Genügt das gegenwärtige Finanzwirtschaftssystem den Anforderungen von Ethik und Recht? Die Maßgaben von Ethik und Recht an die Wirtschaft stehen im Fokus aktueller gesellschaftlicher Diskurse. Solchen Anforderungen zu entsprechen, ist eine Herausforderung für das Finanzwirtschaftssystem unserer Zeit. Dabie stellt sich immer wieder die Frage, wie ein System, das diesen Prämissen entspricht, aussehen kann und wie es sich in der Zukunft gestalten wird.
Prof. Dr. Ulrich Hemel wird diese Thematik aufgreifen und mit dem Dokument der Glaubenskongregation über "Erwägung zu einer ethischen Unterscheidung bezüglich einiger Aspekte des gegenwärtigen Finanzwirtschaftssystems" verknüpfen.
Im Anschluss wollen wir mit Prof. Dr. Ulrich Hemel, der Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann und dem Vorstandsvorsitzenden Matthias Wierlacher u.a. folgenden Fragen nachgehen: "Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem wachsenden Einfluss der Märkte auf den gesellschaftlichen Wohlstand? Welche Dynamiken sind bei der Regulierung dieser Märkte zu erkennen?
Prof. Dr. Myriam Wijlens berät seit mehr als 25 Jahren weltweit Ordensinstitute vor allem mit Blick auf älterwerdende Gemeinschaften und die damit einhergehenden notwendigen Strukturänderungen in der Leitung. Sie stellte fest, dass ab etwa 2025 sehr viele vor allem Insititute von Ordensfrauen, aber auch die Provinzen der Ordensmänner nicht mehr fähig sein werden, eigene Mitglieder für die Leitung in Europa bereit zu stellen. Es stellt sich die Frage nach den Implikationen dieser Entwicklung für die finanzielle Verantwortung, die die europäischen Teile der Institute für die außereuropäischen haben werden.
Zusammen mit Andreas Machnik, Direktor der Filiale Auslandskunden der Pax Bank eG bietet sie im Bildungshaus St. Ursula in Erfurt am 5.-6. November 2018 folgenden Workshop an:
Missionstätigkeit im Strukturwandel. Problemstellungen und Handlungsoptionen im Fortführungs-/ Ablösungsprozess junger Missionsgebiete von altwerdenden Muttergemeinschaften.
Papst Franziskus betont die Notwendigkeit der Dezentralisierung der Kirche, weil die Kommunikation von Gott mit den Menschen (Offenbarung)ohne Rücksicht auf den Kontext nicht verstanden werden kann und, weil eine effektive Evangelisierung ohne Rücksicht auf die Gesellschaft und Gegebenheit der Menschen nicht stattfinden kann. Den Bischofskonferenzen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, da sie die Orts- und Universalkirche(n) verbinden. Berücksichtigung des Kontextes und Dezentralisierung erfordern ein Nachdenken über Diversität und Einheit. Dies ist vor allem mit Blick auf die Lehrtätigkeit der Bischofskonferenzen eine Herausforderung.
Die von Prof. Dr. Myriam Wijlens seit 2004 moderierte internationale Forschungsgruppe "Peter und Paul Seminar", welche sich vor allem mit erforlderlichen Reformen der Kirche im ekklesiologischen Bereich befasst, wird sich auf einer Tagung in Erfurt vom 11.-13. November 2018 dieser Fragestellung widmen. Auf der tagung in Erfurt werden 16 Experten aus 11 Nationen und vier Kontinenten sich zu diesem Thema austauschen. Arbeitssprachen sind Englisch und Französisch. Die Forschungsgruppe war bereits zu Gast an der Georgetown University in Washington DC, Saint Paul University in Ottawa, der Katholsichen Universitäten Louvain und in Louvain de neuve (Belgien) sowie am Institut Catholique in Paris.
