FAQ - Bachelor-"neu" (ab WiSe 2021/22)
Mentor/innen sind Professor/innen und akademische Räte des jeweiligen Hauptfachs. Für alle Erstsemester mit der Hauptstudienrichtung an der Staatswissenschaftlichen Fakultät gibt es eine/n Mentor/in, die/der Ihnen zugeteilt wird. Diese/r steht Ihnen während Ihrer gesamten Studienzeit beratend zur Seite und unterstützt Sie vor allem bei Fragen der richtigen Belegung nach den jeweiligen Bestimmungen des Haupt- und/oder Nebenfachs der Staatswissenschaftlichen Fakultät.
Die Verteilung der Mentor/innen und die dazugehörige Liste finden Sie je nach Hauptfach und Immatrikulationssemester hier:
Vollstawist (Haupt- und Nebenfach Staatswissenschaften)
Gem. § 7 Abs. 1 a) B-PO Sta 2021 kann „jeweils einmalig ein nicht bestandenes O-Phasen-Modul* durch ein anderes O-Phasen-Modul aus demselben Studienfach ausgeglichen werden, das mindestens mit der Note „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde.“
Werden Haupt- und Nebenfach aus den staatswissenschaftlichen Studienfächern (Management, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften) gewählt und ist damit die sogenannte "gemeinsame O-Phase Staatswissenschaften" zu absolvieren, gilt die vorgenannte Regelung in zwei der drei staatswissenschaftlichen Studienfächer (Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften), unabhängig davon, ob es sich um das Haupt- oder Nebenfach handelt.
Wenn Sie beispielsweise Wirtschaftswissenschaften als Hauptfach und Sozialwissenschaften als Nebenfach studieren und haben ein Modul aus den Wirtschaftswissenschaften nicht bestanden, können Sie dies nur mit einem anderen Modul aus den Wirtschaftswissenschaften, welches mindestens mit der Note „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde, ausgleichen. Gleiches gilt für Ihr Nebenfach – hier als Bsp. Sozialwissenschaften –; hier kann eines der sozialwissenschaftlichen Module, welches Sie nicht bestanden haben, mit einem anderen Modul aus den Sozialwissenschaften, welches mit der Note „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde, ausgeglichen werden.
Selbstverständlich gilt diese Ausgleichsmöglichkeit auch für das „dritte“ staatswissenschaftliche Studienfach, das hier im Beispiel Rechtswissenschaft wäre.
Bitte beachten Sie aber, dass ein solcher Ausgleich nur einmal im jeweiligen Studienfach möglich ist und auch nur zweimal insgesamt. Haben Sie also bspw. in Ihrem Haupt- und Nebenfach jeweils einmal ausgleichen müssen, ist ein weiterer Ausgleich im dritten Fach nicht möglich.
Halbstawi (Hauptfach Staatswissenschaften und Nebenfach nicht Staatswissenschaften)
Für Studierende, die ihre zweite Studienrichtung nicht im Bereich der Staatswissenschaften gewählt haben, erstreckt sich das Studium der Staatswissenschaftlichen Studienrichtung (Haupt- oder Nebenstudienrichtung) auf die drei jeweiligen Pflichtmodule des Hauptfaches sowie zwei weitere Module aus den übrigen Staatswissenschaften. Gemäß § 7 Abs. 1 b) B-PO Sta 2021 kann somit in einem! der drei Studienfächer einmalig ein nicht bestandenes O-Phasen-Modul durch ein anderes O-Phasen-Modul aus demselben Studienfach ausgeglichen werden, das mindestens mit der Note „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde.
Daher empfehlen wir Ihnen, in der O-Phase die zwei Module, die neben den Pflichtmodulen Ihres gewählten Hauptfachs zu absolvieren sind, aus demselben Studienfach zu belegen.
