Prüfungsausschüsse der Fakultät

BA-Prüfungsausschuss

  • Der Bachelor-Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung und die zugehörigen Prüfungs- und Studienordnungen eingehalten werden.
  • Er gibt Anregungen zur Reform der Bachelor-Studiengänge und der entsprechenden Ordnungen.
  • Der Bachelor-Prüfungsausschuss trifft behördliche Entscheidungen im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts. Widerspruchsbehörde ist die Präsidentin/der Präsident der Universität
  • Die Mitglieder des Bachelor-Prüfungsausschusses haben das Recht, bei der Abnahme von Prüfungsleistungen zugegen zu sein.

Sachbearbeitung des Bachelor-Prüfungsausschusses
(Philosophische Fakultät)
C23 – Mitarbeitergebäude 1 / Raum 306

MA-Prüfungsausschuss

  • Der Master-Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Master-Rahmenprüfungsordnung und die zugehörigen Prüfungs- und Studienordnungen eingehalten werden.
  • Er gibt Anregungen zur Reform der Master-Studiengänge und der entsprechenden Ordnungen.
  • Der Master-Prüfungsausschuss trifft behördliche Entscheidungen im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts. Widerspruchsbehörde ist die Präsidentin/der Präsident der Universität
  • Die Mitglieder des Master-Prüfungsausschusses haben das Recht, bei der Abnahme von Prüfungsleistungen zugegen zu sein.

Romy Klaer
Ansprechpartnerin für Masterarbeiten
(Philosophische Fakultät)
C18 – Lehrgebäude 4 / C18.02.02

Promotionsausschuss

Dem Promotionsausschuss obliegen insbesondere

  • die Eröffnung der Promotionsverfahren,
  • die Einsetzung der Prüfungskommissionen,
  • die Überwachung der Verfahren und
  • die Entscheidungen über Ausnahmen von Regelbestimmungen, die die Promotionsordnung einräumt.

Er kann Widersprüchen abhelfen und entscheidet über Ungültigkeitserklärungen und Entziehungen des Doktorgrades gemäß § 58 Absatz 7 ThürHG.

Romy Klaer
Ansprechpartnerin für Masterarbeiten
(Philosophische Fakultät)
C18 – Lehrgebäude 4 / C18.02.02