Aufgrund des großen Erfolges der letzten Jahre veranstaltete das Bildungshaus St. Ursula Erfurt in Kooperation mit Frau Prof. Dr. Myriam Wijlens vom 26.-29. November 2017 zum dritten Mal einen "Grundkurs Ordensrecht", in dem grundlegendes Wissen zum kirchlichen Ordensrecht vermittelt wurde (Flyer zum Kurs). In Englischer Sprache wurde dieser zudem vom 30. April - 3. Mai 2017 im Kardinal-König-Haus in Wien angeboten.
Als Beraterin der Konferenz der Orden in den Niederlanden und mehrerer Ordensgemeinschaften in ganz Europa kann Frau Prof. Dr. Myriam Wijlens auf ein sowohl in der Theorie fundiertes als auch in der Praxis angewandtes Fachwissen des kirchlichen Ordensrechtes zurückgreifen. Als gefragte Referentin zu dieser Thematik hat sie nicht nur mehrere Vorträge u.a. auf Einladung der Solidaris GmbH und der Pax Bank e.G. in Rom gehalten, sondern den "Grundkurs Ordensrecht" bereits in den Jahren 2014 und 2016 im Kardinal-König-Haus in Wien mit reger Beteiligung angeboten.
Eingeladen waren Ordensangehörige, aber auch Menschen, die in der Verwaltung der Orden arbeiten oder beratend tätig sind.
Das Jahr 2017 beinhaltet das 500-jährige Jubiläum von Martin Luthers vermeintlicher Entsendung seiner 95 Thesen als Signalereignis der evangelischen Reformation, sowie die Feierlichkeiten zum 150. Jahrestag der Gründung des Dominion von Kanada. Dieses Dual-Jubiläum wird mit einer Ausstellung von Reformationsbibliotheken und einer akademischen Konferenz an der Saint Paul University und der Universität Ottawa gemeinsam mit der Universität Erfurt und mit Unterstützung der Library and Archives Canada, der Forschungsbibliothek Gotha und der Botschaft von Deutschland in Kanada begangen.
Die Ausstellung "Die Reformation - Übersetzung und Übertragung: Bibliotheksschätze aus Deutschland und Kanada" wird eine einzigartige Darstellung der weltweiten Auswirkungen der Reformation darstellen, indem sie Originalausgaben und Übersetzungen von Martin Luthers Werken und anderen wichtigen Reformationstexten aus der Forschungsbibliothek Gotha, der Saint Paul University und der Library and Archives Canada zusammenführt.
In Zusammenarbeit mit der Ausstellung wird das akademische Symposium "Von der Reformation zur Globalisierung in Kanada, Deutschland und der Welt" die unzähligen und ertragreichen Formen der Auswirkungen erforschen, die die Reformation in vielen Bereichen der Religion, der Politik, der Gesellschaft und der Kultur gehabt hat, sowohl in Kanada und Deutschland, als auch in der restlichen Welt. Akademische Experten aus vielen unterschiedlichen Disziplinen präsentieren ihre Forschungsergebnisse zu diesen Verknüpfungen. Die Hauptpräsentationen werden von den renommierten Gelehrten Hans Joas (Humboldt-Universität Berlin) und Susan K. Wood (Marquette University, USA) gehalten.
Werte, Haltung, Grundorientierung – Unternehmer und ihre gesellschaftliche Verantwortung
Unternehmerisches Handeln ist auf die Erwirtschaftung von Gewinn ausgelegt, steht gleichzeitig aber immer in der Verantwortung für Menschen und Umwelt. Wie Unternehmer ihre Verantwortung anerkennen und ihr nachkommen, hängt ganz von ihrer individuellen Wertvorstellung ab, gleich ob in Großkonzernen oder klein- und mittelständischen Unternehmen.
Profit und Umsatz sind klassische Ziele erfolgreicher Unternehmensführung, doch kann Gewinnerzielung Selbstzweck sein? Zeichnet sich ein Unternehmen nicht auch durch immaterielle Werte und verantwortliches Handeln in der Unternehmensführung aus? Welche Werte spielen für Unternehmer eine Rolle? Welche Strategien verfolgen sie, um ihrer individuellen gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden? Wodurch zeichnet sich also ein „gutes" Unternehmen aus? Worin bemisst sich sein „Wert"?