Beispiel: Wenn Sie Rechtswissenschaft als Hauptfach und Kommunikationswissenschaften als Nebenfach studieren, müssen sie in der O-Phase die drei Pflichtmodule aus dem Studienfach Rechtswissenschaft absolvieren, mithin:
- Grundlagen des Rechts I (R GdR 01),
- Staatsrecht (R ÖR 01),
- Zivilrecht I (R ZWR 01)
sowie
zwei O-Phasen-Module des Studienfachs Sozialwissenschaften
und/oder
zwei O-Phasen-Module des Studienfachs Wirtschaftswissenschaft
Es ist sinnvoll, die weiteren beiden Module innerhalb desselben Studienfachs zu belegen, damit ein Ausgleich möglich ist. Bestehen Sie bspw. ein Modul aus den Wirtschaftswissenschaften nicht, könnten Sie es mit dem zweiten Modul aus der Wirtschaftswissenschaft, sofern dieses mit mindestens „befriedigend“ (3,0) bestanden ist, ausgleichen. Das ist nicht möglich, wenn Sie stattdessen das zweite Modul aus den Sozialwissenschaften belegt hätten. Diese können nicht miteinander ausgeglichen werden bzw. kann ein Ausgleich immer nur innerhalb desselben Studienfachs erfolgen.
Hauptfach Internationale Beziehungen und Nebenfach aus den Staatswissenschaften (Vollstawist)
Hier gelten gem. § 5 Abs. 1 a) B-PO-IntB die gleichen Bestimmungen, wie für Studierende mit Haupt- und Nebenfach aus den Studienfächern Staatswissenschaften (Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaft).
Hauptfach Internationale Beziehungen mit einem nicht staatswissenschaftlichen Nebenfach
Allerdings ist dies nach § 5 Abs. 1 b B-PO Sta 2021 anders, wenn Sie Internationale Beziehungen als Hauptfach studieren und ein Nebenfach in einem anderen Fach als den Staatswissenschaften studieren.
In der O-Phase müssen Sie folgende vier! Pflichtmodule absolvieren:
- Grundlagen des Rechts I (R GdR 01),
- Staatsrecht (R ÖR 01),
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen: Internationale Beziehungen (SG IntB),
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen: Statistik (SG Stat)
sowie
- Einführung in die Makroökonomie und Wirtschaftspolitik – wird empfohlen!
oder
- Einführung in die Mikroökonomie
Ein Ausgleich ist hier nur einmal und nur zwischen folgenden Modulen möglich:
-
- Grundlagen des Rechts und Staatsrecht
- Internationale Beziehungen und Statistik
- Einführung in die Makroökonomie und Wirtschaftspolitik und Einführung in die Mikroökonomie
Da Sie nur eines der beiden wirtschaftswissenschaftlichen Module absolvieren müssen, empfehlen wir für den Fall des Nichtbestehens und eines möglichen Ausgleichs, beide Module zu belegen.
Für den Ausgleich gilt, dass dieser nur möglich ist, wenn das Ausgleichsmodul mit mindestens „befriedigend“ (3,0) bestanden wurde.
Weitere Hinweise:
Ein Modul besteht i.d.R. aus mehreren Lehrveranstaltungen. Die Bestehens-Regelung der jeweiligen Module finden Sie in den Modulbeschreibungen jeweils unter dem Modulprüfungscode #99. Einzelne Lehrveranstaltungen können hingegen nicht ausgeglichen werden; die Ausgleichsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Modulebene.
Unter einem "gleichgewichtigen" Modul sind die damit zu erwerbenden Leistungspunkte (LP) zu verstehen. Danach kann ein Modul mit 6 LP nicht mit einem Modul mit 3 LP oder ein 9 LP-Modul mit einem 6LP-Modul ausgeglichen werden.
Mit "demselben" Studienfach ist gemeint, dass Module bspw. des Studienfachs Wirtschaftswissenschaft nur mit Modulen aus dem Studienfach Wirtschaftswissenschaft ausgeglichen werden können. Das gilt gleichermaßen für die Module der Studienfächer Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaften.
Das ist ein 6-LP-Modul, welches i. R. d. Q-Phase aus einem anderen Studienfach der Staatswissenschaften (Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaft) eingebracht werden kann.
Beispielsweise kann im Hauptfach Rechtswissenschaft einmalig ein Q-Phasen-Modul aus den Studienfächern Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaft im Umfang von 6 LP/ECTS belegt, absolviert und eingebracht werden. Dieses grds. „fachfremde“ Modul nennt man „Brückenmodul“.
