Habilitation
Die rechtlichen Grundlagen eines Habilitationsverfahrens an der Philosophischen Fakultät bilden das Thüringer Hochschulgesetz sowie die Habilitationsordnung der Universität Erfurt.
Habilitationsordnung der Universität Erfurt vom 3. Februar 2016
Für eine Habilitation an der Philosophischen Fakultät müssen die Voraussetzungen nach § 4 (1) der Habilitationsordnung der Universität Erfurt erfüllt sein.
Bewerber:innen, die nicht Mitglieder der Universität Erfurt sind, können vor Eröffnung des Habilitationsverfahrens von der:dem Dekan:in, bei der:dem sie das Habilitationsgesuch stellen wollen, aufgefordert werden, sich mit einem auf das Thema der Habilitation bezogenen wissenschaftlichen Vortrag universitätsöffentlich vorzustellen.
Antragstellung
Bitte nehmen Sie vor Ihrer Antragstellung bzw. der Einreichung Ihres Gesuchs mit dem Dekanat Kontakt auf.
Ansprechpartnerin
Sprechzeiten
Termine für die Abgabe von Habilitationsschriften sind nach individueller Absprache möglich. Terminvergabe und Bestätigung erfolgt nach E-Mail-Anfrage.