Am 24. und 25. Oktober vor 500 Jahren hat Martin Luther in der Weimarer Schlosskirche zwei Predigten zu geistlicher und weltlicher Obrigkeit gehalten. Darauf beruht seine wirkmächtige Schrift „Von weltlicher Obrigkeit“, welche die Strukturen unserer Staatlichkeit mitgeprägt hat. Eigentlich sollte Luther ja auf der Wartburg im Versteck sein. Aber nach der Trennung von der Papstkirche musste das kirchliche Leben neu organisiert werden. So war er im Frühjahr in Wittenberg, um das gottesdienstliche Leben zu regeln (Invokavitpredigten). Aber auch die Frage des Verhältnisses der Kirche zur weltlichen Obrigkeit war neu zu bedenken und zu gestalten. Die Kirche sollte sich nicht in weltliche Belange einmischen, vor allem aber die weltliche Obrigkeit nicht in geistliche. Herzog Johann in Weimar hatte daran ein besonderes Interesse. Der in Acht und Bann stehende Luther predigte also vor der kurfürstlichen Familie und wies der weltlichen Obrigkeit die Aufgabe zu, die Bösen zu strafen und die Guten, insbesondere die Armen, zu schützen. Dabei soll sie das Recht und in Glaubensdingen die Gewissen achten und sich der Vernunft bedienen. Man könnte dies als Grundlegung eines sozialen Rechtsstaates verstehen, auch wenn das Staatskirchentum des Protestantismus oft dahinter zurückgeblieben ist. Diese Obrigkeitspredigen zeichnen nicht nur Weimar als Lutherstätte und besonderen Reformationsort aus, sondern haben einen wichtigen Beitrag für die Entfaltung der Reformation geleistet. Und auch heute sind die damit verbundenen Fragen aktueller denn je.
Eine Veranstaltung der Ev.-luth. Kirchgemeinde Weimar in Kooperation mit dem Martin-Luther-Institut der Universität Erfurt.