Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25

Vorlesungen

M-Phase

Vertiefende Betrachtung des kirchlichen Eherechts und weitergehender ausgewählter Rechtsbereiche

Das Zweite Vatikanische Konzil hat das theologische Verständnis der Ehe neu artikuliert, welches anschließend die Grundlage für das kirchliche Eherecht wurde. Diese Gesetze werden dargelegt und analysiert. Fallbeispiele werden die Anwendung des Gesetzes erläutern.

Termin: Donnerstag  08:15-09:45 Uhr 

 

Kirchenrecht für Leitungspersonal

In der Lehrveranstaltung werden verschiedene Themen des Kirchenrechts, welche für die Verwaltung von großer Relevanz sind, behandelt. Z.B. Rechtspersonen, durch welche kirchliche Organisationen am zivilen und kirchlichen Rechtsverkehr teilnehmen, Rechtshandlungen, Amtsübertragung und- Verlust, Entscheidungsprozessen, Kirchenaustritt, Strafrecht. Ziel ist es, die Studierenden mit den Rechtsfiguren, die sich in Institutionen im Rechtsverkehr bewegen, vertraut zu machen, damit sie als Leitungspersonal beispielsweise bei Verwaltungen und Geschäftsführungen in Kirchen, christlichen Dienstleistungsunternehmen oder auch Non-Profit-Organisationen adäquat handeln können.

Termin: Freitag (B-Woche)  08:15-11:45 Uhr 

Seminare

Die Synode zur Synodalität- und dann? Perspektiven rechtlicher Entwicklung und Umsetzung

Das Thema Synodalität ist ohne Zweifel eines der aktuellen Themen im heutigen Leben der katholischen Kirche. Es ist nicht zu wundern, da die Synodalität ein konstitutives Element der Kirche ist, die alle Gläubige einbezieht. Als ekklesiologische Dimension erhält sie gleichzeitig ihre Aktualisierung in der kanonischen Ordnung. Dies wird durch die Ankündigung bestätigt, dass Papst Franziskus für die XVI Ordentliche Generalversammlung der Bischofsynode den Titel „Für eine synodale Kirche – Gemeinschaft, Teilhabe und Mission“ wählte. Nun kommt die Synode, die 2021 startete, im Herbst 2024 zum finalen Abschluss. Und dann? Welche Ergebnisse, welche Erträge schöpfen wir daraus und wie werden diese aus rechtlicher Perspektive umgesetzt oder weiterentwickelt? Im Seminar werden die ekklesiologischen Grundlagen der Synodalität und ihre Aktualisierung in der Rechtsordnung der Kirche in den Blick genommen und analysiert sowie der Frage nachgegangen, wie theologische Begriffe in rechtliche Konzepte umgesetzt werden können. Durch das Studium der internen kirchlichen Strukturen soll veranschaulicht werden, wie Synodalität in der Gesamtkirche, den Partikularkirchen und der Ortskirche durchgeführt wird.

Termin: Donnerstag 12:15 - 13:45 Uhr

Oberseminar

Quaestiones disputatae

In dem Oberseminar wird die Analyse interdisziplinärer Problemlagen auf ihren Bedeutungshorizont für die Kanonistik und Entwicklung von Lösungsansätzen eingeübt. Das Ziel des Oberseminars ist es, Theorie und Anwendung des Kanonischen Rechts in Forschung und praktischen Feldern zu verbinden, um angehenden Spezialisten in Kirchenrecht weitere Kompetenzen zu vermitteln. Teilnahmevoraussetzung: Abfassung einer Abschlussarbeit im Fach Kirchenrecht. Die Teilnahme ist erst nach Voranmeldung bei Herr Dr. Mykola Marksteiner-Mishchenko möglich.

Termin:  Donnerstag 16:15 - 17:45 Uhr

Lehrveranstaltung im Studium Fundamentale

Kindeswohl: Förderung- Schutz - Rechte (LV in deutscher und englischer Sprache)

Ziel der Lehrveranstaltung ist das Verständnis des Konzeptes "Kindeswohl" aus verschiedenen Perspektiven - rechtlich, medizinisch, sozial, psychologisch, theologisch, ethisch usw. - zu reflektieren. Studierende sollen in der Lage sein, die Vielfältigkeit und die mehrfache Dimension zu erkennen, zu verstehen und miteinander zu verbinden. Methodisch gesehen handelt es sich um eine Vorlesungsreihe in der Expert:innen das Thema "Kindeswohl" aus ihrer Expertise heraus beleuchten.

Termin: Mittwoch 14:15-15:45 Uhr (auf Englisch)

              Donnerstag 14:15-15:45 Uhr (auf Deutsch)

 

Bitte beachten: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt über das zentrale Verteilungsverfahren.