Gemäß Rahmenprüfungsordnung ist ein Wechsel des Haupt- und Nebenfachs nur zum Ende des 1. Studienjahres auf Antrag möglich. Die Orientierungsphase ist dann in einem anderen Studienfach oder einer Studienfächer-Kombination, die neu aufgenommen wird, im 2. Studienjahr erfolgreich abzuschließen.
Der Antrag auf Studienfachwechsel ist schriftlich im Dezernat 1: Studium und Lehre zu stellen.
„Vollstawisten“, die nach bestandener O-Phase lediglich Haupt- und Nebenfach tauschen möchten, stellen ebenfalls einen Antrag auf Studienfachwechsel. An der Fachsemesterzahl ändert sich aufgrund der identischen O-Phase nichts.
Hinweise und den Antrag auf Studienfachwechsel finden Sie hier:
Mit Ihrer Beantragung bei SuL (Studium und Lehre) erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung. Sie können diese per Post oder telefonisch (+49 361 737 5100) beantragen. Die Ausstellung dieses Zeugnisses erfolgt gegen eine Gebühr von 3 Euro pro Bescheinigung (die erste Bescheinigung ist jedoch kostenlos). Zu beachten sind die Sprechzeiten; nur in dieser Zeit können Sie die Bescheinigung abholen. Die Zahlung kann nur dienstags und donnerstags erfolgen, da die Zahlstelle nur an diesen Tagen von 12 bis 15 Uhr geöffnet ist.
Am Ende Ihres Studiums erhalten Sie ein bereinigtes Zeugnis. Vorher ist dies noch nicht möglich. Erst wenn Sie alle erforderlichen Module belegt und die erforderliche Punktzahl erreicht haben, kann SUL Ihnen ein bereinigtes Zeugnis ausstellen.
Da die Bewerbungsfristen für die konsekutiven Masterprogramme bereits vor Ende Ihres Studiums beginnen und Sie ggf. ein bereinigtes Zeugnis für eine mögliche Zulassung benötigen, bieten wir Ihnen in Ausnahmefällen die Erstellung eines bereinigten Zeugnisses auf der Basis ihrer bereits erbrachten Leistungen an. Dies gilt jedoch ausschließlich für die Studienfächer der Staatswissenschaften, mithin Internationale Beziehungen, Management, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft. Eine Prüfung und Bescheinigung von Studienfächern anderer Fakultäten der Universität Erfurt erfolgt nicht, hierzu müssen Sie sich an Ihre jeweilige Fakultät wenden.
Sofern Sie einen vorläufigen Notenbericht kurz vor Abschluss Ihres Bachelor-Studiums wünschen, kontaktieren Sie bitte Frau Birgit Schöppe birgit.schoeppe@uni-erfurt.de ;diese wird Ihnen dann weitere Instruktionen sowie die einzureichenden Unterlagen benennen. Bitte beachten Sie, dass es den vorläufigen Notenbericht nur für Voll-Stawisten gibt.
Wenn Sie einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich (Schreibzeitverlängern, Prüfung mit Hilfsmitteln o. ä.) stellen möchten, wenden Sie sich bitte an das Dezernat für Studium und Lehre (SuL). Für die Antragstellung kann auch eine Sprechstunde oder ein individueller Termin vereinbart werden, damit Sie sich über alle Rechte und Möglichkeiten informieren können. Dieser Link führt Sie zu den Ansprechpartnern, weiteren Informationen sowie zu dem auszufüllenden Dokument.
Alle Informationen finden Sie unter diesem Link: https://sulwww.uni-erfurt.de/PublicServices/PruefungsAngelegenheiten/Krankmeldung.aspx
Die Modulprüfung ist systematisch mit Belegung der entsprechenden Lehrveranstaltung in einem Modul zu belegen. Nach Belegung dieser Modulprüfung ist ein Rücktritt nur noch vor Antritt zu dieser Prüfungsleistung möglich. Hierfür müssen dem/der Prüfer/in nachvollziehbare und glaubhafte Gründe, die nicht von Ihnen zu vertreten sind (sprich, für die Sie nichts können bzw. auf die Sie keinen Einfluss haben oder hatten), dargelegt werden. Ob diese Ihren Rücktritt rechtfertigen und diesem damit stattgegeben wird, obliegt allein dem Ermessen des jeweiligen Prüfers/der jeweiligen Prüferin.
