Die Antworten auf häufige Fragen zur Masterarbeit

Alle wichtigen Informationen zur Masterarbeit und den einzuhaltenden Fristen erhalten Sie im Rahmen der STET-Informationsveranstaltung der ESE. Der Termin hierfür wird langfristig auf der Startseite bekanntgegeben.

Aus den Ausführungen der MEd-PO-R § 21 ergibt sich, dass die Masterarbeit einen Anwendungsbezug aufweisen und in fachlichem Zusammenhang mit dem jeweiligen Master of Education Studiengang stehen muss. In Ihrer Themenstellung sollten Sie also Probleme aus der Praxis aufgreifen und/oder deutlich machen, welchen Bezug das ausgewählte Thema zum Lehrerberuf hat.

Wenn Sie Unterstützung bei der Themenfindung benötigen, kontaktieren Sie gerne das Forschungslabor MasterMind.

Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn dies auf dem Antragsformular entsprechend beantragt wird. Die verfassten Abschnitte der einzelnen Personen sollten entsprechend gekennzeichnet werden, damit die Eigenleistung deutlich hervorgeht.

Das in Abstimmung mit der/ dem Betreuer*in frei zu formulierende Thema der Masterarbeit muss zu festgelegten Fristen beantragt werden. Wie Sie das Thema beantragen, finden Sie hier.

Der MEd-Prüfungsausschuss beschließt die Annahme bzw. Ablehnung des eingereichten Themas. Eine Belegung über E.L.V.I.S. erfolgt nicht!

Es wird empfohlen, dass Sie selbst einen Themenvorschlag erstellen und geeignete Gutachter*innen finden. Falls es Ihnen nicht gelingt, diese vorzuschlagen, besteht die Möglichkeit einer Vollzuweisung durch den Prüfungsausschuss. Wählen Sie dazu die entsprechende Option im Antrag aus und weisen Sie mindestens drei erfolglose Kontaktaufnahmen zu Gutachter*innen nach. Bei fristgerechter Einreichung werden Ihnen Thema und Gutachter*innen durch den Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung Ihres Studiengangs zugewiesen. Eine Änderung des zugewiesenen Themas ist nicht möglich.

Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Eine Beantragung ist erst wieder zum nächsten Semester möglich.

Ab dem Tag der Themenausgabe können Sie in Ihrem Account in OnlinESE die Entscheidung einsehen und bestätigen, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben. Eine gesonderte Information per Mail erfolgt nur im Fall einer Ablehnung

Nach MEd-PO-R § 21 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Thema einmal binnen zwei Monaten nach dem ersten Tag der Themenausgabe zurückzugeben.

Mit Ihrem Antrag auf Ausgabe des Themas haben Sie die Möglichkeit zwei Gutachter*innen vorzuschlagen. In der Regel ist der/die Erstgutachter*in auch Betreuer*in der Arbeit. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, auch weitere Expert*innen für die Betreuung zu gewinnen. Begutachtet und bewertet wird die Arbeit jedoch allein von den beiden vorgeschlagenen Personen.

Bei Fragen zu Terminen, Fristen und Krankheit sowie sonstigen Anliegen rund um die Masterarbeit können Sie sich an das Sekretariat der ESE wenden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Bearbeitung der Masterarbeit benötigen, kontaktieren Sie gerne das Forschungslabor Mastermind.

Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt 5 Monate innerhalb der Frist.

Um gesundheitsbedingte Ausfallzeiten im Bearbeitungsprozess geltend zu machen, müssen Sie dies mit dem Formular Krankheitsanzeige bei Prüfungen glaubhaft machen.

Das Original reichen Sie bei Studium und Lehre ein.

Wird die Arbeits- bzw. Prüfungsunfähigkeit anerkannt und liegt sie in der Bearbeitungszeit der Masterarbeit, wird diese um die Tage der Arbeitsunfähigkeit verlängert.

Nach Bearbeitung wird das Abgabedatum im WiseFlow angepasst, zudem erhalten Sie eine gesonderte E-Mail für die Fristverlängerung. Eine Anpassung des Abgabedatums im ESEonline erfolgt NICHT. Die E-Mail und das Datum im WiseFlow sind verbindlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Laut MEd-PO-R § 21 werden 15.000 Wörter als Richtwert angeben. Besprechen Sie die konkreten Anforderungen vor der Abgabe mit Ihren Gutachter*innen!

Es existieren keine zentralen Vorgaben zur Formatierung der Arbeit. Besprechen Sie deshalb die Anforderungen zu Schriftgröße, Zeilenabstand und weitere Formatierungsfragen mit der/dem Erstgutachter*in.

Die Selbstständigkeitserklärung finden Sie im Downloadbereich.

Die Exemplare der Arbeit werden an die beiden Gutachter*innen verteilt. Diese erhalten nach MEd RPO §22(2) eine Frist von 8 Wochen nach Empfang für die schriftliche Begutachtung der Arbeit.

Liegen der Prüfungsausschussvorsitzenden beide Gutachten vor, wird der Leistungsschein ausgefertigt und Sie werden per E-Mail darüber benachrichtigt.