Praktika im Rahmen des Studiums

Studierende mit Kamera vor Green-Screen

Neben den Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen sind ebenso Praktika Teil des Studiums an der Universität Erfurt. Studierenden der Kommunikationswissenschaft dienen sie unter anderem dazu, sich in ihrer späteren beruflichen Ausrichtung zu orientieren und Kontakte zu Unternehmen und Organisationen der Medien- und Kommunikationsbranche zu knüpfen – von klassischen Medienunternehmen wie dem Mitteldeutschen Rundfunk und Redaktionen von Tageszeitungen über Werbe- und PR-Agenturen bis hin zu den Kommunikationsabteilungen in öffentlichen Organisationen, Stiftungen, NGOs oder Unternehmen in der freien Wirtschaft.

Wie die Praktika im Rahmen des kommunikationswissenschaftlichen Studiums inhaltlich zugeschnitten sind, wie lang diese sein sollen und wer diese Praktika von Seiten der Universität Erfurt betreut, hängt davon ab,

  • ob Studierende Kommunikationswissenschaft als Haupt- oder Nebenfach gewählt haben und
  • in welcher Studien- und Prüfungsordnung die Studierenden immatrikuliert sind (B Kom 2012 oder B Kom 2021).

Auf den folgenden Seiten werden die jeweils geltenden Regelungen für Studierende der "alten" Prüfungs- und Studienordnung (B Kom 2012) und der aktuellen Prüfungs- und Studienordnung (B Kom 2021) erläutert.

Generelle Regelungen zum Anerkennen von Praktika

Praktische Tätigkeiten, die im Rahmen einer Nebentätigkeit ausgeübt werden (z. B. im Rahmes eines Werkstudentenjobs oder als studentische Hilfskraft), können als Praktikum anerkannt werden, insofern der Arbeitgeber den Praktikumsanteil (Umfang und Dauer) ausweist. Planen Studierende, eine solche Tätigkeit als Praktikum einzubringen, so wird empfohlen, vorher mit dem Arbeitgeber über das Ausstellen eines solchen Nachweises zu sprechen.

Eine nachträgliche Anerkennung von Praktika ohne vorherige Absprache mit den zuständigen Betreuenden im Fach Kommunikationswissenschaft ist nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Jedes Praktikum kann in der vorlesungsfreien Zeit (Vollzeit) oder auch studienbegleitend über das Semester hin absolviert werden (Teilzeit).

Studierende, die für ihre Praktikumseinrichtung eine Bestätigung benötigen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, können sich ein entsprechendes Formular im Dezernat 1: Studium und Lehre während der Sprechzeit ausstellen lassen. Für Studierende der aktuellen Prüfungs- und Studienordnung (B Kom 2021) enthält dieser Nachweis einen Hinweis darauf, dass es sich beim Praktikumsmodul (BF Pr#01) im engeren Sinne um ein Wahlpflichtmodul handelt.

Bei Fragen zur Belegung der Praktikumsmodule, zur Einbettung von Praktika ins Studium sowie zur Anrechnung melden Sie sich gern beim Studienfachberater: Dr. Markus Seifert.