Hinweise zur Masterarbeit
Die Masterarbeit gilt als eine Abschlussprüfung und ist zugleich die bislang umfangreichste wissenschaftliche Arbeit des Studiums. Die Grundlage bildet ein Thema, welches aus Ihrem Master-Programm selbständig auf Basis wissenschaftlicher Theorien und Methoden bearbeitet wird und sachgerecht dargestellt werden soll.
Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen und zugehörige Verweise zur Master-Rahmenprüfungsordnung (M-RPO) bezüglich der einzelnen Schritte vor und während der Erstellung einer Masterarbeit sowie zur Begutachtung und Bewertung dieser.
Zusammengefasst finden Sie alle Hinweise zum Downloaden in dieser PDF.
Vor der Bearbeitung
Bevor Sie die Masterarbeit anmelden, wählen Sie ein Thema, das im fachlichen Zusammenhang mit Ihrem Master-Studiengang stehen muss und besprechen dieses mit Ihrer betreuenden Erstprüferin bzw. Ihrem betreuenden Erstprüfer.
Wichtige Hinweise vor der Bearbeitung
Nachteilsausgleich
Können Sie wegen einer chronischen Krankheit, einer Behinderung, einer Schwangerschaft und/oder Mutterschutz die Masterarbeit ganz oder teilweise nicht in der vorgesehenen Form oder innerhalb der Prüfungsfrist ablegen, kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Der Master-Prüfungsausschuss kann hierzu insbesondere die Bearbeitungszeit für Prüfungsleistungen bzw. die Fristen für das Ablegen von Prüfungen verlängern (§§ 10a und 10b der M-RPO).
Hierfür wenden Sie sich bitte vor der Beantragung des Themas Ihrer Masterarbeit an den Diversitätsbeauftragten der Universität Erfurt, welcher vom Dezernat 1: Studium & Lehre unterstützt wird, bzw. an die Beauftragte bzw. den Beauftragten für das Studium mit Kind.
Sprache der Masterarbeit
Mit Genehmigung von der betreuenden Erstprüferin bzw. dem betreuenden Erstprüfer vor der Beantragung der Ausgabe des Themas der Masterarbeit kann die Masterarbeit in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch abgefasst werden (§ 21 Absatz 6 der M-RPO). In diesem Fall muss die Masterarbeit als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.
gemeinsame Masterarbeit
Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erstellt werden, wenn Ihr als Prüfungsleistung zu bewertender Beitrag, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. Näheres regelt § 21 Absatz 4 i.V.m. § 21 Absatz 1 der M-RPO.
Betreuung der Masterarbeit
Professorinnen und Professoren sowie andere prüfungsberechtigte Personen, die in dem Master-Studiengang, auf den sich Ihre Masterarbeit bezieht, eine Lehrtätigkeit ausüben, sind berechtigt, die Masterarbeit zu betreuen (§ 21 Abs. 2 der M-RPO).
Externe Zweitprüfer*innen
Sie haben eine Person gefunden, die zwar nicht (regelmäßig) an der Universität Erfurt lehrt, aber mit der Begutachtung Ihrer Arbeit einverstanden ist? Dann können Sie die Bestellung einer externen Zweitprüferin bzw. eines externen Zweitprüfers beantragen. Diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine sach- bzw. fachkundige Person aus einem Unternehmen oder einer anderen Hochschule handeln, ihre Bestellung muss jedoch begründet werden.
Formalitäten für die Beantragung
- Abklärung der Möglichkeit und der Zweckmäßigkeit der Bestellung einer externen Zweitprüferin bzw. eines externen Zweitprüfers mit der betreuenden Erstprüferin bzw. dem betreuenden Erstprüfer.
- Stellung eines schriftlichen Antrags an den M-Prüfungsausschuss, aus dem hervorgeht, warum diese externe Zweitprüferin bzw. dieser externe Zweitprüfer diese Aufgabe in gleichem Maße erfüllen würde anstelle einer Professorin, eines Professors oder einer anderen prüfungsberechtigten Person der Universität Erfurt, und Mitzeichnung dessen durch die Erstprüferin bzw. den Erstprüfer.
