Habilitation
Folgende Angaben und Unterlagen werden zur Antragstellung auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens benötigt:
- schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Benennung des Faches/der Fachgebiete, für das bzw. die sich der Bewerber zu habilitieren beabsichtigt
- Mitglieder des MWK: Angabe, ob Habilitation in Kooperation mit MWK
- Ggf. Gutachtervorschläge für die die schriftliche Habilitationsleistung sowie für die Prüfung der pädagogisch-didaktischen Eignung
- Lebenslauf
- urkundlicher Nachweis der Promotion
- schriftliche Habilitationsleistung in 5 Exemplaren und einmal elektronisch (PDF)
- Ehrenwörtliche Erklärung
- drei Vorschläge für das Thema des wissenschaftlichen Vortrags
- vollständiges Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Auflistung der bisher erbrachten Lehraufgaben
- amtliches Führungszeugnis
- schriftliche Erklärung über strafrechtliche und disziplinarische Verurteilungen sowie anhängige Straf- und Disziplinarverfahren
- schriftliche Erklärung über etwaige frühere oder gleichzeitige Habilitationsgesuche andernorts
- Quittung über die entrichtete Habilitationsgebühr
Die Checkliste zum Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens finden Sie hier
Kontakt
Anfragen richten Sie bitte an dekan.stawi@uni-erfurt.de
Liska Kübel, B.A.
Sachbearbeiterin für Promotions- und Habilitationsangelegenheiten sowie B.A.- und M.A.-Prüfungsangelegenheiten
(Staatswissenschaftliche Fakultät)
C03 – Lehrgebäude 1 / 0054
+49 361 737-4509
Sprechzeiten
Mo, Mi und Do 10-13
sowie nach Vereinbarung
Zur Kontaktaufnahme bitte die Funktionsadressen der Sachgebiete verwenden!
sowie nach Vereinbarung
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