Learning Agreement und Anerkennung für ERASMUS-Studierende (ECTS-System)
Verfahren zum Abschluss des Learning Agreements und zur Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die an einem Erasmus-Austauschprogramm unter Anwendung des European Credit Transfer Systems (ECTS) teilnehmen
Vor der Abreise | Learning Agreement Teil 1
Vor der Abreise muss jede/r Erasmus-Studierende ein Learning Agreement abschließen. Das Learning Agreement wird getrennt für jede Studienrichtung abgeschlossen, für die Sie im Ausland Kurse belegen. Es wird von Ihnen selbst, der Gasthochschule und der Universität Erfurt unterzeichnet. Als Departmental Coordinator der Uni Erfurt fungiert der/die Programmkoordinator*in des entsprechenden Austauschprogramms, ggf. auch der/die Studienrichtungsbeauftragte (sofern die Nebenstudienrichtung betroffen ist bzw. wenn der Programmbeauftragte nicht die betreffende Studienrichtung vertritt). Weiterhin zeichnet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses der jeweiligen Fakultät mit. Wenn Sie im Ausland Kurse besuchen, die sich für das Stufu anrechnen lassen, wenden Sie sich an das Stufu-Büro.
Hier finden Sie die Prüfungsausschüsse der Fakultäten:
Erziehungswissenschaftlich Fakultät:
https://www.uni-erfurt.de/erziehungswissenschaftliche-fakultaet/fakultaet/verwaltung-und-gremien/selbstverwaltung-gremien
Katholisch-Theologische Fakultät:
https://www.uni-erfurt.de/katholisch-theologische-fakultaet/fakultaet/gremien/organe-gremien
Philosophische Fakultät:
https://www.uni-erfurt.de/philosophische-fakultaet/fakultaet/gremien/pruefungsausschuesse
Staatswissenschaftliche Fakultät:
https://www.uni-erfurt.de/staatswissenschaftliche-fakultaet/fakultaet/gremien/ausschuesse-an-der-staatswissenschaftlichen-fakultaet
Zum Ausfüllen des Learning Agreements wird das Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule benötigt. Weitere Unterlagen wie Syllabus der Veranstaltung, Dauer, zeitlicher Umfang und Art der abzulegenden Prüfung sind hilfreich. Legen Sie den zuständigen Stellen an der Universität Erfurt soviel Informationen wie möglich vor, denn bereits an dieser Stelle wird über die spätere Anerkennung eines Kurses entschieden. Zum Ausfüllen des Learning Agreements benötigen Sie außerdem diverse Codes Ihrer Gasthochschule und Ihrer Studienfächer. Diese finden Sie hier.
Es ist erforderlich, für das Studium im Ausland Kurse auszuwählen, die ein komplettes Modul Ihrer Studienordnung abdecken.
Wenn das Learning Agreement abgeschlossen wurde und alle Zuständigen an der Heimat- und der Gasthochschule unterschrieben haben, bewahren Sie sich das Original gut auf und senden eine Kopie oder einen Scan an das Internationale Büro. Eine Kopie müssen Sie darüber hinaus dem später zu stellenden Antrag auf Anerkennung beifügen.
Das Learning Agreement ist verpflichtender Bestandteil der Vereinbarung zur Zahlung der Erasmus-Mobilitätsbeihilfe.
Im Ausland | Learning Agreement Teil 2
Im Ausland absolvieren Sie die verabredeten Kurse und Prüfungen. Sollte es zu Änderungen im verabredeten Studienplan kommen, können Sie in den ersten beiden Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit per E-mail mit den zuständigen Stellen (Programmbeauftragte, Studienrichtungsbeauftragte, Prüfungsausschüsse) über die Änderungen verhandeln. Lassen Sie sich die Änderungen auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Anschließend füllen Sie das Änderungsformular (Learning Agreement Teil 2) aus und senden es an das Internationale Büro. Hier muss es spätestens 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit an der Gasthochschule vorliegen.
