Am 3. Mai 2008 ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen 2006 beschlossen hatte, in Kraft getreten – 2011 auch für die Europäische Union. Sie ist ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.
Dazu zählt natürlich auch die Schule. Was genau bedeutet das Übereinkommen aber für die Schulen in Deutschland und wo stehen wir mehr als ein Jahrzehnt nach Inkrafttreten in der Umsetzung? In unserem Forschungsblog „WortMelder“ haben bei Andrea Schmid, Professorin für „Inklusive Unterrichtsforschung mit dem Schwerpunkt Lernen“ an der Universität Erfurt, nachgefragt.
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