Auf dieser Seite finden Sie entsprechende Informationen zur Anerkennung von Leistungen, welche im In- oder Ausland erbracht wurden.
Desweiteren finden Sie Hinweise zu Learning Agreements für Auslandssemester, welche vor Abreise abgeschlossen werden.
Fragen und Antworten zum Learning Agreement, Anerkennung und Auslandssemester
Die Anerkennung von Sprachprüfungen und von internationalen Sprachzertifikaten werden durch das Sprachenzentrum durchgeführt.
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier Sprachnachweise: Universität Erfurt (uni-erfurt.de)
Bezüglich der Sprachmodule in der Prüfungsordnung Internationale Beziehungen (IB) gibt es hier weitere Informationen.
Ein Learning Agreement ist ein Studienvertrag zwischen dem Auslandsstudierenden, der Hochschule im Inland und der Hochschule im Ausland. Diese drei Parteien einigen sich im Learning Agreement darauf, welche Module an der Gasthochschule absolviert und später an der heimischen Hochschule anerkannt werden können.
Das Learning Agreement ist in zwei Tabellen unterteilt. Beide Tabellen füllen Sie bitte aus, bevor Sie Ihr Auslandssemester beginnen.
In Tabelle A müssen Sie alle Kurse eintragen, die Sie besuchen möchten. In Tabelle B müssen diese Kurse alle noch einmal ausgeführt werden. Diejenigen, die Sie sich nicht anerkennen lassen wollen, markieren Sie als "Zusatzleistung: keine Anerkennung gewünscht". Bei allen anderen tragen Sie das Modul ein, das Sie damit in Erfurt absolvieren wollen. Dies geschieht chronologisch nach Beendigung Ihres Auslandssemesters.
Zum Ausfüllen der Tabelle, benötigen Sie bestimmte Codes (für das Gastland und die Fakultäten). Die Tabelle und die Links zu den spezifischen Codes der Gastländer und Fakultäten finden Sie innerhalb des Formulars des Learning Agreement in den Fußnoten.
Weitere Informationen und der Ablauf der LAs finden Sie auf der Uni-Webseite unter diesem Link.
Bis zum Ende des vorangegangenen Semesters, das Sie vor Ihrem Auslandssemester an der Universität Erfurt absolvieren, sollte das LA abgeschlossen sein. Grundsätzlich ist es ratsam, die LAs so früh wie möglich abzuschließen. Dabei müssen Sie die jeweiligen Semesterpausen der einzelnen Gastuniversitäten berücksichtigen, die somit nicht mehr erreichbar sein werden für die Ausstellung des LA. Außerdem haben viele Gasthochschulen meist eigene Fristen, die sie zu berücksichtigen haben.
Wenn Sie also im kommenden Wintersemester ins Ausland gehen, sollten Sie im April mit der Erstellung Ihres Learning Agreements beginnen, da an einigen Hochschulen ab Juni Sommerpause ist. Das gilt analog auch für das Sommersemester.
Lassen Sie sich die Kurskataloge der letzten Semester geben, wenn der derzeitige Katalog für Ihr Semester noch nicht verfügbar ist. Da Sie noch die Möglichkeit haben Ihre LAs vor Ort zu ändern, ist somit die Orientierung an einem Vorlesungsverzeichnis des Vorjahres ratsam.
Nach den "alten Prüfungsordnungen", mithin B_PO_Sta-2012, B_PO_InB -2014 sowie B_PO_Man-2012 sind Sprachkurse im Learning-Agreement aufzuführen. Dies gilt auch für die Sprachkurse nach den neuen Prüfungsordnungen (B_PO_Sta-2021, B_PO_InB-2021 sowie B_PO_Man-2021) sofern diese im Geltungsbereich von ECTS absolviert wurden.
Wenn es sich um einen Auslandsaufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs von ECTS handelt, muss ein eigenständiges Learning-Agreement für Sprachkurse ausgefüllt werden. Mit den neuen Prüfungsordnungen werden Sprachkurse nunmehr über die PO ZS ENi 2020 des Sprachenzentrums belegt/anerkannt, welches insofern auch selbst und mit eigenem Prüfungsausschuss für eine etwaige Prüfung zuständig ist.
