Exmatrikulation
Mit der Exmatrikulation wird die Gültigkeit der thoska als Studierendenausweis aufgehoben. Sie muss zwar nicht zurückgegeben werden, kann aber nach Exmatrikulation bis zu einer Wiedereinschreibung nicht mehr als Studierendenausweis verwendet werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit haben Sie noch 4 Wochen Zeit, um eventuelles Restguthaben auf der Geldbörse abzugelten (noch zu den vergünstigten Studierendenpreisen). Nach den 4 Wochen kann zwar weiterhin mit der Karte bezahlt werden, jedoch werden dann Gästepreise fällig.
Bei einer Exmatrikulation zu einem Zeitpunkt innerhalb des Semesters müssen Sie die thoska zusammen mit Ihrem Antrag auf Exmatrikulation im Dezernat 1: Studium und Lehre vorlegen. Dort wird durch Validierung der Gültigkeitsaufdruck aktualisiert. Gleiches gilt für eine Exmatrikulation zum Semesterende, sofern Sie für das Folgesemester bereits zurückgemeldet waren.