Promotion
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise zur Antragstellung für die Annahme als Doktorand*in sowie zur Zulassung zum Promotionsverfahren.
Als rechtliche Grundlage für ein Promotionsvorhaben an der Philosophischen Fakultät gelten das Thüringer Hochschulgesetz, die Allgemeinen Bestimmungen für Promotionsverfahren an der Universität Erfurt sowie die Promotionsordnung(en) der Philosophischen Fakultät der Universität Erfurt in der jeweils aktuellen Fassung:
Allgemeine Bestimmungen für Promotionen an der Universität Erfurt
Promotionsordnung für die Philosophische Fakultät der Universität Erfurt vom 6. Juli 2022
Promotionsordnung für die Philosophische Fakultät der Universität Erfurt vom 6. September 2012
Promotionsordnung für die Philosophische Fakultät der Universität Erfurt vom 10. Januar 2007
Promotionsordnung für die Philosophische Fakultät der Universität Erfurt vom 20. September 2001
Für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät müssen die Voraussetzungen nach § 8 der Promotionsordnung für die Philosophische Fakultät der Universität Erfurt erfüllt sein.
Antragstellung
Für den Abschluss Ihres Promotionsvorhabens muss die Zulassung zur Promotion beantragt werden. Der Antrag ist über Docata – das Webportal für Promovierende der Universität Erfurt – einzureichen. Docata hält einen Schritt-für-Schritt-Assistenten bereit, der Sie durch den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren leitet.
Zum Webportal für Promovierende der Universität Erfurt → https://docata.uni-erfurt.de
Sollten Sie die Zulassung gemäß einer älteren Fassung der Promotionsordnung beantragen, so informieren Sie sich bitte in der Promotionsordnung, welche Unterlagen einzureichen sind.
Gemäß der aktuellsten Promotionsordnung (2022!) sind folgende Unterlagen bereitzuhalten, die Sie elektronisch (1 (über Docata)) sowie postalisch (2) einreichen müssen:
(1) Dokumente in elektronischer Form
- Lebenslauf, der insbesondere über den Bildungsweg Aufschluss gibt
- vollständiges Publikationsverzeichnis der Doktorandin/des Doktoranden
- Namen (und ggf. Kontaktdaten) der (externen) Gutachter:innen
- eine textidentische elektronische Version (PDF) der Dissertation
- Bescheinigung über die Entrichtung einer Promotionsgebühr*; die Bankverbindung erfragen Sie bitte im Dekanat (*Allgemeine Gebührenordnung der Universität Erfurt)
(2) Dokumente in Papierform
- unterzeichneter, in Docata generierter Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
- Kopie des Bescheids über die Annahme als Doktorand:in gemäß § 9 der Promotionsordnung
- Ehrenwörtliche Erklärung der Doktorandin/des Doktoranden gemäß Anhang zu §11 Absatz 1 Ziffer 8 der Promotionsordnung
- gemeinsam mit Betreuer:in formloser erstellter und unterzeichnete Nachweis über drei wissenschaftliche Vorträge in akademischen Kontexten, von denen mindestens ein Vortrag an der Universität Erfurt zum Dissertationsthema gehalten worden sein sollte; über Anträge auf Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss
- vier Exemplare der Dissertation
Ansprechpartnerin
Sprechzeiten
Termine für die Abgabe von Anträgen und Dissertationen nach individueller Absprache möglich. Terminvergabe und Bestätigung erfolgt nach E-Mail-Anfrage.