Habilitation
Die rechtlichen Grundlagen eines Habilitationsverfahrens an der Philosophischen Fakultät bilden das Thüringer Hochschulgesetz sowie die Habilitationsordnung der Universität Erfurt.
Habilitationsordnung der Universität Erfurt vom 3. Februar 2016
Für eine Habilitation an der Philosophischen Fakultät müssen die Voraussetzungen nach § 4 (1) der Habilitationsordnung der Universität Erfurt erfüllt sein.
Bewerber:innen, die nicht Mitglieder der Universität Erfurt sind, können vor Eröffnung des Habilitationsverfahrens von der:dem Dekan:in, bei der:dem sie das Habilitationsgesuch stellen wollen, aufgefordert werden, sich mit einem auf das Thema der Habilitation bezogenen wissenschaftlichen Vortrag universitätsöffentlich vorzustellen.
Antragstellung
Bitte nehmen Sie vor Ihrer Antragstellung bzw. der Einreichung Ihres Gesuchs mit dem Dekanat Kontakt auf.
Habilitationsgesuch
Folgende Angaben und Unterlagen werden gemäß § 5 Absatz 3 der Habilitationsordnung der Universität Erfurt (Habil-O) zur Antragstellung auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens benötigt:
- schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Benennung des Faches/der Fachgebiete, für das bzw. die sich die:der Bewerber:in zu habilitieren beabsichtigt
- Vorschläge für Gutachter:innen:
- mindestens 3 für die Beurteilung der schriftlichen Habilitationsschrift: eine Person aus dem Fachbereich und eine von einer anderen Universität sowie eine weitere Person (§ 10)
- 2 für die Prüfung der pädagogisch-didaktischen Eignung (§ 9)
- Mitteilung, ob die Lehrbefugnis nach § 7 Habil-O beantragt wird
- Mitglieder des Max-Weber-Kollegs (MWK): Angabe, ob die Habilitation in Kooperation mit dem MWK erfolgt
- Lebenslauf
- urkundlicher Nachweis der Promotion
- schriftliche Habilitationsleistung in 5 Druckexemplaren und eine elektronische Fassung (PDF)
- Ehrenwörtliche Erklärung gemäß Anlage 1 Habil-O
- drei Vorschläge für das Thema des wissenschaftlichen Vortrags
- vollständiges Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Auflistung der bisher erbrachten Lehraufgaben
- amtliches Führungszeugnis (Ausnahme: Mitglieder der Universität Erfurt)
- schriftliche Erklärung über strafrechtliche und disziplinarische Verurteilungen sowie anhängige Straf- und Disziplinarverfahren
- schriftliche Erklärung über etwaige frühere oder gleichzeitige Habilitationsgesuche andernorts
- Quittung über die entrichtete Habilitationsgebühr ( Allgemeine Gebührenordnung der Universität Erfurt) Detailklärung über das Dekanat
Die Checkliste zum Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens finden Sie hier.
Ansprechpartnerin
Sprechzeiten
Termine für die Abgabe von Habilitationsschriften sind nach individueller Absprache möglich. Terminvergabe und Bestätigung erfolgt nach E-Mail-Anfrage.