FAQ - Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit wird in dem Modul „Bachelorarbeit“ geschrieben. Studierende haben für ihre Bachelorarbeit ein Thema aus dem Bereich ihrer Hauptstudienrichtung oder ein disziplinübergreifendes Thema mit dem Schwerpunkt in ihrer Hauptstudienrichtung zu wählen.
Ein Thema kann frei gewählt werden oder wird vom Betreuer vorgegeben.
In Ausnahmefällen kann auch ein auswärtiger Betreuer die Bachelorarbeit mitbetreuen, dies muss jedoch mit dem jeweiligen Betreuer im Hause vorab abgesprochen werden.
Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt in einem Bachelorarbeitsmodul der Hauptstudienrichtung auf Antrag (s. 8.) beim Modulprüfer (Prüfer).
Im Hinblick auf die Vielzahl der BA-Arbeiten und der erforderlichen Belegung, sollte eine Betreuung bereits in einem früheren Semester abgesprochen werden. Kontaktieren Sie daher frühzeitig Ihren gewünschten Prüfer und beachten Sie eventuelle Fristen des Fachbereichs.
Studierende der Internationalen Beziehungen beachten bitte die Hinweise auf der Webseite.
Der Umfang der Arbeit soll in der Regel ca. 10.000 Wörter nicht überschreiten.
Das gewählte Thema sollte vom Umfang so beschaffen sein, dass die Frist zur Bearbeitung von ca. 7½ Wochen eingehalten werden kann.
Betreut und geprüft wird das Bachelorarbeitsmodul von einem Dozenten aus der Hauptstudienrichtung.
Es können auch nur BA – Arbeiten bei Dozenten geschrieben werden welche ein entsprechendes Modul in dem Semester anbieten welches belegt werden kann.
Der Fakultätsrat bestellt in jedem Semester mittels der Ausweisung der Modulprüfungen im Vorlesungsverzeichnis die Modulprüfer. Im Übrigen obliegt die Bestellung der Prüfer und Beisitzer dem Prüfungsausschuss.
Wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, legt der Prüfer eine Frist fest, innerhalb der die Bachelorarbeit nachgebessert werden kann. Die nachgebesserte Arbeit ist neben dem bestellten Prüfer auch noch von einem zweiten Prüfer zu bewerten, der vom Erstprüfer vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt wird.
Ist die Bachelorarbeit abschließend mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann einmalig eine zweite Bachelorarbeit im nächsten Semester angefertigt werden.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den BA – Prüfungsausschuss. Dieser wird dann im Einzelfall darüber beraten wieviel Einfluss dies auf Ihren Fortlauf der BA – Arbeit hat. Gegebenenfalls bekommen Sie Aufschub.
Dann wird die Bearbeitungszeit, bei vorliegendem Krankennachweis um die Zeit der Krankheit verlängert.
Dies erfolgt nach Abgabe des Krankennachweises bei SUL und im Dekanat automatisch. Sie erhalten nach der Bearbeitung ein Schriftstück mit dem jeweils neuen Abgabedatum.