Habilitation

Folgende Angaben und Unterlagen werden zur Antragstellung auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens benötigt:

  • schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
    • Benennung des Faches/der Fachgebiete, für das bzw. die sich der Bewerber zu habilitieren beabsichtigt
    • Mitglieder des MWK: Angabe, ob Habilitation in Kooperation mit MWK
    • Ggf. Gutachtervorschläge für die die schriftliche Habilitationsleistung sowie für die Prüfung der pädagogisch-didaktischen Eignung
  • Lebenslauf
  • urkundlicher Nachweis der Promotion
  • schriftliche Habilitationsleistung in 5 Exemplaren und einmal elektronisch (PDF)
  • Ehrenwörtliche Erklärung
  • drei Vorschläge für das Thema des wissenschaftlichen Vortrags
  • vollständiges Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Auflistung der bisher erbrachten Lehraufgaben
  • amtliches Führungszeugnis
  • schriftliche Erklärung über strafrechtliche und disziplinarische Verurteilungen sowie anhängige Straf- und Disziplinarverfahren
  • schriftliche Erklärung über etwaige frühere oder gleichzeitige Habilitationsgesuche andernorts
  • Quittung über die entrichtete Habilitationsgebühr


Die Checkliste zum Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens finden Sie hier 

Kontakt

Anfragen richten Sie bitte an dekan.stawi@uni-erfurt.de

Liska Kübel, B.A.
Sachbearbeiterin für Promotions- und Habilitationsangelegenheiten sowie B.A.- und M.A.-Prüfungsangelegenheiten
(Staatswissenschaftliche Fakultät)
C03 – Lehrgebäude 1 / 0054
Sprechzeiten
Mo, Mi und Do 10-13
sowie nach Vereinbarung

Zur Kontaktaufnahme bitte die Funktionsadressen der Sachgebiete verwenden!