Der BA-Prüfungsausschuss kann keine eigene Entscheidung darüber treffen, ob ein Rücktritt gewährt wird oder nicht, sondern vielmehr nur bei dem/der jeweiligen Prüfer/in darauf hinwirken, die Entscheidung zu überdenken.
Gem. § 15 Abs. 2 S. 5 B-RPO-2019 (Bachelor-Rahmenprüfungsordnung) kann nur ein nicht bestandenes Modul der Q-Phase einmalig in einem Folgesemester wiederholt werden. Damit ist die Möglichkeit der Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass das erneute Absolvieren eines nicht bestandenen Moduls einer erneuten Belegung nebst Belegung der Modulprüfung bedarf.
Sollten Sie ein Empfehlungsschreiben bzw. ein Gutachten für Bewerbungen (etwa für Stipendien, MA-Studiengänge usw.) benötigen, dann sollten Sie sich mindestens vier Wochen vor Fristende für das Einreichen solcher Schreiben (Einsendeschluss) an Lehrende der Fakultät wenden, bei denen Sie bereits Seminare belegt haben und die somit auch fundierte Aussagen über Ihre Studienleistungen und Ihr Profil machen können. Finden Sie auf diesem Wege keine Lehrenden, die zur Erstellung eines Schreibens in der Lage sind, dann suchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem/Ihrer Mentor/in, welche/r dann nach Aktenlage ein solches Schreiben verfasst.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Lehrenden viele Aufgaben haben und deswegen bei Nichteinhaltung der Vier-Wochen-Frist die rechtzeitige Abfassung des Empfehlungsschreibens nicht gewährleistet werden kann.
Modulprüfungen (#99) müssen immer gesondert zu den zu belegenden Modulen/Lehrveranstaltungen belegt werden, um zu den Prüfungen am Semesterende zugelassen zu werden. Definiert werden diese in den jeweiligen Modulbeschreibungen. Danach haben Klausuren i. d. R. eine Bearbeitungszeit von 90 Minuten. Mündlich/Praktische Prüfungen haben je Kandidat/Kandidatin und Stoffgebiet eine Dauer von 15 bis 30 Minuten. Schriftliche Arbeiten haben einen Umfang von in der Regel mindestens 8 Seiten (12.000 Zeichen).
Nach § 10 B-PO-Sta-HN kann ein weiteres staatswissenschaftliches Studienfach (neben Ihrem Haupt- und oder Nebenfach aus den Staatswissenschaften) im Umfang einer Haupt- oder Nebenstudienrichtung studiert werden. Die Feststellung erfolgt im Rahmen der Q-Phasen-Prüfung am Ende des Studiums (Mitte September bei Beendigung im Sommersemester, Mitte März bei Beendigung im Wintersemester).
Die Bescheinigung erfolgt durch das Dekanat der Staatswissenschaftlichen Fakultät und nicht! durch das Dezernat 1, Studium und Lehre. Diese Bescheinigung wird auch nicht zusammen mit dem Zeugnis ausgehändigt, sondern separat versendet. Hierfür genügt ein formloser Antrag im Dekanat staatswissenschaften@uni-erfurt.de unter Angabe der konkreten Studienfach-Immatrikulation sowie welches weitere Fach als Haupt- und/oder Nebenfach absolviert wurde.
Bitte denken Sie an die Angabe der aktuellen Postanschrift, die mind. noch zwei Monate nach Studienabschluss gültig sein sollte.
Alle Fragen zum (Online-) Learning-Agreement und zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem In- und Ausland werden hier beantwortet:
FAQ Learning Agreement und Anerkennung.
Senden Sie bitte eine Übersicht über die benötigten Scheine aus der Staatswissenschaftlichen Fakultät sowie einen frankierten Rückumschlag mit Ihrer aktuellen Anschrift sowie einer Kopie Ihres Thoska-Ausweises an Frau Sandra Nier (Raum 0069: Neu ab 06/2021).
