgeführt werden. Befangenheiten, die innerhalb einer Universität nie auszuschließen sind, sollen auf ein Minimum reduziert werden. Dazu sollen die Befangenheitsregeln beitragen.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich direkt an die Ombudsperson.