Am 10.7.2023 hat die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. In dem Beschluss wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau – vergleichbar mit dem der Europäischen Union – für personenbezogene Daten gewährleisten, die innerhalb des neuen Rahmens aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden.
Was jetzt zu tun ist, ob die Standardvertragsklauseln weiter gelten, ob ein Datentransfer in die USA jetzt immer auf Grundlage einer Auftragsverarbeitung möglich ist und andere Fragen beantwortet ZENDAS in einem 20min. Video.
Falls Einrichtungen/Unternehmen nicht in der Liste der zertifizierten Unternehmen stehen, sind weiterhin die Standardvertragsklauseln notwendig. Allerdings werden die Bewertung der Rechtslage in den USA (TransferImpacAssessment) einfacher und die Anforderungen an die zusätzlichen Maßnahmen sind geringer.