Alle Infos zu Prüfungen auf einen Blick

Prüfungstermine

Prüfungstermine im Wintersemester 2024/25

Verbindlich sind die Aushänge in der Fakultät bzw. die Festlegungen durch das Prüfungssekretariat – dort bitte nötigenfalls nachfragen.

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge

Bitte entnehmen Sie sich im folgenden die nötigen Anträge und Formulare.
Mit diesen verfahren Sie anschließend wie folgt weiter:

1. Herunterladen
2. Ausfüllen und ausdrucken
3. Unterschreiben!
4. Zur Prüfung mitbringen bzw. im Prüfungssekretariat abgeben

 

Bei Problemen mit den Formularen oder Verbesserungsvorschlägen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat.

Allgemeine Hinweise zu (elektronischen) Prüfungen

Bitte beachten Sie die in der PDF-Datei erläuterten Hinweise zur Abgabe von schriftlichen Arbeiten in Wiseflow (BA-, MA-, Magister-Arbeit sowie wiss. HA).

Hinweise zur Abgabe schriftlicher Arbeiten in Wiseflow

Prüfungsuntauglichkeit: Was ist unbedingt zu beachten?

Bitte benutzen Sie dieses Formular, um Prüfungsuntauglichkeit in Folge von Krankheit anzuzeigen. Beachten Sie, dass ein Krankenschein nicht ausreichend ist!

Für die Krankheitsanzeige bei Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht gilt die folgende Regelung:
"Wenn Sie erkranken und absehbar ist, dass Sie wegen der Erkrankung an einer angesetzten Prüfung nicht teilnehmen bzw. den Abgabetermin einer schriftlichen Prüfungsleistung nicht einhalten können oder wenn Sie aus diesem Grunde eine anwesenheitspflichtige Lehrveranstaltung verpassen, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Dieser kann auf dem von Ihnen vorausgefüllten Formular Krankheitsanzeige Ihre krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit bestätigen.

Den Antrag mit der Bestätigung des Arztes müssen Sie unverzüglich an die Universität Erfurt, Dezernat 1: Studium und Lehre, Nordhäuser Str. 63, 99089 Erfurt, senden bzw. dort einreichen. Sie können hierfür den Hausfristbriefkasten am Haupteingang der Universität Erfurt nutzen. Er muss in der Regel innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Samstag) eingegangen sein. ACHTUNG: Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist nicht Ihr Prüfungs-, Abgabe- bzw. Lehrveranstaltungstermin, sondern der Zeitpunkt der Feststellung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit.

Nur wenn Ihr Antrag mit der Feststellung des Arztes fristgerecht eingegangen ist, wird Ihr Fehlen entschuldigt. Bei einem stationären Aufenthalt reicht zur Glaubhaftmachung eine Liegebescheinigung aus, die das Krankenhaus ausstellt. Können Sie eine Prüfung aufgrund der Betreuung Ihres kranken Kindes nicht antreten, ist die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" ausreichend. Auch bei diesen Nachweisen bitte das oben genannte Formular anheften, da Ihre persönlichen Angaben zur Bearbeitung benötigt werden.

Über das entschuldigte Fehlen werden Sie und der Prüfer der Lehrveranstaltungen, die Sie belegt haben, per E-Mail informiert. Die Prüfer werden für den Fall, dass in diesem Zeitraum bei ihnen ein Prüfungs- oder Abgabetermin anstand, einen neuen Prüfungs- oder Abgabetermin festlegen.

Die gelbe, so genannte "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber", reicht als Glaubhaftmachung eines Entschuldigungsgrundes grundsätzlich nicht aus."
Quelle: E.L.V.I.S.

Zweite Wiederholungsprüfung: Was ist beim Antrag zu beachten?

Zweite Wiederholungsprüfung: Was ist beim Antrag zu beachten?

Die Prüfungsordnungen sehen nach einer nicht bestandenen Prüfung nur eine Wiederholungsmögichkeit vor. Wenn eine zweite Wiederholungsprüfung nötig ist, muss ein Antrag (über das Prüfungssekretariat an den Prüfungsausschuss) gestellt werden. Dabei ist folgende Regelung zu beachten:

Festlegungen des Prüfungsausschusses der Katholisch-Theologischen Fakultät (mitgeteilt auf der Sitzung des Fakultätsrates am 28.5.2014):
"Dem begründeten Antrag der/des Studierenden auf eine zweite Wiederholung der Prüfung sind durch den/die Studierende/n zwei kurze schriftliche Stellungnahmen beizugeben: (1.) eine des/der Fachvertreters/in für die Prüfung (z.B. Mag. Theol. 2009; alte BA; LA Regel.; LA Gym.) oder des/der Modulverantwortlichen (z.B. B Ha und B Ne 2012) über das Studienleistungsvermögen der/des betreffenden Studierenden und (2) eine des/er Mentors/in über den Stand der Studienbiographie der/des betreffenden Studierenden. Fallen die unter (1) und (2) Genannten in einer Person zusammen, sorgt der/die Studiendekan/in für die Beiziehung einer weiteren Beratungsperson. Der/die Stellung Nehmende führen ein Beratungsgespräch mit dem/der betreffenden Studierenden durch. In der Stellungnahme wird dann auch festgehalten, dass das Beratungsgespräch stattgefunden hat. Der Prüfungsausschuss bezieht beide Stellungnahmen in die Entscheidung über den Antrag ein."

Plagiate und andere Täuschungsversuche: Was hat das für Folgen?

Plagiate und andere Täuschungsversuche: Was hat das für Folgen?

"Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" bewertet. Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungsleistung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" bewertet. In schwerwiegenden Fällen einer Störung oder Täuschung kann der Prüfungsausschuss den Prüfling von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.* (* Der letzte Satz macht deutlich, dass in diesem Fall keine Nachprüfung gestattet ist, die Veranstaltung muss als ganze wiederholt werden. – Zum Wortlaut vgl. Rahmenprüfungsordnung für den Baccalaureus-Studiengang § 12 Abs. 3 u. andere Prüfungsordnungen der Universität Erfurt; für Prüfungsordnungen, in denen sich der Passus eventuell so nicht findet, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung aller Studierenden.)"

Prüfungsausschüsse

Die aktuelle Übersicht über die einzelnen Prüfungsausschüsse finden Sie unter Fakultät - Organe und Gremien.

Prüfungsamt der Universität Erfurt

Kontakt zum Prüfungsamt der Universität Erfurt

erhalten Sie über das Portal E.L.V.I.S.

Alle Prüfungsordnungen im Überblick

Bachelor Katholische Religion

Bachelor Katholische Religion

Magister Theologiae

Master Theologie und Wirtschaft

Katholische Religionslehre (Lehramt Gymnasium in Kooperation mit FSU Jena)

Katholische Religionslehre (Lehramt Gymnasium)

Katholische Religionslehre (Lehramt Regelschule in Kooperation mit FSU Jena)

Katholische Religionslehre (Lehramt Regelschule)

Master of Education (MEd) Katholische Religion (Lehramt Grund- oder Regelschule)

Master of Education (MEd) Katholische Religion (Lehramt Grund- oder Regelschule)

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