Gefördert werden Veröffentlichungen von im laufenden Jahr bereits publizierten oder publikationsreifen Aufsätzen in Open-Access-Zeitschriften oder -Sammelbänden im Umfang von bis zu 2.000 Euro je Publikation.
Informationen zu den Förderkriterien finden Sie unter www.uni-erfurt.de/bibliothek/etc/foerderung-von-open-access. Anträge auf eine Förderung können an den Open Access-Beauftragten der Universität gabor.kuhles@uni-erfurt.de oder durch Einreichung eines Antragsformulars gestellt werden.
Den Anträgen sind Angaben zu Verfasser/inn/en, Fakultät/Einrichtung, Titel des Aufsatzes, Titel der Zeitschrift bzw. des E-Books, Angaben zum Verlag, zum Stand der Veröffentlichung und zur Höhe der Publikationsgebühr (netto) beizufügen. Zur Auszahlung des Förderbetrags müssen die Verlagsrechnung und weiterhin die Erklärung zum Antrag auf Förderung einer Gold-Open-Access-Publikation aus Haushaltsmitteln der Universität Erfurt ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.
Die eingereichten Anträge werden im April, im Juli und im Oktober durch die Universitätsleitung unter Einbeziehung des Open-Access-Beauftragten und der Universitätsbibliothek geprüft. Entschieden wird nicht darüber, ob ein Beitrag bestimmten Qualitätsstandards entspricht und deshalb veröffentlicht werden kann, sondern darüber, ob ein Beitrag, der bereits ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen hat, aus den Transformationsmitteln des Landes bzw. der Universität gefördert werden kann. Über die Förderentscheidung werden die Autor*innen zeitnah informiert.
Für Fragen zum Verfahren sowie zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Electronic Textcenter der Universitätsbibliothek etc@uni-erfurt.de gern zur Verfügung.