Manfred Baldus war seit 2003 Professor an der Universität Erfurt, an deren Staatswissenschaftlichen Fakultät er die Professur für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte innehatte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Politologie und Philosophie an den Universitäten Trier, Bonn, Paris und Berlin wurde er 1994 an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit einer Arbeit über „Die Einheit der Rechtsordnung – Bedeutungen einer juristischen Formel in Rechtstheorie, Zivil- und Staatsrechtswissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts“ promoviert. Schon vier Jahre später, gefördert durch ein Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft, erfolgte die Habilitation ebendort mit einer Schrift über „Transnationales Polizeirecht – Verfassungsrechtliche Grundlagen und einfach-gesetzliche Ausgestaltung polizeilicher Eingriffsbefugnisse in grenzüberschreitenden Sachverhalten“. Manfred Baldus war als Assistent, Oberassistent, Lehrstuhlvertreter und Gastprofessor an den Universitäten Rostock, Paris X, Hamburg (HSU), Frankfurt am Main und Kiel tätig. Der Universität Erfurt hielt er trotz eines Rufs an die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster die Treue.
Die Arbeitsschwerpunkte von Professor Baldus lagen im deutschen Verfassungsrecht, der Rechtstheorie, dem Thüringer Landesrecht und dem Polizeirecht. Besonders intensiv hat er sich mit Fragen der Menschenwürde und Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes beschäftigt. Er hat ausgiebig publiziert zu den historischen und theoretischen Grundlagen des Rechts, dem Landesverfassungsrecht, dem Recht der inneren und äußeren Sicherheit und dem Staatshaftungsrecht. Seine tiefschürfende Aufarbeitung der „Kämpfe um die Menschenwürde“ anhand der Debatten seit 1949 (Berlin: stw, 2016) fand weit über den Fachdiskurs hinaus große und positive Resonanz. Zur Verfassung und zum Landesrecht des Freistaats Thüringen hat er ein Kommentarwerk und ein Studienbuch vorgelegt, die jeweils schon nach kurzer Zeit als einschlägig galten.
Das Wirken von Professor Baldus beschränkte sich jedoch nicht auf erfolgreiche Forschung und Lehre über die beträchtliche Breite des von ihm vertretenen Fachgebiets: Im Jahr 2008 erfolgte seine erste Wahl und Ernennung zum Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Seine Amtszeit wurde 2012 um weitere fünf Jahre und 2018 um weitere sieben Jahre verlängert. Als Verfassungsrichter war Professor Baldus auch in besonders anspruchsvollen Verhandlungen als Berichterstatter bestellt und parteiübergreifend geschätzt, was sich nicht zuletzt in dem überwältigend großen Zuspruch im Rahmen seiner letzten Wiederwahl zeigte.
Die Staatswissenschaftliche Fakultät verliert mit Manfred Baldus einen ausgezeichneten Juristen und eine meinungsstarke Persönlichkeit, die zur Sichtbarkeit der Universität Erfurt im Freistaat Thüringen und weit darüber hinaus erheblich beigetragen hat. Wir werden dem Kollegen ein ehrendes Andenken bewahren.
Prof. Dr. Walter Bauer-Wabnegg
(Präsident der Universität Erfurt)
und
Prof. Dr. Till Talaulicar
(Dekan der Staatswissenschaftlichen Fakultät)