Papst Franziskus spricht diese wirtschaftlichen Fragen offen an. Welche Herausforderungen sieht er? Welche Thesen stellt er auf?
Diesen Fragen ging der Lehrstuhl für Kirchenrecht in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Bund Katholischer Unternehmer am 12. Januar 2017 in einer gemeinsamen Veranstaltung in den Räumen der Katholisch-Theologischen Fakultät nach. Im Anschluss an eine fruchtbringende Diskussion mit dem Bischof em. Adrianus van Luyn SDB und den Unternehmern Dr. Ulrike Jaeger und Hans-Christian Fritsch luden die Veranstalter im Rahmen eines kleinen Empfangs zu Begegnung und persönlichem Gesprächen ein.
Sind "Erfolg" und "Barmherzigkeit" für eine Unternehmensführung Gegensätze? Was bedeutet Erfolg angesichts Barmherzigkeit? Warum soll darüber überhaupt nachgedacht werden und von wem? Wie muss und kann man das Verhältnis denken? Wie sieht das in der Praxis aus?
Der Sozial- und Wirtschaftsethiker sowie Ordensmann Prof. Dr. Clemens Dölken OPraem und der Unternehmer Dr. Dr. Thomas Rusche (SØR Rusche GmbH, Oelde) hielten dazu Vorträge. In der anschließenden Podiumsdiskussion kamen die Unternehmerin Frau Colette Boos (Bauer Bauunternehmen GmbH, Walschleben) mit den Referenten und das Publikum ins Gespräch.
Der Lehrstuhl für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt lud in Kooperation mit dem Politischen Bildungsforum Thüringen der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Bund Katholischer Unternehmen e.V. ein.
Nachdem Papst Franziskus das Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus erlassen hatte, ergaben sich für Diözesanbischöfe, Offiziale, Richter, Ehebandverteidiger und Anwälte eine Reihe von Fragen, die sowohl den Inhalt des Eherechtes als auch des Prozessrechtes betrafen. Aus diesem Grund veranstaltete Frau Prof. Dr. Myriam Wijlens zu den Änderungen des Eheprozessverfahrens am Donnerstag, den 17. Dezember 2015 ein Symposium in den Räumen der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt von 13:00 - 16:45 Uhr. Für einen Vortrag mit anschließender Diskussion konnte Prälat Prof. Dr. Markus Graulich SDB, der Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, gewonnen werden.
Der Lehrstuhl für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt lud in Kooperation mit dem Politischen Bildungsforum Thüringen der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Bund Katholischer Unternehmen e.V. am Mittwoch, den 21. Januar 2015 von 18:00-20:00 Uhr zu einem öffentlichen Vortrag und anschließender Podiumsdiskussion zum Thema "Die Kirche und ihre Finanzen: Staatsleistungen - Aufsicht - Tranzparenz" ein. Die Veranstaltung besuchten ca. 200 Gäste.
Der Vortrag wurde vom derzeitigen Dompropst und ehemaligen Generalvikar und Ökonoms des Erzbistums Köln Dr. Norbert Feldhoff gehalten. Feldhoff beschäftigte sich mit den kirchlichen Finanzen vor dem Hintergrund des Themas "Staatsleistungen" sowie anderer staatlicher finanzieller Zuwendungen, die die Kirchen für übernommene Aufgaben vor allem im schulischen und karitativen Bereich erhalten. Die Affäre im Bistum Limburg habe gezeigt, wie wichtig Transparenz und eine unabhängige Aufsicht sind, wenn will die Kirche in der Gesellschaft als glaubwürdig angesehen werden will.
