Urheberrecht und Open Access
Die rechtliche Grundlage für Veröffentlichungen bilden Verlagsverträge, die zwischen Urheber:in und einem Verlag abgeschlossen werden. Verlagsverträge regeln die Verwertungsrechte für Publikationen, das heißt, in welchem Umfang diese für eine Publikation an den Verlag abgetreten werden.
In Deutschland gelten als grundlegend das Verlagsgesetz VerlGund das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte UrhG, §§ 31-44
Neben den im Verlagsvertrag eingeräumten Rechten regelt §§ 38 UrhGdas sogenannte Zweitveröffentlichungsrecht. Es besagt, dass Urheber:innen nach Ablauf eines Embargos (Sperrfrist) von 12 Monaten seit Erscheinen Werke, die in periodisch erscheinenden Sammlungen publiziert wurden, "anderweitig vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen [dürfen]."
Dies gilt nur, wenn Verträge nach deutschem Recht geschlossen werden. Bei Verträgen mit ausländischen Verlagen gelten die Regeln des Gerichtsstandes, es sei denn, Deutschland wird im Vertrag ausdrücklich als Gerichtsstand vereinbart.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite Open-access-network
Informationen zu „Urheberrecht in der Wissenschaft. Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken“ entnehmen Sie bitte der BMBF-Handreichung
Open-Content-Lizenzen
Urheberrecht und Open-Access-Publizieren schließen sich keineswegs aus. Wenn Sie Ihren wissenschaftlichen Text Open Access publizieren möchten, sollten Sie für Ihr Dokument Nutzungsrechte definieren. Dabei können Open-Content-Lizenzen hilfreich sein. Bei diesem Lizenztyp handelt es sich um standardisierte Verträge, in denen Sie die möglichst freie (Nach)Nutzung für Ihre Publikation festlegen. Im Gegensatz zu Closed-Access-Publikationen verbleiben bei der Nutzung von Open-Content-Lizenzen die Verwertungsrechte bei den Autor:innen.
Viele Verlage ermöglichen mittlerweile die Vergabe von freien Lizenzen für Ihre Open Access-Publikation. Zunehmend erbitten auch Förderer, dass von ihnen geförderte Publikationen unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden.
Zu der bekanntesten Open-Content-Lizenz gehören die Creative-Commons-Lizenzen.
Creative-Commons-Lizenzen
Bei CC-Lizenzen handelt es sich um standardisierte Lizenzverträge mit deren Hilfe Sie wie in einem Baukastensystem die Nutzungsrechte für Ihre Inhalte zusammenstellen können. Bei der Wahl einer CC-Lizenz können die Autoren und Autorinnen festlegen, wie offen oder geschlossen die Nutzungsrechte nach ihren individuellen Wünschen gestaltet werden sollen.
Fällt die Wahl auf eine CC BY NonCommercial-Lizenz (CC BY-NC), gilt Folgendes zu beachten:
Die Entscheidung für eine CC BY-NC-Lizenz schließt i.d.R. die kommerzielle Nachnutzung aus. Es kann dennoch vorkommen, dass sich Verlage ein Verwertungsmonopol an der Open Access-Veröffentlichung sichern. Das geschieht z.B. durch entsprechende Festlegungen in Autorenvereinbarungen (License Agreement for Publishing). Diese bilden die Voraussetzung für die Veröffentlichung durch den Verlag und können u.U. ein ausschließlich dem Verlag eingeräumtes Verwertungsrecht beinhalten. Das bedeutet, dass der Verlag die Veröffentlichung jederzeit neu auf kommerzieller Basis vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen darf.
Weitere Informationen zu CC-Lizenzen
Klimpel, Paul: Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung "nicht-kommerziell - NC"[pdf]
Creative-Commons-Lizenzen für Open Access [Video, TIB AV-Portal]
Die Non-Commercial-Lizenz in der Wissenschaft [Video, TIB AV-Poratl]
DEAL Kamgagne “OPEN ACCESS MEANS CC BY”
Erstellung einer eigenen CC-Lizenz