Im Rahmen der Erstellung eines Einstellungsleitfadens wurde der Antrag nochmals überprüft und optimiert. Ab sofort erfolgt die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung durch das Personaldezernat, um beide Interessenvertretungen frühzeitig einzubinden. Darüber hinaus erfolgt die Feststellung des „unterrepräsentierten Geschlechtes“ nun durch den/die Antragsteller*in. Statt der zuvor erforderlichen Unterschrift reicht es nun aus, dass Datum sowie Vorname, Name eingetragen werden und der komplette Antrag der antragstellenden Person unter Nutzung einer personengebunden E-Mail-Adresse an das Personaldezernat gesendet wird. Bei den Fakultäten erfolgt die Zusendung des Antrages über das Dekanat bzw. die Fakultätsgeschäftsführer*in (siehe I., Pkt. 7./8.).
Das Formular finden Sie auf unseren internen Serviceseiten unter www.uni-erfurt.de/interner-service/service/personalverwaltung/ausschreibung-von-stellen. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen immer vollständig einzureichen sind, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten.