Diebstahlsicherung

Grundsätzlich sind alle Wertgegenstände von Ihnen als Beschäftigter der Universität vor einem unerlaubten Zugriff sicher zu verwahren.

Zur Vorbeugung von Diebstählen ist daher darauf zu achten, dass die Büroräume auch bei dem kurzzeitigen Verlassen stets verschlossen werden. Mobile IT-Geräte und Kameras sind darüber hinaus bei längerem Verlassen der Büroräume in verschlossenen Schränken aufzubewahren. Keinesfalls sollten solche Geräte von außen sichtbar gelagert werden. Gibt es keine Möglichkeit die Geräte verschlossen aufzubewahren, sollten die Geräte mittels Kensington-Schloss gesichert werden. Diese können über das URMZ beschafft werden.
Nach Feierabend sollten sämtliche Fenster verschlossen und Türen abgeschlossen werden.

Längere Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden häufig durch entsprechende Hinweise an den Bürotüren öffentlich gemacht. Die Bekanntgabe von Vertretungsregelungen und Ansprechpartnern ist sinnvoll, sollte jedoch ohne Angaben von Zeiträumen formuliert sein.

Sofern Sie mobile Geräte mitnehmen, sollten Sie auch auswärts auf eine verschlossene Aufbewahrung oder entsprechende Absicherung achten. Personenbezogene oder andere sensible Daten sollten auf dienstlich genutzten Mobilgeräten zumindest mit Kennwortschutz versehen, noch besser aber verschlüsselt werden. Seit 2020 werden alle vom URMZ administrierten Geräten mit BitLocker verschlüsselt. Alle Informationen zur BitLocker-Verschlüsselung. Außerdem sollte auf ein regelmäßiges Backup der Daten auf einen externen Datenträger geachtet werden. Diese können ebenfalls mittels BitLocker To Go verschlüsselt und somit gesichert werden. Alle Informationen zu USB-Sticks oder Speicherkarten verschlüsseln (BitLocker To Go) .

Bitte sehen Sie außerdem davon ab, Passwörter und Login-Daten auf oder unter die Geräte zu kleben. Wenn das Gerät entwendet wird und Anmeldedaten auf dem Gerät kleben, geben Sie dem Täter so Zugang zu all Ihren Daten auf dem Gerät. Die BitLocker Verschlüsselung funktioniert nur dann wenn das Passwort nicht bekannt ist.

Für den Fall, dass es trotz der vorbeugenden Maßnahmen zu einem Einbruch oder einem Diebstahl kommen sollte, befolgen Sie bitte die Anweisungen auf der Webseite für Notfälle.

Notfälle und Beschwerden

Beachten Sie auch das Rundschreiben des Kanzlers zum Thema "Verhalten bei Diebstahl und Einbrüchen" von 2019(Login notwendig).