An einer anderen Universität immatrikulierte Studierende können auf Antrag als Zweithörer*innen an der Universität Erfurt zugelassen werden. Bei der Zweithörerschaft wird unterschieden in:
Zweithörer*innen mit Abschluss sind zur Ablegung einer Abschlussprüfung bzw. zum Erwerb eines akademischen Grades an der Universität Erfurt berechtigt, d.h. sie sind parallel an einer anderen Hochschule als Haupthörer*innen eingeschrieben und studieren einen weiteren Studiengang im Rahmen einer Zweithörerschaft an der Universität Erfurt. Damit sind sie berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Prüfungen abzulegen und ihr Studium abzuschließen.
Die Einschreibung/Bewerbung erfolgt online über das jeweilige Formular für einen zulassungsfreien Bachelor- oder Masterstudiengang. Es ist (analog zur Haupthörerschaft) erforderlich, dass alle Immatrikulationsvoraussetzungen gemäß § 2 Immatrikulationsordnung erfüllt werden. Für die Immatrikulation in einen Masterstudiengang ist eine Zulassung notwendig.
Zweithörer*innen mit Abschluss werden immatrikuliert und damit Mitglieder der Universität Erfurt. Der Semesterbeitrag ist voll zu entrichten, sofern die Haupthörerschaft nicht an einer anderen Hochschule in Thüringen besteht.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung als Zweithörer*in nicht möglich!