Urheberrecht

Die Bibliothek stellt dem Benutzer ihre Bestände für die private und berufliche wissenschaftliche Bildung zur Verfügung (vgl. § 2 Abs. 2 ThürBibRG). Der Benutzer ist für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften (u.a. Urheberrechtsgesetz und Bundesdatenschutzgesetz) selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Die wichtigsten urheberrechtlichen Regelungen im Überblick:

Allgemein

Der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft oder Kunst genießt für seine Werke gesetzlichen Schutz (vgl. § 1 Urheberrechtsgesetz) und hat das alleinige Recht zur Vervielfältigung seines Werkes. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG), ab diesem Zeitpunkt ist das Werk für alle Nutzungsarten freigegeben („gemeinfrei“).

Kopieren und Scannen

Ohne gesonderte Einwilligung des Rechteinhabers dürfen  zum privaten bzw. wissenschaftlichen Gebrauch nur einzelne Teile von Büchern oder Zeitschriften kopiert werden. Das Werk darf jedoch ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht vollständig kopiert werden. Zum Beispiel dürfen einzelne Aufsätze, nicht aber ein ganzer Jahrgang einer Zeitschrift kopiert werden. Ein vollständiges Kopieren/Scannen liegt auch dann schon vor, wenn für den Inhalt unwesentliche Teile z.B. Inhaltsverzeichnis, Register oder kurze Anhänge beim Kopieren weggelassen werden.
Handelt es sich um ein gemeinfreies Werk oder um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk und ist die Kopie zum eigenen Gebrauch bestimmt, so kann auch eine vollständige Kopie erfolgen.
Musiknoten dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht kopiert, jedoch abgeschrieben werden.

Elektronische Zeitschriften und E-Books

Die Nutzungsbedingungen der Verlage bzw. Anbieter sind vor der Nutzung zu lesen und bei der Nutzung einzuhalten.
Die Nutzung der digitalen Medien ist in der Regel nur den Angehörigen der Universität Erfurt zum persönlichen Gebrauch und zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt. Eine kommerzielle Nutzung bzw. Verwertung ist nicht gestattet. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte, in Form von Ausdrucken oder Downloads, ist nicht zulässig.
Es dürfen nur einzelne Seiten oder Kapitel abgespeichert oder ausgedruckt werden. Der systematische Download oder Ausdruck größerer Datenmengen ist nicht gestattet. Der Einsatz von Programmen zum fortlaufenden automatischen Durchsuchen, Indexieren oder Herunterladen der Datenbankinhalte (wie z. B. Web-Crawling-, Spider- oder Download-Programmen) oder andere Handlungen, die die Systeme der Datenbankanbieter über die übliche Nutzung hinausgehend belasten, sind  nicht gestattet.
Bei Zuwiderhandeln droht die dauerhafte Abschaltung des Online-Zugangs für den einzelnen Nutzer oder sogar für die ganze Universität, da die Anbieter die Downloadraten bzw. -mengen mit technischen Mitteln überwachen.
Im Detail zu den Nutzungsbedingungen bei E-Books siehe auch Nutzungsbedingungen der Anbieter.

Soweit digitale Medien (z.B. DVD und Blue-Ray) oder auch Computerprogramme mit einem Kopierschutz versehen sind, stellt eine Umgehung durch Hilfsmittel jeglicher Art eine Verletzung des Urheberrechts dar und ist nicht gestattet.

s.a. Zugangs- und Nutzungsbedingungen einzelner elektronischer Ressourcen

Digitale Lernräume und Semesterapparate (digitale Lehre)

In Hochzeiten der digitalen Lehre an Universitäten gibt es einiges im Umgang mit gedruckten und elektronischen Ressourcen der Universität Erfurt bei der Bestückung von elektronischen Lernräumen und Semesterapparaten zu beachten.

Lehrende finden hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte:

1. Das Urheberrechtsgesetz legt in §60a UrhG fest, dass bis zu maximal 15% des Inhalts einer gedruckten Veröffentlichung oder einer digitalen Ressource bzw. ein ganzer Aufsatz aus denselben in elektronische Lernräume und Semesterapparate eingestellt werden  darf.

2. Wenn es sich um Auszüge aus digitalen Ressourcen handelt, muss berücksichtigt werden, dass die genannte Festlegung nur für Ressourcen gilt, deren Lizenzverträge nach  dem 1. März 2018 abgeschlossen wurden.

3. Die Universitätsbibliothek ist natürlich noch an viele Lizenzverträge gebunden, die vor dem 1. März 2018 abgeschlossen wurden. Hier sind die hinsichtlich der Bestückung vom elektronische Lernräumen und Semesterapparaten getroffenen Festlegungen einzuhalten.

In der Anlage a) sind alle Verlage in alphabetischer Reihenfolge gelistet, deren Lizenzvereinbarungen positive Bestimmungen zu elektronischen Semesterapparaten, Readern oder Lernplattformen aufweisen. Wichtig ist, dass nur bis zu maximal 15% des Inhalts bzw. ein Zeitschriftenaufsatz im Ganzen in elektronische Lernplattformen, Reader oder Semesterapparate eingespeist werden darf.

In der Anlage b) sind dann alle Verlage in alphabetischer Reihenfolge gelistet, deren Lizenzvereinbarungen negative Bestimmungen zu elektronischen Semesterapparaten, Readern oder Lernplattformen aufweisen. Hier dürfen weder die bereits erwähnten 15%  noch Zeitschriftenaufsätze im Ganzen in elektronische Lernplattformen, Reader oder Semesterapparate eingespeist werden.

Anlage a: Lizenzvereinbarungen mit positiven Bestimmungen (PDF)                          

Anlage b: Lizenzvereinbarungen mit negativen Bestimmungen (PDF)

4. Wer sich zum Beispiel aus Zeitgründen nicht um diese Details kümmern  kann oder möchte, sollte unbedingt darauf verzichten, Originalausschnitte einer elektronischen Ressource in einen digitalen Lernraum einzuspeisen, und stattdessen per Link auf diese Ressource verweisen.

Informationen zu Verwertungsrechten für Autor:innen, Open-Content- und Creative-Commons-Lizenzen erhalten Sie auf der Seite "Urheberrecht und Open Access".

Urheberrecht in der Wissenschaft

Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken

Die aktualisierte und vollständig überarbeitete Handreichung "Urheberrecht in der Wissenschaft" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beantwortet praxisnah und verständlich typische Fragen zum Urheberrecht für Lehre und Forschung.

Zum Dokument
Dr. Franziska Wein
Abteilungsleiterin Budgetierung und Publikationsmanagement
(Universitätsbibliothek Erfurt)
Universitätsbibliothek (UB) / Raum 054

Gesetzliche Regelungen:

Bundesdatenschutzgesetz

Urheberrechtsgesetz

ThürBibRG (Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz)