Bekanntmachung der Mitglieder des Hauptwahlvorstandes

Bekanntmachung der Mitglieder des Hauptwahlvorstandes zur Wahl der Haupt-Jugend- und Auszubildenden-Vertretung beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Der Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat gemäß § 64 Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) die im Download-Dokument genannten Personen zum Wahlvorstand bestellt.