Studien- und Prüfungsregelungen für Eltern

Wir beraten Sie gern individuell zum weiteren Verlauf des Studiums mit Kind bzw. während der Schwangerschaft / im Mutterschutz.

Urlaubssemester

Nach dem Thüringer Hochschulgesetz können Studierende eine Beurlaubung von bis zu zwei Semestern beantragen. Im Rahmen der Elternzeit ist darüber hinaus eine Beurlaubung für bis zu sechs Semester möglich. Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kann Müttern und Vätern (auch gleichzeitig) eine Beurlaubung gewährt werden. 24 Monate, d.h. 4 Semester dieser Elternzeit können auch verschoben und bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden.

Urlaubssemester sind im Rahmen der Rückmeldefrist unter Vorlage von Mutterpass und Geburtsurkunde zu beantragen. Beantragende Väter müssen die Vaterschaft per Geburtsurkunde nachweisen. Achtung: Der Antrag muss jedes Semester neu gestellt werden. Der Semesterbeitrag entfällt in dieser Zeit. 

Urlaubssemester stellen keine Fachsemester dar, werden aber auf die Zahl der Hochschulsemester insgesamt angerechnet. Anders als bei einem normalen Urlaubssemester dürfen Studierende, die wegen Elternzeit beurlaubt sind, je Semester bis zu 15 LP erwerben (§ 9 Abs. 1 ImmaO). 

Wichtig: Während eines Urlaubssemesters werden Leistungen nach BAföG nicht gewährt!

Teilzeitstudium

Eine weitere Möglichkeit, Studium und Familie zu vereinbaren, ist das Teilzeitstudium. Dieses kann semesterweise beantragt werden und erlaubt die individuelle Anpassung des Studienumfangs auf ein festgelegtes Mindestmaß. Ein Teilzeitstudium kann ohne Angabe von Gründen jeweils bis zum Ende der Belegfrist eines Semesters beantragt werden. Der Antrag gilt dann bis auf Widerruf, d.h. die Wiederaufnahme des Vollzeitstudiums ist ebenfalls spätestens bis zum Ende der Belegfrist anzuzeigen.

In den einzelnen Rahmenprüfungsordnungen ist der mögliche Umfang in Form der maximal zu belegenden Leistungspunkte je Semester festgelegt. Zusammengefasst finden Sie diese Angaben auch auf dem Antragsformular.

Weitere Hinweise: 
Bei einem Teilzeitstudium erfolgt die Auswertung der Orientierungsphase im Bachelorstudium erst zum Ende des zweiten Studienjahres.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Studierende im Teilzeitstudium kein BAföG erhalten können.

Ausweis "Erziehen und studieren"

Mit Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes können studierende Mütter und Väter im Dezernat 1: Studium und Lehre einen Erziehendenausweis beantragen. Zusammen mit diesem wird ein Begleitschreiben der Hochschulleitung zur Vorlage bei den Lehrenden ausgehändigt, das ausdrücklich dazu auffordert, die Doppelbelastung der Studierenden im Studienalltag zu berücksichtigen.

Die Beantragung kann bequem per Email an studierendenangelegenheiten@uni-erfurt.de erfolgen. Der Email ist dann ein Scan der Geburtsurkunde(n) beizufügen. 

Hinausschieben der Gebührenpflicht bei Regelstudienzeitüberschreitung

Studierende Mütter und Väter mit Kind können auf Antrag die Gebührenpflicht bei Regelstudienzeitüberschreitung (Langzeitstudiengebühren) bis zum Erreichen der doppelten Regelstudienzeit hinausschieben. Voraussetzung ist, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt und tatsächlich Pflege- und Erziehungszeiten parallel zum Studium erbracht wurden. Als Nachweis ist neben einer Kopie der Geburtsurkunde auch eine aktuelle Meldebestätigung (Haushaltsbescheinigung) der zuständigen Behörde (i.d.R. Einwohnermeldeamt) einzureichen. Es werden nur Kindererziehungszeiten während des Studiums berücksichtigt. In den geltend gemachten Semestern darf keine Beurlaubung vorliegen. Die Beantragung erfolgt im Dezernat 1: Studium und Lehre.