Wie bereits im November 2022 mitgeteilt, wird es Änderungen in der bisherigen Office-Nutzung auf Privatgeräten geben. Dazu werden in dieser Woche noch einmal alle Nutzer*innen des Angebots „Office365 ProPlus auf Privatgeräten“ vom URMZ angeschrieben und auf die Umstellung auf das neue Angebot Microsoft 365 informiert.
Hintergrund: Im Rahmen der Umstellung der Microsoft-Lizenzen, die durch den seit Mai 2021 geltenden neuen Nutzungsvertrag der Thüringer Hochschulen mit Microsoft erforderlich wurde, geht die Universität Erfurt sukzessiv weitere Schritte: Alle Mitarbeiter*innen werden tagaktuell mit einer personenbezogenen Lizenz ausgestattet, die künftig für die Nutzung der bereits an der Uni Erfurt verfügbaren Microsoft-Produkte (Windows, Office-Produkte wie z.B. Word, Excel) benötigt wird. Die im alten Lizenzmodell zusätzlich angebotene Nutzung von Office 365 auf Privatgeräten läuft aus und wird unter dem Begriff Microsoft365 zu einem Nutzungsmodell zusammengeführt. Microsoft-Produkte, insbesondere Office (Microsoft 365 Apps for Enterprise), können pro Nutzer grundsätzlich auf bis zu fünf Geräten verwendet werden. Das können Geräte am Arbeitsplatz oder auch Privatgeräte sein. Die Nutzung ist allerdings auf dienstliche Zwecke beschränkt. Für Studierende besteht seit Oktober 2022 die Möglichkeit, sich kostenfrei für die Nutzung von Microsoft 365 zu registrieren (siehe News vom Oktober 2022).
Bitte beachten Sie deshalb die Hinweise aus unserer News vom 28. November: Das bisherige Angebot "Office365 ProPlus auf Privatgeräten" wird zum 30. September eingestellt. Das URMZ bittet noch einmal darum, bis dahin entsprechende Daten zu sichern, insbesondere aus OneDrive, denn diese Sicherung geschieht bei der Umstellung auf das neue Angebot nicht automatisch.
Für die Datensicherung und bei eventuell auftretenden Problemen beim Wechsel auf Microsoft365 hat das Universitätsrechen- und Medienzentrum auf seiner Service-Website die wichtigsten Fragen und Antworten in einem entsprechenden FAQ-Bereich zusammengetragen und weist dabei insbesondere auf die beiden ersten Punkte Umstellung Rahmenvertrag/Lizensierung hin.