- Einreichen des Antrags zusammen mit den Kontaktdaten der Zweitprüferin bzw. des Zweitprüfers sowie dem „Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit“.
Das Formular „Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit“ finden Sie hier.
Grundsätzlich ist für einen Studienabschluss in Regelstudienzeit § 21 Absatz 3 der M-RPO zu beachten: „Die Ausgabe des Themas ist von Ihnen so zu beantragen, dass die Abgabe der Masterarbeit spätestens einen Monat vor dem Ende des vierten Fachsemesters erfolgen kann.“
Ihr Antrag sowie eine zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Immatrikulationsbescheinigung muss bis zum 15. eines (jeden) Monats im Dekanat eingehen, damit die Ausgabe des Themas und der Beginn der Bearbeitungszeit zum 1. des darauffolgenden Monats erfolgen kann.
Das Thema und die Prüferinnen bzw. Prüfer werden dann vom Master-Prüfungsausschuss festgelegt und Ihnen in einem Ausgabeschreiben mitgeteilt. Dieses Schreiben wird Ihnen einige Tage vor dem Beginn der Bearbeitungszeit vom Dekanat per E-Mail zugesandt. Ihre Rückbestätigung zu diesem Schreiben ist erforderlich, damit der entsprechende Link in WISEflow freigeschalten und Ihnen übermittelt werden kann.
Während der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate ab dem Termin, der Ihnen mit dem Ausgabeschreiben bekannt gegeben wird (§ 21 Abs. 5 der M-RPO). Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel ca. 25.000 Wörter nicht überschreiten. Ihre Aufgabe ist es, das Thema entsprechend klein zu halten, damit es sich in die vorgegebene Themenstellung einpasst.
Die Arbeit muss (rein formal betrachtet) unbedingt folgendes enthalten:
- Inhaltsübersicht,
- Quellen-/Literaturverzeichnis,
- Seitenzahlen.
Ansonsten gelten die Anforderungen jeder anderen wissenschaftlichen Arbeit (Fragestellung, Erkenntnisinteresse, Forschungsstand, Theorie, Empirie, Ergebnisse, Schluss/Ausblick).
weiterführende Hinweise
Rückgabe oder Änderung des Themas
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Monaten nach der Ausgabe des Themas der Masterarbeit zurückgegeben werden (§ 21 Absatz 3 der M-RPO). Hierzu richten Sie ein formloses Schreiben mit einer kurzen Begründung an den M-Prüfungsausschuss und reichen dieses über das Dekanat ein.
Eine Titeländerung ist nur in begründeten Ausnahmen möglich. Hierzu ist ein schriftlich begründeter Antrag bis spätestens 4 Wochen vor dem Abgabetermin an den Master-Prüfungsausschuss zu richten (Ausschlussfrist). Dieser Antrag bedarf der schriftlichen Stellungnahme Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers. Eine Ergänzung des Themas in Form eines (weiteren) Untertitels ist ohne Antrag jederzeit möglich. Diese Ergänzung wird allerdings nicht (!) auf dem Zeugnis ausgewiesen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Krankheit
Bei einer Verhinderung aufgrund einer Erkrankung müssen Sie umgehend die Krankheitsanzeige beim Dezernat 1: Studium & Lehre einreichen. Hierfür ist zwingend das vorgegebene Formularzu verwenden.
Wird die Arbeits- bzw. Prüfungsunfähigkeit anerkannt und liegt diese in der Bearbeitungszeit der Masterarbeit, wird die Bearbeitungszeit um die entsprechende Anzahl der Krankheitstage bzw. um die beantragte Frist verlängert. Nach der Bearbeitung der hierzu im Dekanat eingegangen Dokumente erhalten Sie ein Schreiben mit dem neu berechneten Abgabetermin.
Abgabe der Masterarbeit
Zur Überprüfung der Wahrung der Abgabefrist gilt das Datum des Eingangs der digitalen Einreichung über WISEflow.
