Die Studierenden müssen folglich höchstens 400 Euro zurückzahlen. Diese Regelung gilt auch für die Studierenden, die bereits nach dem 01. April 2020 einen Vertrag über ein Sozialdarlehen in voller Höhe abgeschlossen haben, teilt jetzt das Studierendenwerk Thüringen mit. Dass den Studierenden die Rückzahlung der Darlehenssumme zur Hälfte erlassen bleibt, wird jedem Betroffenen vom Studierendenwerk mitgeteilt.
Die Antragstellung für eine hälftig bezuschusste Corona-Finanzhilfe kann ab sofort an asb@stw-thueringen.de erfolgen. Auf der Webseite des Studierendenwerks steht das entsprechende Antragsformular (deutsch und englisch) zur Verfügung. Ebenso wird darauf hingewiesen, welche Unterlagen für eine Beantragung erforderlich sind.