Antrag auf Anerkennung von Leistungen
Bitte lesen Sie die allgemeinen Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen auf E.L.V.I.S. Dort kann das zu verwendende Formular abgerufen werden. Bitte laden Sie auch die Checkliste herunter, welche Ihnen Aufschluss über die benötigten Unterlagen gibt.
Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, finden Sie hier die Ausfüll-/Bearbeitungshinweise des Prüfungsausschusses sowie einen Musterantrag.
Alle Anerkennungsanträge sind vollständig, mit ausgefüllter Checkliste, bei der*m passenden Studienfachkoordinator*in einzureichen. Durch diese*n findet die Vorprüfung und anschließend die Weiterleitung der Unterlagen an den Prüfungsausschuss statt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bearbeitung dieser Vorgänge um Verwaltungsverfahren handelt, welche ca. vier Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können! Bei Anträgen, die bis zum 15. eines Monats gestellt werden, bemühen wir uns, diese bis zum Monatsende zu bescheiden. Bei Antragstellung zum Monatsende, erfolgt deren Bearbeitung bis zum 15. des Folgemonats. Verspätete Anträge bzw. Anträge, die kurzfristig entschieden werden sollen/müssen, bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung, die bei Antragstellung beizulegen ist. Eine Information zum Stand erfolgt i.d.R. nur bei Rückfragen, Problemen oder der Ablehnung von Anträgen (Ablehnungsbescheid). Bei antragsgemäßer Entscheidung erfolgt die Bekanntmachung mittels Eintragung der Anerkennung in das E.L.V.I.S.-Studienkonto.
Anlage: Information zur Anerkennung von im Auslandssemester erzielten Leistungspunkten (ECTS)