Im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion mit den geladenen Gästen Antje Tillmann, Mitglied des Bundestags und finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestags-Fraktion, Oberkirchenrat Stefan Große, Leiter des Finanzreferats der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands, und Thomas Höche, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Solidaris Revisions-GmbH, wurde Feldhoffs Vorschlag für das Erzbistum Köln und das Bundesland Nordrhein-Westfalen diskutiert, einen ersten Schritt zur Ablösung der Staatsleistungen durch eine Umorientierung der jährlichen Zahlungen zur Förderung gesellschaftlich relevanter Zwecke in Gang zu bringen. Gleichzeitig gab Feldhoff zu bedenken, dass die Staatsleistungen in den neuen Bundesländern einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der kirchlichen Haushalte leisten würden. Deshalb stünden die ostdeutschen Bistümer und Landeskirchen vor der Herausforderung, andere, d.h. eigene Lösungsansätze vorzuschlagen.
Abgerundet wurde der Abend mit einem Empfang, der Raum für persönliche Begegnung und Fragen bot.
Ausführlicher Bericht und Veranstaltungsflyer
„Sterbehilfe – ja oder nein?“, ist eine Frage, die sich immer wieder den Weg in den öffentlichen Diskurs bahnt: Günther Jauch stellte seinen Gästen sonntagabends die Frage „Mein Tod gehört mir! Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?“; die Spiegel-Bestsellerliste führte „Ein ganzes halbes Jahr“ von Jojo Moyes auf Platz eins; in Belgien stimmte das Parlament über aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen ab.
Innerhalb dieses Diskurses positioniert sich die katholische Kirche als Anwalt für die absolute Unantastbarkeit menschlichen Lebens. Ungeachtet und unbeschadet der moralischen Verurteilung bewusster Lebensbeendigung ist die Kirche vor dem Hintergrund des Sendungsauftrages Jesu gleichzeitig gerufen, auch jene Menschen, die um Sterbehilfe bitten, seelsorglich zu begleiten. Es stellt sich die Frage, wie diese Seelsorge zu gestalten ist, ohne dabei die eigene Lehre von der Unantastbarkeit menschlichen Lebens zu missachten. Welche Faktoren müssen bei der Entscheidung über die Spendung der Krankensakramente (Krankensalbung, Viatikum) und die Feier der kirchlichen Exequien (Requiem, kirchliches Begräbnis) berücksichtigt werden? Um diese Fragen gerecht beantworten zu können, ist die katholische Kirche auf Beiträge unterschiedlicher Fachbereiche angewiesen. So lud Frau Prof. Dr. Myriam Wijlens, Professorin für Kirchenrecht an der Universität Erfurt, am 7. Februar 2014 zu einem interdisziplinären Kolloquium ein. Experten aus Medizin, Ethik, Moraltheologie und Kirchenrecht lieferten den zahlreich anwesenden Studierenden und Interessierten aus dem Großraum Erfurt wichtige Impulse für den Entscheidungsfindungsprozess.
Vom 07.-08.12.2012 fand die Tagung "In quibus et ex quibus: Die Wechselwirkung zwischen Orts- und Universalkirche 50 Jahre nach Vatikanum II im Osten Deutschlands", veranstaltet von den Lehrstühlen für Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit, für Kirchenrecht und für Liturgiewissenschaft in den Räumen der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt statt.
Neben den Einladenden - Prof. Dr. Josef Pilvousek, Prof. Dr. Myriam Wijlens, Prof. Dr. Benedikt Kranemann - waren Prof. Dr. Gilles Routhier (Systematische Theologie, Konzilsforschung, Quebec), Prof. Dr. Rüdiger Althaus (Kirchenrecht, Paderborn), Prof. em. Dr. Dr. hc. Hermann J. Pottmeyer (Fundamentaltheologie, Bochum), Dr. Michael Quisinsky (Systematische Theologie, Lausanne), Prof. Dr. Ormond Rush (Fundamentaltheologie, Brisbane), Sebastian Holzbrecher (Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit, Erfurt) und Dr. Joachim Wanke (em. Bischof von Erfurt) als Referenten geladen.
