Prüfungsausschuss B.A.

Bitte senden Sie alle Anfragen in den Angelegenheiten des Prüfungsausschusses B.A. ausschließlich an die Sachbearbeitung!
Anträge leiten Sie bitte ausschließlich im Original, möglichst postalisch zu. Darüber hinaus wird dringend darum gebeten, auch Anschreiben, die Dokumente beinhalten, auf dem Postweg an die untenstehende Anschrift zuzusenden. Geben Sie dabei bitte immer Ihre UE-E-Mail-Adresse für Rückfragen an!

Aktuelles & Beschlüsse

Der Prüfungsausschuss bietet eine Beratung bis auf Weiteres nur noch via E-Mail an. Hierfür nutzen Sie bitte die Adresse der Sachbearbeitung

Sonderregelungen bzgl. Praktika bis einschließlich SoSe 2022 verlängert

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, die coronabedingten Regelungen bzgl. Praktika- zuletzt gültig bis SoSe 2021 - nunmehr bis einschließlich Sommersemester 2022 zu verlängern.

Regelungen hinsichtlich Praktika (SoSe 2020 / WiSe 2020/21 / SoSe 2021)

Der Prüfungsausschuss hat das Fortgelten der Regelungen bzgl. Praktikaauch für das Sommersemester 2021 beschlossen.

Änderungsbeschluss bezüglich qT-Prüfungen (WiSe 2020/21)

Ziff. 3 des Beschlusses des Prüfungsausschusses B.A. vom 9. Juni 2020 ist vom Prüfungsausschuss als Ergebnis seiner Beratungen Anfang Oktober 2020 geändert worden. Danach werden in allen Lehrveranstaltungen, die eine q.T.-Prüfung vorsehen, also auch im Rahmen von Veranstaltungen der Online-Lehre, im Wintersemester 2020/21 Prüfungen abgenommen, ggfs. in Form einer Online-Prüfung.

Beschluss bezüglich qT-Prüfungen (SoSe 2020)

Der Prüfungsausschuss B.A. hat am 9. Juni 2020 mit Blick auf die Studiengänge der Staatswissenschaftlichen Fakultät  zur Wahrung der Chancengleichheit der an dieser Fakultät studierenden Prüflinge den nachfolgenden, für alle Lehrenden dieser Fakultät verbindlichen Beschluss gefasst.

1. Soweit im laufenden Sommersemester 2020 Dozentinnen und Dozenten innerhalb einer Lehrveranstaltung bereits qT-Prüfungen abgenommem haben, sind sie befugt, in dieser Lehrveranstaltung auch weitere qT-Prüfungen abzunehmen.

2. Soweit in Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2020 bisher keine qT-Prüfungen abgenommen wurden, sind Dozentinnen oder Dozenten nicht befugt, solche Prüfungen im laufenden Semester abzunehmen.

3. Angesichts der im Wintersemester zu erwartenden "Hybridlehre", also einer Mischung der Lehrveranstaltungen in Formen der Präsenz- und der Online-Lehre, können in B.A.-Lehrveranstaltungen in Präsenzformat, wo immer sie mit Blick auf die Teilnehmerzahl möglich sind, qT-Prüfungen abgenommen werden. Hingegen werden im Rahmen von Veranstaltungen der Online-Lehre im WS 2020/21 keine qT-Prüfungen abgenommen.

Informationen

Hier geht es zu den Bachelor-FAQs

Learning Agreements

Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Internationalen Bürosund lesen Sie vorab die Leitlinien zur Anerkennung auswärtiger und inländischer Studienleistungendes Prüfungsausschusses!

Senden Sie das/die vorbereitete/n LA möglichst frühzeitig und unter selbstständiger Beachtung der Ihnen gesetzten Fristen zusammen mit aussagekräftigen Unterlagen zur Prüfung an den/die Studienfachberater*in der betreffenden Studienrichtung. Anschließend wird dieses dem Prüfungsausschuss zur finalen Bestätigung zugeleitet. Für jede Studienrichtung ist ein gesondertes LA zu beantragen.

Damit die Gesamtprüfung aller abzuschließenden LAs erfolgen kann, leiten Sie diese bitte gemeinsam an die Sachbearbeitung und teilen Sie ggf. mit, wenn noch etwas ausstehen sollte.

Änderungen nach Beginn des Auslandssemesters sprechen Sie innerhalb der ersten zwei Wochen mit der Studienrichtung ab und füllen das Änderungsformular entsprechend aus. Setzen Sie bei dieser Korrespondenz sowie bei der Übersendung an das Internationale Büro bitte die Sachbearbeitung ins CC Ihrer E-Mails.

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im nächsten Tab.