Wir senden Ihnen die Leistungsscheine schnellstmöglich postalisch zu. Bitte beachten Sie, dass wir nur die Leistungsscheine aus der Staatswissenschaftlichen Fakultät verwalten, Leistungsscheine aus dem Sprachenzentrum erfragen Sie bitte dort.
Seit dem WS 2019/20 werden die Originalleistungsscheine direkt an Studium und Lehre geschickt, sodass wir Ihnen diese nicht mehr zusenden können! Leistungsscheine für Praktika gibte es nur noch für Praktika, die bis einschließlich SS 2020 belegt wurden!
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Studierende, die den Zugang zum MEd-Studiengang Regelschule oder Berufsbildende Schulen anstreben, müssen für den Zugang zum Fach Sozialkunde den erfolgreichen Abschluss der Module SG Demo „Demokratietheorie", SG SysD „Das politische System Deutschlands" und SZ GpB „Grundlagen der politischen Bildung" nachweisen.
Bei Hauptfach Sozialwissenschaften gilt zusätzlich: Für den Zugang zum MEd-Studiengang Regelschule sind darüber hinaus das Praktikumsmodul BF SPS R „Schulpraktische Studien – Regelschule" (statt des sozialwissenschaftlichen Praktikumsmoduls BF PR „Berufsfeld") sowie im Bereich Studium Fundamentale das Modul SPäd 260 BWG „Bildungswissenschaftliche Grundlagen" nachzuweisen. Letzteres ist über das Vorlesungsverzeichnis, hier unter „Weitere Studium Fundamentale-Angebote" zu belegen.
Bei Nebenfach Sozialwissenschaften und angestrebtem MEd Regelschule: Entsprechende Module zu Schulpraktischen Studien und Bildungswissenschaftlichen Grundlagen sind im Rahmen Ihres jeweiligen Hauptfachs zu belegen und zu absolvieren.
Informationen zum Praktikumsmodul BF SPS R „Schulpraktische Studien – Regelschule" erhalten Sie hier: https://www.uni-erfurt.de/erfurt-school-of-education/praxisphasen/praktika/schulpraktische-studien-vos-bos
Gem. § 3 Abs. 2 S. 1 sowie § 5 Abs. 2 S. 4 B-PO-IntB-2021 (https://sulwww.unierfurt.de/pruefungsangelegenheiten/pruefungsordnungen/B_2019/B_PO_IntB-2021_Ha_2021-06- 30.pdf) sind zwei Sprachmodule zu absolvieren, die auf den Erwerb eines weiteren Sprachniveaus gem. dem europäischen Referenzrahmen ausgerichtet sind.
Als Studierende im Hauptfach (IB) mit einem staatswissenschaftlichen Nebenfach (ReWi, SoWi, WiWi oder Man) kann das O/Q-Modul im Rahmen des Hauptfachs oder des Nebenfachs absolviert werden. Mehr Informationen dazu hier.
Als Studierende im Hauptfach (IB) mit einem staatswissenschaftlichen Nebenfach (ReWi, SoWi, WiWi oder Man) kann das O/Q-Modul im Rahmen des Hauptfachs oder des Nebenfachs absolviert werden. Das O/Q-Modul des Hauptfachs IB ist ein Sprachmodul. Wird dieses bereits in der O-Phase belegt und absolviert, muss in der Q-Phase nur ein weiteres Sprachmodul belegt und absolviert werden. Mit diesem Sprachmodul in der Q-Phase muss dann zwingend das Erreichen eines Sprachniveaus (ab Niveaustufe A2) nachgewiesen werden. Diese Note geht in die Berechnung der Studienfachnote ein, d. h. findet im Rahmen der Q-Phasen-Prüfung sowie bei der Bildung der Bachelornote entsprechend Berücksichtigung. Anstelle des zweiten Sprachmoduls in der Q-Phase kann dann ein weiteres Wahlpflichtmodul der Internationalen Beziehungen (siehe Modulübersicht) absolviert werden. Mehr Infos und eine genauere Erklärung hier.