Sie sollten alle Kurse, die Sie für den Auslandsaufenthalt belegen möchten, vor Beginn des Auslandssemesters in Ihrem LA eintragen. Dabei ist zu beachten, dass Sie die Kurse und die LAs vor Ort wieder ändern können. Die Universität Erfurt und die Gasthochschule benötigen jedoch eine bestätigte Übersicht über die Kurse, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts belegen und abschließen wollen, vor dem Antritt Ihres Auslandaufenthaltes.
Sie müssen in Tabelle A alle Kurse eintragen, die Sie besuchen wollen. In Tabelle B müssen diese Kurse alle wieder ersichtlich sein. Diejenigen, die Sie nicht anerkannt haben wollen, markieren Sie als "Zusatzleistung: keine Anerkennung gewünscht". Bei allen anderen tragen Sie das Modul ein, das Sie in Erfurt damit erfüllen wollen.
Die Punkte, die Sie für Erfurt vorschlagen sollten, richten sich nach Ihrer Prüfungsordnung. Man kann auch zwei Kurse aus dem Ausland zu einem Erfurter Modul zusammenlegen, wenn das inhaltlich passt. Der BA-Prüfungsausschuss hat auf seiner Webseite Informationen zur Zahl der anzuerkennenden Punkte veröffentlicht.
Dies ist normalerweise möglich. Es ist immer empfehlenswert sich einen Kurs aus dem Ausland anerkennen zu lassen, der im Ausland mehr ECTs einbringt, als an der Universität Erfurt benötigt. Dadurch ist die Anerkennung der Module recht sicher. Jedoch wird die Anerkennung durch das Learning Agreement abgesichert, bevor Sie Ihr Auslandsemester antreten, dadurch können Sie schon im Vorfeld sichergehen, dass Ihre Kurse anerkannt werden können.
Das Anerkennen der Kurse aus dem Ausland, hängt davon ab, ob Sie sich diese Kurse anerkennen lassen müssen oder nicht. Wenn Sie schon ausreichend Kurse und ECTS gesammelt haben und Sie in diesen Modulen bessere Noten geschrieben haben als in den Modulen aus dem Ausland, ist es nicht verpflichtend sich diese Kurse anerkennen zu lassen. Wenn Sie jedoch auf die ECTS-Anzahl angewiesen sind, die Sie im Auslandsemester belegt haben, müssen Sie diese anerkennen lassen.
Grundsätzlich gilt, dass mit dem Bezug eines mobilitätsfördernden Stipendiums ggf. Verpflichtungen / Soll-Werte einhergehen, eine bestimmte Zahl an ECTS Punkten zu erreichen. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrem Stipendiengeber. Im Übrigen hängt dies von Ihrer Partneruniversität ab. Deshalb sollten Sie sich, bevor Sie das LA erstellen, mit der Partneruniversität in Kontakt setzten und herausfinden, wie viele ECTS an dieser Universität in einem Semester mindestens belegt werden müssen.
Das LA ist ein Vertrag, welcher im Laufe der Zeit vor dem Antritt des Auslandsemesters noch geändert werden kann. Dadurch, dass die Gastuniversitäten und Gasthochschulen oft nur vorläufige Kurspläne haben, ist es oft notwendig, nach der Deadline, die LAs noch einmal zu verändern, da oft bestimmte Kurse nicht mehr angeboten werden oder einen anderen Namen haben. Dadurch, dass Sie das LA jedoch bis zur Deadline abgeschlossen haben, ist eine Veränderung noch möglich. Schwierig wird es, wenn bis zur Deadline kein LA gemacht wurde.
Wenn Sie ihr LA vor Antritt des Auslandssemesters ändern müssen bzw. wollen, geschieht dies, indem Sie ein neues LA erstellen, dieses dann erneut von der/m zuständigen Studienfachkoordinator:in und dem Prüfungsausschuss unterschreiben lassen und der Partneruniversität sowie dem Internationalen Büro als Scan schicken.