„Aus dem Dunkel ans Licht – Konsequenzen aus den Fällen sexuellen Missbrauchs für die Kirchenleitungen“ lautet der Titel einer Tagung, zu der die Inhaberin des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Universität Erfurt und Dr. Wunibald Müller, Direktor vom Recollectio Haus der Benediktiner Abtei Münsterschwarzach, eingeladen hatten. Hintergrund ist, dass nachdem nun die ersten Fälle sexuellen Missbrauchs innerhalb der Katholischen Kirche einigermaßen aufgeklärt wurden, der Fokus nun auf Prävention gerichtet sein muss. Gesellschaftlich und kirchlich stellt sich die Frage, wohin mit den Tätern? Wie kann man einen erneuten Missbrauch verhindern? Um entsprechende Maßnahmen durchführen zu können, ist es z.B. erforderlich zu wissen, wie die richterliche Entscheidungen zu Stande kommen und was sie beinhalten. Vor dem Hintergrund dieser Kenntnisse stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten, die die Kirchenleitungen haben um adäquat zu reagieren. Diese Themen waren Gegenstand der Tagung an dem Experten aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen haben. Referenten waren neben den Einladenden Dr. Wunibald Müller und Prof. Dr. Myriam Wijlens, Holger Pröbstel (Vorsitzender Richter am Landgericht Erfurt), Pater Michael Baumbach MSF (Mitglied des Provinzrates), Dr. Karl Hillenbrand (Generalvikar des Bistums Würzburg).
Die Arbeitsgruppe der Kommission „Glauben und Kirchenverfassung“ (Faith and Order) des Weltrates der Kirchen traf sich vom 25.02. - 01.03.2011 im Erfurter Augustinerkloster zu einer Tagung. Dabei ging es um das Thema „Moralische Urteilsfindung in den Kirchen“. Ein Studientext wurde verfasst, der sich mit den unterschiedlichen Auslegungen von moralischen Fragen innerhalb der Kirchen beschäftigt.
Am 10. Februar 2011 haben der Lehrstuhl für Kirchenrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt und das Institut für ökumenische Forschung Strasbourg zu einer Tagung über das erschienene ökumenische Dokument "Gemeinschaft der Kirchen und Petrusamt: Lutherisch-katholische Annäherungen" (Hrsg. Gruppe von Farfa Sabina. Lembeck 2011) eingeladen.
Die Gruppe Farfa Sabina besteht aus sieben katholischen und sieben lutherischen Theologen und Theologinnen aus Skandinavien, Deutschland, Frankreich und Italien - alle ausgewiesene Ökumeniker und alle am Dialog zwischen Katholizismus und Luthertum jahrelang engagiert. Das Projekt war unter der Ägide des Birgittenordens gestellt und wurde im Rahmen des Internationalen Birgittinischen Zentrums in Farfa Sabina nordöstlich von Rom durchgeführt. Es wurde nicht zuletzt durch die Einladung Papst Johannes Pauls II. an die Kirchen angeregt, mit ihm in einen Dialog über das Einheitsamt des Bischofs von Rom einzutreten.
Die Gruppe von Farfa Sabina teilt die Überzeugung, dass die Wiederherstellung der „Einheit der Kirche“ in der Wiederherstellung der „Gemeinschaft (selbständiger) Kirchen“ besteht. Auf dieser ekklesiologischen Grundlage gehen sie der Frage nach, ob ein gemeinsames Verständnis eines zukünftigen universal-kirchlichen Einheitsamtes erreicht werden kann und ob und wie ein solches Amt dieser Gemeinschaft der Kirchen zu dienen vermag.
Auf der Tagung wurde der Inhalt des Dokumentes von den Mitgliedern der Dialoggruppe Prof. Dr. Hermann Josef Pottmeyer und Prof. Dr. Theodor Dieter vorgestellt. Von kirchlicher Seite haben die Bischöfe Dr. Joachim Wanke (Erfurt) und Dr. Friedrich Weber (Braunschweig) eine erste Stellungnahme abgegeben.
Die Diskussion wurde vom Mitglied der Dialoggruppe Prof. Dr. Myriam Wijlens moderiert.
