Prüfungsausschüsse der Fakultät
BA-Prüfungsausschuss
- Der Bachelor-Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Bachelor-Rahmenprüfungsordnung und die zugehörigen Prüfungs- und Studienordnungen eingehalten werden.
- Er gibt Anregungen zur Reform der Bachelor-Studiengänge und der entsprechenden Ordnungen.
- Der Bachelor-Prüfungsausschuss trifft behördliche Entscheidungen im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts. Widerspruchsbehörde ist die Präsidentin/der Präsident der Universität
- Die Mitglieder des Bachelor-Prüfungsausschusses haben das Recht, bei der Abnahme von Prüfungsleistungen zugegen zu sein.
Sachbearbeitung des Bachelor-Prüfungsausschusses
(Philosophische Fakultät)
C23 – Mitarbeitergebäude 1 / Raum 306
MA-Prüfungsausschuss
- Der Master-Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Master-Rahmenprüfungsordnung und die zugehörigen Prüfungs- und Studienordnungen eingehalten werden.
- Er gibt Anregungen zur Reform der Master-Studiengänge und der entsprechenden Ordnungen.
- Der Master-Prüfungsausschuss trifft behördliche Entscheidungen im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsprozessrechts. Widerspruchsbehörde ist die Präsidentin/der Präsident der Universität
- Die Mitglieder des Master-Prüfungsausschusses haben das Recht, bei der Abnahme von Prüfungsleistungen zugegen zu sein.
Romy Klaer
Ansprechpartnerin für Masterarbeiten
(Philosophische Fakultät)
C18 – Lehrgebäude 4 / C18.02.02
Promotionsausschuss
Dem Promotionsausschuss obliegen insbesondere
- die Eröffnung der Promotionsverfahren,
- die Einsetzung der Prüfungskommissionen,
- die Überwachung der Verfahren und
- die Entscheidungen über Ausnahmen von Regelbestimmungen, die die Promotionsordnung einräumt.
Er kann Widersprüchen abhelfen und entscheidet über Ungültigkeitserklärungen und Entziehungen des Doktorgrades gemäß § 58 Absatz 7 ThürHG.
Romy Klaer
Ansprechpartnerin für Masterarbeiten
(Philosophische Fakultät)
C18 – Lehrgebäude 4 / C18.02.02