Nach Antritt des Auslandssemesters wenden Sie sich an den/die zuständige Studienfachkoordinator:in und sprechen diese Änderungen per E-Mail ab. Während im Rahmen ECTS-Raum Änderungen im Online-Learning-Agreement möglich sind, bedürfen Änderungen bei Aufenthalten des ECTS-Raums der vorherigen Absprache und Information der/des Studienfachkoordinato:in sowie des BA-Prüfungsausschusses.
Die Bestätigung und Absicherung, dass Ihnen die im Ausland absolvierten Kurse anerkannt werden, erfolgt durch das LA. Da Sie mit der Gastuniversität und der UE einen Vertrag abschließen, dass diese Module belegen werden, gibt Ihnen die UE auch die Bestätigung, dass Sie diese Kurse in Erfurt anerkennen lassen können.
Es liegt jedoch an Ihnen, ob Sie diese Kurse schlussendlich auch anerkennen lassen wollen.
Die Änderungen können im zweiten Teil (During) des Learning Agreements angegeben werden. Dies kann nach Beginn des Auslandssemesters eingetragen werden. Allerdings erhalten die Austauschstudenten diesbezüglich auch eine Mail, in der alle Optionen vorgestellt werden.
Es empfiehlt sich, dass Sie sich während des Auslandssemesters an der UE beurlauben lassen. Vorteil: keine Anrechnung auf Regelstudienzeit, keine Zahlung des Semesterbeitrages.
Kindergeld können Sie trotzdem erhalten, da Sie ja eine Studienbescheinigung einer ausländischen Hochschule vorlegen können. Die Anerkennung von Studienleistungen ist auch im Urlaubssemester möglich. BAFöG-Berechtigte beantragen Auslands-BAFöG, das geht auch mit Beurlaubung.
Um sich zu beurlauben, füllen Sie bis zum Rückmeldeschluss einen Urlaubsantrag aus. Das Internationale Büro muss den studienbedingten Auslandaufenthalt bestätigen. Diese Bestätigung ist in Ihrem Workflow von Mobility Online zum Download hinterlegt.
Falls Sie nach dem Antrag auf Beurlaubung doch entscheiden, nicht ins Ausland zu gehen, können Sie die Beurlaubung im Dezernat SuL in eine Rückmeldung abändern.
Dies kommt darauf an, ob Sie ein Urlaubsemester beantragt haben oder nicht. Wenn Sie ein Urlaubsemester beantragt haben, müssen Sie sich nicht zurückmelden. Wenn Sie jedoch kein Urlaubsemester beantragt haben, müssen Sie sich bei der UE zurückmelden und die Studiengebühren fristgerecht überweisen.
Was den Sprachtest betrifft, so war der OLS obligatorisch, wird aber im Juni 2022 auslaufen. Für die kommenden Auslandssemester wird ein neues Tool eingeführt, bei dem die Teilnahme am Test ebenfalls obligatorisch ist. Je nachdem, welche Anforderungen die Gasthochschulen im Ausland an das Sprachniveau der Austauschstudenten stellen, ist ein Sprachzertifikat verpflichtend. Dies ist von Partnerhochschule zu Partnerhochschule unterschiedlich und muss individuell mit der Gasthochschule abgesprochen werden.
Sie sollten als Pendant zu den Kursen Ihrer Universität im Ausland möglichst ein volles Erfurter Modul vorschlagen, manchmal geht auch eine Lehrveranstaltung. Das kann mal ein Punkt mehr als in ihrer Zieluniversität sein und manchmal einer weniger. Der Prüfungsausschuss der Stawi-Fakultät hat auf seiner Website eine Tabelle, was maximal möglich ist.
Jeder offene ECTS kann im Auslandsemester belegt werden, somit auch die gesamten ECTS im Rahmen des Studium Fundamentale. Jedoch muss durch das LA sichergestellt werden, dass Sie Ihre Module, die Sie belegen wollen, auch im Rahmen des Studium Fundamentale anerkennen lassen können.