Im Rahmen der zunehmenden Europäisierung und vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Maastrichter Vertrages und der Amsterdamer Erklärung, dass Religion und Religionsgemeinschaften weiterhin im Kompetenzbereich der einzelnen Mitgliedstaaten bleiben sollen, stellte sich die Frage, wie sich die Beziehungen zwischen Religion und Religionsgemeinschaften einerseits und der Gesellschaft andererseits in den deutschen Nachbarländern gestalteten.
Nachdem 2006 die Laicité in Frankreich Gegenstand einer Tagung an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Erfurt war, wurden die als extrem säkularisiert wahrgenommenen Niederlande näher in den Blick genommen. Die öffentliche Tagung, die von den Lehrstühlen für Kirchenrecht (Prof. Dr. Myriam Wijlens) und Liturgiewissenschaft (Prof. Dr. Benedikt Kranemann) veranstaltet wurde, fand am 5. und 6. Februar 2010 im Hörsaal Coelicum, Domstraße 10 statt.
Mit Referaten über die gesellschaftliche Entwicklung (E. Borgman), die Bestimmung des Staat-Kirche-Verhältnisses (S. van Bijsterveld), Euthanasie (F. Vosman), Religion in den Medien (J. Hemels) und Rituale (T. Swinkels) sollte der Einfluss von Religion und Religionsgemeinschaften auf die niederländische Gesellschaft betrachtet werden.
„Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin“, freuten sich einige Studierende der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt am 31. Oktober 2016. Denn während man sich in der Vorlesung "Kirchenrecht für Leitungspersonal“ üblicherweise rein theoretisch mit Rechtspersonen, durch die kirchliche Organisationen an zivilem und kirchlichen Rechtsverkehr teilnehmen, beschäftigt, lud Frau Prof. Dr. Myriam Wijlens vom Lehrstuhl für Kirchenrecht an diesem Tag zu einem „Praxistest“ ein.
Wie schon im Jahr 2013 erwartete die Studierenden unter dem Motto „Katholische Kirche in Deutschland – Begegnung mit Personen und Institutionen“ ein ausgesprochen vielseitiges Programm.
Zu Beginn wurde unsere Gruppe sehr herzlich im Katholischen Büro empfangen. Frau Katharina Jaenstedt, stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Berlin (Kommissariat der Deutschen Bischofskonferenz), hielt einen anschaulichen und informativen Vortrag über die vielseitige Arbeit des Katholischen Büros, das im Auftrag der deutschen Bischöfe mit der deutschen Politik auf Bundesebene interagiert aber auch innerkirchlich koordinierende Aufgaben übernimmt.
Danach gab Herr Eisend, Wissenschaftlicher Referent des Katholischen Militärbischofsamtes, Auskunft über die Arbeit und die Strukturen der Militärseelsorge, die als „Kirche unter den Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien, Partnerschaften und Angehörigen“ im Auftrag der Kirche und des Staates deren seelsorgerliche Begleitung gewährleistet.
Am Nachmittag stellte Frau Katrin Gerdsmeier die verbandlichen Strukturen der Caritas vor. Auch wenn die Caritas in der Öffentlichkeit als eine große einheitliche Institution wahrgenommen wird, setzt sich diese aus über 6.000 eigenverantwortlichen, d.h. unabhängigen, regionalen Verbänden und Einrichtungen zusammen. Das birgt die Herausforderung, als einheitlicher Verband aufzutreten, aber ebenso die Chance, auf regionale Bedürfnisse schnell und unkompliziert reagieren zu können.
Ihren Abschluss fand die Exkursion schließlich in der Apostolischen Nuntiatur, der Botschaft des Vatikans. Dort stand Pfarrer Jürgen Doetsch, Mitarbeiter des Nuntius, geduldig Rede und Antwort und zeichnete ein sehr detailliertes Bild der vielseitigen diplomatischen Aufgaben des Apostolischen Nuntius, der den Papst nicht nur gegenüber der Bunderepublik sondern auch gegenüber den jeweiligen Ortskirchen vertritt.