Sprachkenntnisse und Zugangsvoraussetzungen

Sprachliche Voraussetzungen

Alle internationalen Studienbewerber*innen für Bachelor- und Master-Studiengänge müssen zum Bewerbungszeitpunkt Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 (CEFR) nachweisen und vor Studienbeginn die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH-2 oder DSH-3) oder eine äquivalente Prüfung erfolgreich ablegen. Eine Bewerbung ohne Deutschkenntnisse oder nur mit Grundkenntnissen ist aussichtslos.

Weisen Bewerber*innen eine Hochschulzugangsberechtigung vor, die als dem deutschen Abitur gleichwertig anerkannt wird, können sie ihr Fachstudium aufnehmen, sobald das Prüfungsergebnis DSH-2 oder DSH-3 vorliegt. Wenn zum Bewerbungszeitpunkt noch kein DSH-Zeugnis vorliegt, erhalten Studienbewerber*innen eine bedingte Zulassung zum Studium mit der Auflage, die DSH vor Studienbeginn abzulegen.

In Vorbereitung auf die DSH-Prüfung bietet unser Kooperationspartner, das Erfurter Zentrum für Sprache und Integration (EZSI) studienvorbereitende Deutschkurse auf dem Niveau B2 und C1 sowie andere Sprachkurse an, für die sich Interessierte direkt beim EZSI anmelden können. Am Ende des C1-Kurses kann am EZSI das Zertifikat Telc C1 Hochschule erworben oder die TestDaF-Prüfung abgelegt werden. Diese sind als DSH-Äquivalent anerkannt.

An der Universität Erfurt können Studienbewerber*innen der Universität und der Fachhochschule Erfurt mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen im September die DSH-Prüfung ablegen. Zur Anmeldung ist beim Sprachenzentrum die bedingte Zulassung zum Studium vorzulegen.

Ausführliche Informationen über die Anerkennung äquivalenter Sprachzertifikate sowie eine DSH-Musterprüfung finden Sie auf den Seiten der Deutschabteilung des Sprachenzentrums. Dort finden Sie auch die Anmeldeinformationen zur DSH-Prüfung.


In folgenden Studiengängen ist die Unterrichtssprache Englisch und somit der Nachweis von Deutschkenntnissen nicht erforderlich:

Andere sprachliche Voraussetzungen

Einige Bachelorprogramme wie z.B. Internationale Beziehungen, Staatswissenschaften, Anglistik/Amerikanistik verlangen neben Deutsch auch fundierte Englischkenntnisse auf dem Niveau B2, die durch ein Zertifikat bei der Bewerbung nachgewiesen werden müssen. Nähere Informationen finden Sie auf den Studiengangswebseiten.

Auch in einigen Master-Studiengängen sind andere sprachliche Voraussetzungen (Englisch, Französisch, etc.) zu erfüllen und durch Zertifikate nachzuweisen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Sprachnachweisen erhalten Sie auf der jeweiligen Programmwebseite.

Allgemeine Voraussetzungen zum Bachelorstudium

Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung

Internationale Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, sowie deutsche Studienbewerber*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland benötigen für die Zulassung einer Hochschule in Deutschland ein dem Abitur äquivalentes Schulabschlusszeugnis. Sofern das Abschlusszeugnis aus dem Ausland als dem deutschen Abitur gleichwertig anerkannt werden kann, werden internationale Studienbewerber*innen unmittelbar zum Bachelorstudium zugelassen. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit liegt bei den Kultusministern der deutschen Bundesländer und wird auf der Grundlage von deren Bewertungsvorschlägen vorgenommen.

Studienkolleg

Internationale Studienbewerber*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die mit der deutschen nur indirekt vergleichbar ist, können auch zum Bachelorstudium zugelassen werden, müssen jedoch vor Studienbeginn die Feststellungsprüfung erfolgreich ablegen.  

Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung erfolgt in der Regel in einem einjährigen Kurs an einem Studienkolleg. Das Staatliche Thüringer Studienkolleg befindet sich an der Hochschule Nordhausen, ca. 70 km von Erfurt entfernt.

Die Studieninteressierten bewerben sich direkt bei der Universität oder Hochschule, an der sie später studieren wollen. Eine Bewerbung direkt am Studienkolleg ist nicht möglich. Unbedingt notwendig bei der Bewerbung ist die Angabe des zukünftigen Studienwunsches, um eine Zuweisung in den entsprechenden Vorbereitungskurs am Studienkolleg vornehmen zu können.  

Da die Universität Erfurt eine sozial-, erziehungs- und geisteswissenschaftlich orientierte Universität ist, stellt sie nur bedingte Zulassungen zum G- bzw. W-Kurs des Studienkollegs aus, nicht jedoch zum M- oder T-Kurs.

Für den Besuch des Studienkollegs sind Mittelstufenkenntnisse (B1) der deutschen Sprache Voraussetzung. Der Deutschunterricht wird am Studienkolleg weitergeführt. Der Unterricht wird in deutscher Sprache erteilt.

Zugangsbeschränkungen und besondere Zugangsvoraussetzungen

Neben den allgemeinen und sprachlichen Voraussetzungen sind zur Bewerbung bei einigen Studiengängen an der Uni Erfurt zusätzlich noch spezifische Programmvoraussetzungen zu erfüllen. Es gibt Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung, Eignungsprüfungen sowie Eignungsfeststellungsverfahren und Auswahlverfahren.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Verfahren)

Zulassungsbeschränkt sind Studienrichtungen, für die nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. Diese Fächer sind mit dem Begriff Numerus Clausus (NC) gekennzeichnet.
Zulassungsbeschränkte Bachelor-Studienrichtungen (NC-Studienrichtungen) an der Universität Erfurt sind:

Der Bewerbungstermin für zulassungsbeschränkte Studienrichtungen ist der 15.7. eines jeden Jahres. Zum 15.7. (Ausschlussfrist) muss die Bewerbung über das Online-Portal an der Universität Erfurt eingegangen sein. Bewerber*innen, die eine bedingte Zulassung aus dem Vorjahr besitzen und das Studium nun zum kommenden Wintersemester beginnen wollen, müssen sich erneut über das Online-Portal bewerben, um am NC-Verfahren teilzunehmen. Im unmittelbaren Anschluss an den 15.7. findet das Auswahlverfahren statt, über dessen Ergebnis die Bewerber*innen zeitnah über das Portal informiert werden. Bei Erhalt eines Studienplatzangebots muss der Platz innerhalb einer Frist angenommen werden.

Studiengänge mit Eignungsprüfungen (EP)

Einige Studiengänge setzen besondere Zugangsvoraussetzungen voraus, für eine Eignung mit Hilfe einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss. Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme ist Bestandteil der Bewerbung an der Universität Erfurt und muss bis zur Immatrikulation über das Bewerbungsportal hochgeladen werden. Informationen über den Inhalt der Eignungsprüfung sowie die Termine befinden sich hier . Eine Eignungsprüfung ist für folgende Bachelorstudienrichtungen erforderlich:

Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

Ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) wird in folgender Bachelorstudienrichtung durchgeführt:

Der Termin für die Anmeldung zum EFV ist der 15.7. (Ausschlussfrist). Weitere Informationen sind auf der Programmwebseite zu finden.

Auswahlverfahren für Masterprogramme

In den folgenden Masterprogrammen werden Auswahlverfahren durchgeführt. Informationen zum jeweiligen Bewerbungsverfahren sind auf den Programmwebseiten zu finden. Bewerbungsfrist ist der 15.7. (Ausschlussfrist).

 

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