Anerkennung von Studienleistungen

Bitte lesen Sie die allgemeinen Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen auf E.L.V.I.S. Dort kann das zu verwendende Formular abgerufen werden. Bitte laden Sie auch die Checkliste herunter, welche Ihnen Aufschluss über die benötigten Unterlagen gibt. 

Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, finden Sie hier die Ausfüll-/Bearbeitungshinweise des Prüfungsausschusses sowie einen Musterantrag. 

Alle Anerkennungsanträge sind vollständig, mit ausgefüllter Checkliste, bei der*m passenden Studienfachkoordinator*in einzureichen. Durch diese*n findet die Vorprüfung und anschließend die Weiterleitung der Unterlagen an den Prüfungsausschuss statt. 


Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bearbeitung dieser Vorgänge um Verwaltungsverfahren handelt, welche ca. vier Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können! Bei Anträgen, die bis zum 15. eines Monats gestellt werden, bemühen wir uns, diese bis zum Monatsende zu bescheiden. Bei Antragstellung zum Monatsende, erfolgt deren Bearbeitung bis zum 15. des Folgemonats. Verspätete Anträge bzw. Anträge, die kurzfristig entschieden werden sollen/müssen, bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung, die bei Antragstellung beizulegen ist. Eine Information zum Stand erfolgt i.d.R. nur bei Rückfragen, Problemen oder der Ablehnung von Anträgen (Ablehnungsbescheid). Bei antragsgemäßer Entscheidung erfolgt die Bekanntmachung mittels Eintragung der Anerkennung in das E.L.V.I.S.-Studienkonto.

 

Anlage: Information zur Anerkennung von im Auslandssemester erzielten Leistungspunkten (ECTS)

Hinweise zu Prüfungsterminen - Beschränkung der Zahl innerhalb eines Semesters

Nach einer Erläuterung des Vizepräsidenten für Studium und Lehre werden die Regelungen der § 15 Abs. 1 und Abs. 2 B-RPO sowie § 16 M-RPO künftig in der Weise angewendet, dass Modulprüfungen in jedem Semester nur zweimal angeboten werden. An dem zweiten Prüfungstermin darf nur teilnehmen, wer den ersten Versuch nicht bestanden oder aus triftigem Grund versäumt hat. Sofern nach dem Angebot von zwei Prüfungsterminen ein triftiger Grund für das Fehlen in einem vorherigen relevanten Prüfungstemin desselben Semesters dargelegt werden kann, so muss die Prüfung ggf. in einem späteren Semester absolviert werden. Es obliegt dem/der prüfungsberechtigten Dozenten/Dozentin, auch unter Berücksichtigung des Fachsemesters der/des Studierenden darüber zu befinden, ob ein dritter Prüfungstermin im laufenden Semster angeboten wird. Die Möglichkeit, den noch ausstehenden Prüfungsversuch wahrzunehmen, wird ansonsten regelmäßig spätestens im Folgejahr eröffnet, wenn die Modulprüfung regulär wieder angeboten wird.  Jede(r) Dozent(in) ist gehalten, die Studierenden zu Beginn des Semesters darüber zu unterrichten, ob mehr als zwei Prüfungstermine innerhalb seiner/ihrer Veranstaltung im laufenden Semester angeboten werden.

Täuschungen

Informationen zum Umgang mit Täuschungen finden Sie hier


Kontakt

Postanschrift

Universität Erfurt
Staatswissenschaftlichen Fakultät
Prüfungsausschuss B.A.
Postfach 90 02 21
99105 Erfurt

Postfachnummer (intern): 17

Vorsitzender

Maik Wolf
Prof. Dr. Maik Wolf
Vorsitzender des BA-Prüfungsausschusses
(Staatswissenschaftliche Fakultät)
C03 – Lehrgebäude 1 / Raum 0202
Sprechzeiten
nach Vereinbarung

Sachbearbeitung

Liska Kübel, B.A.
Sachbearbeiterin für Promotions- und Habilitationsangelegenheiten sowie B.A.- und M.A.-Prüfungsangelegenheiten
(Staatswissenschaftliche Fakultät)
C03 - Lehrgebäude 1 // Raum 0054
Sprechzeiten
Mo, Mi und Do 10-13
sowie nach Vereinbarung

Zur Kontaktaufnahme bitte die Funktionsadressen der Sachgebiete verwenden!
Jan-Philip Seitz
Jan-Philip Seitz
Sachbearbeiter B.A.-Prüfungsangelegenheiten, Dekanatsmitarbeiter (Elternzeitvertretung)
(Staatswissenschaftliche Fakultät)
C03 - LG1 / Raum 0142
Sprechzeiten
nach Vereinbarung