Eignungsfeststellungsverfahren im Haupt- und Nebenfach

Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren zum Wintersemester 2024/25

Für den Bachelor-Studiengang "Kommunikationswissenschaft" gibt es keine Zulassungsbeschränkung ("NC"), aber besondere Zugangsvoraussetzungen. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn es gibt bei uns keine feste Anzahl von zu vergebenen Studienplätzen, ebenso gibt es keine so genannten "Nachrückerplätze" und auch keine besonderen Regelungen für "Alt-Abiturienten". Über die Unterschiede zwischen Zulassungsbeschränkungen und besonderen Zugangsvoraussetzungen können Sie sich auf unserer Website zu den Studienvoraussetzungen gern noch einmal belesen.

In Eignungsfeststellungsverfahren ("EFV") der Erfurter Kommunikationswissenschaft wird die fachliche Eignung von Studieninteressierten beurteilt. Dieser Bewertung liegt die Satzung zum Eignungsfeststellungsverfahren im Bachelor-Studiengang mit dem Haupt- und Nebenfach Kommunikationswissenschaft an der Universität Erfurt vom 27. April 2021 zu Grunde.

Sie können sich für diesen Studiengang nur zum Wintersemester immatrikulieren. Anmeldungen für das Eignungsfeststellungsverfahren erwarten wir ab 1. Mai eines jeden Jahres, die Anmeldefrist für das EFV im Haupt- und Nebenfach endet am 15. Juli 2024 (Ausschlussfrist!).

Studieninteressierte melden sich online über das Bewerbungsportal der Universität Erfurt an: https://hio.uni-erfurt.de.

Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens für das Haupt- und für das Nebenfach

Abläufe und einzureichende Unterlagen unterscheiden sich je nach dem, ob Sie sich für das Haupt- oder Nebenfach "Kommunikationswissenschaft" interessieren:

Hauptfach "Kommunikationswissenschaft" (Umfang der Studienrichtung: 120 Leistungspunkte/ECTS)

Nebenfach "Kommunikationswissenschaft" (Umfang der Studienrichtung: 60 Leistungspunkte/ECTS)


Porträt von Svea, einer Studierenden der Kommunikationswissenschaften

Tipps zum EFV

Svea, Studierende der Kommunikationswissenschaft, erklärt, wie das "Eignungsfeststellungsverfahren" abläuft.

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