Die Namensgeberin des Stipendiums, Herzogin Luise Dorothea von Sachsen-Gotha und Altenburg (1710–1767), galt ihren Zeitgenossen als eine der gebildetsten Fürstinnen ihrer Zeit. Sie setzte sich insbesondere für die Beförderung der französischen Aufklärung ein und unterhielt ein weitverzweigtes Korrespondenznetzwerk, u.a. mit Rousseau und Voltaire und dem sächsischen Grafen Ernst Christoph von Manteuffel, dem „Mäzen der Aufklärung“ und Unterstützer Christian Wolffs. Sie steht daher exemplarisch für eine moderne Erforschung der frühneuzeitlichen Hofkultur unter ausdrücklicher Einbeziehung kulturwissenschaftlicher und geschlechtergeschichtlicher Forschungsansätze.
Der Standort Gotha mit den universell ausgerichteten Sammlungen der Friedenstein Stiftung Gotha, der Forschungsbibliothek Gotha und den Beständen des Landesarchivs Thüringen – Staatsarchiv Gotha gehört zu den herausragenden Sammlungs- und Forschungsstandorten für die Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit und der Neuzeit. Während der Zeit ihres Aufenthaltes vor Ort sind die Stipendiat*innen an das Forschungszentrum Gotha (FZG) angebunden. Das FZG hat in den vergangenen Jahren verschiedentlich Impulse für die Erforschung der Gothaer Hofkultur gesetzt, u.a. mit den Tagungen zum „Schloss als Hörsaal“ 2017 sowie zum 300. Geburtstag des deutsch-französischen Kulturvermittlers Friedrich Melchior Grimm im September 2023 und zwei Sommerschulen zu „Afrikanern an europäischen Höfen der Frühen Neuzeit“ (2022) und „Gothas Afrika. Höfische Wahrnehmungen des Kontinents in der Frühen Neuzeit“ (2025). Mit dem Luise-Dorothea-Stipendium der Fritz-Wiedemann-Stiftung sowie begleitenden Projektanträgen sollen diese in den nächsten Jahren fortgeführt und intensiviert werden.
Das Stipendium, das von der Dr. phil. Fritz Wiedemann-Stiftung im Stifterverband gefördert wird, beläuft sich auf 2.000 Euro monatlich. Hinzu kommt ggf. eine Familienpauschale in Höhe von 400 Euro monatlich sowie eine Reisekostenpauschale von einmalig 500 EUR. Das Forschungszentrum ist bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten behilflich. Für den gesamten Stipendienzeitraum (3-4 Monate, ab 1. Oktober 2025) besteht Residenzpflicht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stipendien-Website.