FAQ - Bachelorarbeit
1. Wie kann man die Bachelorarbeit schreiben?
Die Bachelorarbeit (B-Arbeit) ist eine schriftliche bzw. künstlerisch-praktische Arbeit, die in der Regel im letzten Studienjahr zu erstellen ist.
Die Anmeldung der Bachelorarbeit sollte jedoch im Vorfeld mit dem jeweiligen Prüfer/Betreuer besprochen werden. Näheres zum Prüfer/Betreuer siehe 4.
2. In welcher Studienrichtung muss ich meine Bachelorarbeit schreiben und muss man diese anmelden?
Die Bachelorarbeit wird in dem Modul „Bachelorarbeit“ geschrieben. Studierende haben für ihre Bachelorarbeit ein Thema aus dem Bereich ihrer Hauptstudienrichtung oder ein disziplinübergreifendes Thema mit dem Schwerpunkt in ihrer Hauptstudienrichtung zu wählen.
Ein Thema kann frei gewählt werden oder wird vom Betreuer vorgegeben.
In Ausnahmefällen kann auch ein auswärtiger Betreuer die Bachelorarbeit mitbetreuen, dies muss jedoch mit dem jeweiligen Betreuer im Hause vorab abgesprochen werden.
Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt in einem Bachelorarbeitsmodul der Hauptstudienrichtung auf Antrag (s. 8.) beim Modulprüfer (Prüfer).
Im Hinblick auf die Vielzahl der BA-Arbeiten und der erforderlichen Belegung, sollte eine Betreuung bereits in einem früheren Semester abgesprochen werden. Kontaktieren Sie daher frühzeitig Ihren gewünschten Prüfer und beachten Sie eventuelle Fristen des Fachbereichs.
Studierende der Internationalen Beziehungen beachten bitte die Hinweise auf der Webseite.
3. Was für einen Umfang hat eine Bachelorarbeit und wie lange habe ich Zeit?
Der Umfang der Arbeit soll in der Regel ca. 10.000 Wörter nicht überschreiten.
Das gewählte Thema sollte vom Umfang so beschaffen sein, dass die Frist zur Bearbeitung von ca. 7½ Wochen eingehalten werden kann.
4. Wer kann meine Bachelorarbeit betreuen?
Betreut und geprüft wird das Bachelorarbeitsmodul von einem Dozenten aus der Hauptstudienrichtung.
Es können auch nur BA – Arbeiten bei Dozenten geschrieben werden welche ein entsprechendes Modul in dem Semester anbieten welches belegt werden kann.
Der Fakultätsrat bestellt in jedem Semester mittels der Ausweisung der Modulprüfungen im Vorlesungsverzeichnis die Modulprüfer. Im Übrigen obliegt die Bestellung der Prüfer und Beisitzer dem Prüfungsausschuss.
5. Was mache ich, wenn meine Bachelorarbeit mit "nicht ausreichend" bewertet wurde?
Wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet, legt der Prüfer eine Frist fest, innerhalb der die Bachelorarbeit nachgebessert werden kann. Die nachgebesserte Arbeit ist neben dem bestellten Prüfer auch noch von einem zweiten Prüfer zu bewerten, der vom Erstprüfer vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt wird.
Ist die Bachelorarbeit abschließend mit „nicht ausreichend“ bewertet, kann einmalig eine zweite Bachelorarbeit im nächsten Semester angefertigt werden.
6. Wo wende ich mich hin, wenn der Betreuer meiner BA-Arbeit erkrankt ist?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den BA – Prüfungsausschuss. Dieser wird dann im Einzelfall darüber beraten wieviel Einfluss dies auf Ihren Fortlauf der BA – Arbeit hat. Gegebenenfalls bekommen Sie Aufschub.
7. Was mache ich, falls ich während dieser Zeit erkranke?
Dann wird die Bearbeitungszeit, bei vorliegendem Krankennachweis um die Zeit der Krankheit verlängert.
Dies erfolgt nach Abgabe des Krankennachweises bei SUL und im Dekanat automatisch. Sie erhalten nach der Bearbeitung ein Schriftstück mit dem jeweils neuen Abgabedatum.