Am Tag der Abgabe laden Sie über die Plattform WISEflow Ihre digitale Masterarbeit als PDF-Datei hoch. Diese Datei darf eine Größe von 20 MB nicht überschreiten und muss (formal) folgendes beinhalten:
- Inhaltsübersicht,
- Quellen- und Literaturverzeichnis,
- Seitenzahlen.
Achten Sie bitte darauf, dass hier keine Rückschlüsse auf Ihren Namen oder Adresse gezogen werden können (personenbezogene Daten – Datenschutz), d.h. kein Titelblatt, keine Selbstständigkeitserklärung in diesem Dokument einfügen!
Das Titelblatt, die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und die eigenhändig in blau unterschriebene Eigenständigkeitserklärung als separate Dateien müssen unter „Anhangsmaterial“ hochgeladen werden; und ferner dürfen hier weitere Datei mit Anhängen oder Anlagen (Videoaufnahmen, Statistikdateien etc.) hochgeladen werden – die Gesamtheit der Dateien darf die Größe von 1 GB nicht überschreiten (im Fall, dass diese Dateien zu groß sind, ist auch das Hochladen einer ZIP-Datei möglich).
Danach fügen Sie in WISEflow auch das automatisch generierte Deckblatt hinzu.
Als letzten Schritt klicken Sie in WISEflow auf das Feld „Zum Abgeben hier klicken“ um die Einreichung abzuschließen. Danach können Sie sich eine Empfangsbestätigung selbst herunterladen und ggf. ausdrucken.
Reichen Sie spätestens 3 Tage nach der Einreichung Ihrer Arbeit in WISEflow eine/zwei gebundene gedruckte Fassung(en) Ihrer Arbeit im Dekanat ein, wenn dies von Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer beantragt wurde.
Bewertung der Masterarbeit
Nach der fristgerechten Abgabe übersendet das Dekanat Ihre Arbeit an die Prüferinnen bzw. die Prüfer. Die Frist für das Bewertungsverfahren richtet sich nach § 22 (2) der M-RPO.
Die Masterarbeit wird von zwei Prüferinnen bzw. Prüfern begutachtet und gemäß § 15 Absatz 3 der M-RPO bewertet. Die Arbeit ist von einer dritten Prüferin bzw. einem dritten Prüfer zu bewerten, wenn die Noten beider bestellten Prüferinnen bzw. Prüfer um 2,0 oder mehr Noten voneinander abweichen oder Ihre Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet wurde (§ 22 Absatz 2 der M-RPO).
Liegen beide Gutachten vor, erhalten Sie zeitnah nach Eingang des letzten Gutachtens Ihre Notenbescheinigung auf dem Postweg. Eine Kopie davon leitet das Dekanat an das Dezernat 1: Studium & Lehre automatisch weiter.
Wiederholung der Masterarbeit
Die Masterarbeit gilt als nicht bestanden, wenn Sie Ihre Abschlussarbeit nicht fristgemäß beim Master-Prüfungsausschuss einreichen oder ihre beiden Prüferinnen bzw. Prüfer die Arbeit mit „nicht ausreichend“ (Note 5,0) bewerten (§ 23 Absatz 2 der M-RPO).
Die Anfertigung der Masterarbeit kann, wenn sie erstmalig nicht bestanden wurde, einmal zu einem anderen Themengebiet wiederholt werden. Eine Rückgabe des Themas der Masterarbeit ist jedoch nur zulässig, wenn Sie bei der Anfertigung der ersten Masterarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben (§ 21 Absatz 3 der M-RPO). Die Beantragung ist zu jedem 15. eines Monats möglich (Beginn der Bearbeitungszeit dann zum 1. des darauffolgenden Monats).
Ist die Masterarbeit im zweiten Versuch ebenfalls nicht bestanden, erlischt der Prüfungsanspruch. Mit dem Verlust des Prüfungsanspruchs ist die Exmatrikulation verbunden (§ 23 Absatz 2 der M-RPO).
Ansprechpartnerin
Sprechzeiten
Termine für die Abgabe von Anträgen und gedruckten Masterarbeiten sind nach individueller Absprache möglich. Terminvereinbarungen und Bestätigungen erfolgen nach E-Mail-Anfrage.