Bevor Sie aus dem Ausland abreisen, lassen Sie sich eine Aufenthaltsbestätigung und ein Transcript of Records ausstellen bzw. erfragen, wann es Ihnen zugeschickt wird. Ggf. ist auch ein vorläufiges Transcript hilfreich. Aus dem Transcript muss die Zahl der ECTS-Punkte pro besuchter Lehrveranstaltung sowie die Note hervorgehen. Es kann sich entweder um eine Note des jeweiligen Landes oder um eine Note nach dem ECTS handeln. Wenn möglich, sollten Sie versuchen, ECTS-Noten zu erhalten.
Nach der Rückkehr | Learning Agreement Teil 3
Den Antrag auf Anerkennung sollten Sie umgehend nach Ihrer Rückkehr und nach Vorliegen des Transcripts of Records über Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen stellen.
Für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen sind die Prüfungsausschüsse der Fakultäten zuständig. Hierzu benutzen Sie das für Ihren Studiengang gültige Formular "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen".
Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen
Sie sollten folgende Schritte gehen (für BA-Studierende der Staatswissenschaftlichen Fakultät ist der Ablauf anders geregelt, siehe unten):
1. Schritt
Der/die Studierende füllt das Formular für jede anzuerkennende Lehrveranstaltung aus und gibt es mit den Anlagen beim Departmental Coordinator (siehe oben) ab. Da die Gleichwertigkeit bereits im Vorfeld geprüft wurde, genügt es, eine Kopie des Learning Agreements und des Transcripts of Records, das man von der ausländischen Gasthochschule erhalten hat, einzureichen.
2. Schritt:
Der Departmental Coordinator prüft den Antrag und schlägt dem Prüfungsausschuss auf dem Formular die Anerkennung einschließlich Note und Leistungspunkten vor. Ein ECTS-Punkt entspricht einem Leistungspunkt der Universität Erfurt. Er gibt den Antrag an den/die Studierende/n zurück, damit diese/r ihn beim Prüfungsausschuss der Fakultät einreichen kann.
3. Schritt:
Der Prüfungsausschuss bescheidet den Antrag. Der/die Vorsitzende unterschreibt das Formular. Er/sie gibt das Original sowie die Anlagen an die Abteilung "Studium und Lehre", die das Ergebnis in die Prüfungsdatenbank übernimmt. Der/die antragstellende Studierende erhält eine Kopie des Formulars. Damit ist der/die Studierende über das Ergebnis seines Antrages informiert.
BA-Studierende der Staatswissenschaftlichen Fakultät stellen den Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des betreffenden Studienganges. Dieser leitet die Unterlagen an das zuständige Ausschussmitglied der jeweiligen Studienrichtung zur Prüfung weiter. Der abschließende Bescheid wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erteilt. Die Leitlinien zur Anerkennung von Studienleistungen an der Staatswissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.
4. Schritt (nur für TeilnehmerInnen am Erasmus-Programm): Erasmus-TeilnehmerInnen müssen das Ergebnis der Anerkennung als Teil des Learning Agreements einreichen. Dazu ist zeitnah das Formular Learning Agreement Teil 3 auszufüllen und zusammen mit einem Ausdruck aus dem ELVIS, auf dem die anerkannten Module gelistet sind, im Internationalen Büro abzugeben.
Umrechnung von ECTS-Noten
Die Umrechnung von Noten fällt in die Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse der Fakultäten.
Erfurter Studierenden im BA- oder MA-Studiengang, die aus dem Ausland nur eine ECTS-Note mitbringen, sollte nach dem Meistbegünstigungsprinzip jeweils die beste der möglichen Noten im eigenen Studiengang angerechnet werden:
Note ECTS A entspricht Note Uni Erfurt 1,0
Note ECTS B entspricht Note Uni Erfurt 1,7
Note ECTS C entspricht Note Uni Erfurt 2,3
Note ECTS D entspricht Note Uni Erfurt 3,3
Note ECTS E entspricht Note Uni Erfurt 3,7
Note ECTS FX/F entspricht Note Uni Erfurt 5,0
Nationale Noten bewerten Leistungen oft differenzierter, da hier oft mehr Abstufungen gegeben sind. Insofern ist eine abgestuftere Umrechnung möglich. Sofern die ausländische Hochschule eine nationale Note vergibt, wird empfohlen, diese Note anhand einer Formel umzurechnen, die in ganz Deutschland Anwendung findet.