FAQ-Bachelorarbeit - "neu" (ab WiSe 2021/22)
1. Wie kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?
Die Bachelorarbeit (B-Arbeit) ist eine schriftliche bzw. künstlerisch-praktische Arbeit, die in der Regel im letzten Studienjahr zu erstellen ist.
Die Anmeldung der Bachelorarbeit muss jedoch im Vorfeld mit dem jeweiligen Prüfer/Betreuer besprochen werden. Näheres zum Prüfer/Betreuer siehe 4.
Den Antrag zur Ausgabe einer Bachelorarbeit finden Sie hier Ausgabe eines Themas für die Bachelorarbeit (pdf)
2. Kann ich meine Bachelorarbeit in jedem Studienfach schreiben und wo bzw. bei wem muss ich diese anmelden?
Die Bachelorarbeit wird im Hauptfach in dem Modul „Bachelorarbeit“ geschrieben. Studierende haben für ihre Bachelorarbeit ein Thema aus dem Bereich ihres Hauptfaches oder ein disziplinübergreifendes Thema mit dem Schwerpunkt ihres Hauptfaches zu wählen.
Ein Thema kann grds. frei gewählt werden, sofern hiermit seitens des jeweiligen Betreuers Einverständnis besteht oder wird vom Betreuer vorgegeben.
Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt im Modul „Bachelorarbeit“ des jeweiligen Hauptfachs auf Antrag (siehe Pkt. 8.) beim Modulprüfer (Prüfer).
Im Hinblick auf die Vielzahl der B-Arbeiten und der erforderlichen Belegung, sollte eine Betreuung bereits in einem früheren Semester mit der/dem in Frage kommenden Betreuer:in abgesprochen werden. Kontaktieren Sie daher frühzeitig Ihre/n gewünschte/n Betreuer:in/Prüfer:in und beachten Sie eventuelle Fristen des Fachbereichs.
Studierende der Internationalen Beziehungen beachten bitte die Hinweise auf der Webseite. Rund ums Studium
3.Welchen Umfang hat eine Bachelorarbeit und wie lange habe ich Zeit?
Der Umfang der Arbeit soll in der Regel ca. 10.000 Wörter nicht überschreiten (ca. 25 Seiten).
Das gewählte Thema sollte vom Umfang so beschaffen sein, dass ein Zeitumfang zur Bearbeitung von 360 h bzw. insgesamt ca. 9 Wochen eingehalten werden kann.
4.Wer kann meine Bachelorarbeit betreuen?
Als Betreuer:in einer Bachelorarbeit können alle Professor:innen dieser Fakultät sowie alle akademischen Räte bzw. promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen in der Fakultät gewählt werden. In Ausnahmefällen können auch Professor:innen, akademische Räte sowie promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen anderer Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität Erfurt als Betreuer:innen gewählt werden; hierzu bedarf es aber immer einer Absprache mit der/dem für das Hauptfach jeweils zuständigen Studienrichtungskoordinator:in, da eine Belegung ausschließlich über die Professor:innen erfolgen kann, die im Vorlesungsverzeichnis (E.L.V.I.S.) im Modul Bachelorarbeit aufgeführt sind. Für weitere Betreuer:innen obliegt die Entscheidung über eine Bestellung der Prüfer:innen dem BA-Prüfungsausschuss der Staatswissenschaftlichen Fakultät. Der entsprechende Antrag ist beim BA-Prüfungsausschuss einzureichen.
5. Was mache ich, wenn meine Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet wurde?
Wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, legt die/der Betreuer:in/Prüfer:in eine Frist fest, innerhalb der die Bachelorarbeit nachgebessert werden kann. Die nachgebesserte Arbeit ist neben der/dem bestellten Betreuer:in/Prüfer:in auch noch von einer/einem zweiten Prüfer:in zu bewerten, der vom eigentlichen Betreuer:in/Prüfer:in vorgeschlagen und von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt wird.
Ist die Bachelorarbeit abschließend mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann einmalig eine zweite Bachelorarbeit im darauffolgenden Semester angefertigt werden. Hierzu bedarf es einer erneuten Belegung des Moduls Bachelorarbeit im Hauptfach.
6. Wo wende ich mich hin, wenn die/der Betreuer:in/Prüfer:in meiner BA-Arbeit erkrankt ist?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den BA-Prüfungsausschuss. Dieser wird dann im Einzelfall darüber beraten, wieviel Einfluss dies auf den Fortlauf der B-Arbeit hat. Gegebenenfalls bekommen Sie Aufschub.
7. Was mache ich, falls ich während der Zeit erkranke?
Bei vorliegendem Krankennachweis wird die Bearbeitungszeit um die Zeit der Krankheit verlängert.
Dies erfolgt nach Abgabe der Krankheitsanzeige bei SuL und im Dekanat automatisch. Sie erhalten nach der Bearbeitung ein Schriftstück mit dem jeweils neuen Abgabedatum.