Die Forschungsschwerpunkte sind:
Prof. Myriam Wijlens ist vom 01.10.2020-30.09.2023 von der Lehre befreit für ein Forschungsprojekt mit dem Titel:
Transparency - Accountability - Responsibility: Reforms of Church Structures and Practices.
Informationen zu dem Forschungsprojket finden Sie hier.
Prof. Wijlens co-moderiert die internationale Forschungsgruppe "Peter and Paul Seminar",welche sich derzeit der Thematik "Accountability in a Synodal Church" widmet.
Konferenz der Niederländischen Ordensgemeinschaften, Kommission für kirchenrechtliche Fragen
seit 1993 Beraterin
Canon Law Society of America, Kommission "Laien und Jurisdiktion"
seit 1994 Mitglied der Kommission
Niederländische Bischofskonferenz, Arbeitsgruppe "Sexueller Missbrauch in pastoralen Beziehungen"
1995-2001 Mitglied der Arbeitsgruppe
Niederländische Bischofskonferenz, Arbeitsgruppe "Ökumene"
seit 1995 Mitglied der Arbeitsgruppe
Niederländische Bischofskonferenz, Arbeitsgruppe "Kirchen und Mischehe"
seit 1999 Mitglied der Arbeitsgruppe
Katholischer Verein für Ökumene "Athanasius und Willibrord", Niederlande
2002-2006 Mitglied des Vorstands
Farfa Permanent Working Group on the Petrine Ministry
2005-2010 Mitglied der (aus Lutheranern und Katholiken bestehenden) Arbeitsgruppe
Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik, Paderborn
seit 2007 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates
Zeitschrift "L'Annee canonique", Paris
seit 2007 Mitglied im Editorial Board
Weltrat der Kirchen, Kommission für Glaube und Verfassung (Faith and Order)
seit 2008 Mitglied der Ständigen Kommission als Vertreterin der katholischen Kirche
Ökumenekommission des Bistums Erfurt
2008-2014 Mitglied der Kommission
International Journal for the Study of the Christian Church, England
seit 2009 Mitglied im Editorial Board
ET-Studies: Journal of the European Society for Catholic Theology
seit 2009 Mitglied im International Editorial Board
Weltrat der Kirchen, Research Group on Church Unity
seit 2010 Mitglied der Planungsgruppe Catholic News Agency
Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen
Mitglied zunächst von 2018-2021
Dr. Mykola Marksteiner-Mishchenko
Habilitationsprojekt: Reform der Römischen Kurie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil
Kurzbeschreibung
Der Reformprozess der Römischen Kurie, der nach dem II. Vatikanischen Konzil begann, dauert bis heute an. Von da an "reformierten" die Päpste auf die ein oder andere Weise die Römische Kurie. Dies wirft die Frage auf, warum wir seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil Zeugen der dritten Reform der Römischen Kurie geworden sind. Ist dies ein Hinweis darauf, dass frühere Reformen erfolglos waren oder dass sich die Welt so schnell verändert, dass eine Überarbeitung stetig aufrechterhalten werden muss? Durchaus stellt sich die Frage, was eine Reform ist und was genau in welchem Modus reformiert werden muss.
Dieses Habilitationsprojekt zielt nicht nur darauf ab, sich auf die Hauptpunkte der Entwicklung der Gesetzgebung der Römischen Kurie zu konzentrieren, sondern auch Ziele und die Gründe für solche Änderungen zu erforschen. Zu diesem Zweck ist es wichtig, nicht nur die Änderungen der Gesetzgebungsnormen in Bezug auf die Römische Kurie zu analysieren, sondern auch die theologischen Grundlagen dieser Normen im Lichte des Zweiten Vatikanischen Konzils zu verstehen. Das Zweite Vatikanische Konzil proklamierte die Erneuerung der Kirche mit den "Bedürfnissen der Zeit" in Einklang zu bringen (CD 9). Diese Erneuerung sollte verschiedene Bereiche des kirchlichen Lebens auf allen Ebenen abdecken: vom pastoralen Leben der einzelnen Pfarrei bis zur Leitung der Gesamtkirche. Es ist darauf hinzuweisen, dass trotz der Bedeutung der Römischen Kurie, abgesehen von Teildiskussionen, dieses Thema nicht in einem vollständigen Dokument der Konzilsväter mündete. Dies fordert eine tiefere Analyse aus theologisch-kanonischer Sicht in Bezug auf die Frage dem Wesen der Römischen Kurie.
Die Problematik der Reform der Römischen Kurie ist gleichzeitig eine Frage der Reform der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche durch den Papst (CD 9). Dies veranlasst die Reform der Römischen Kurie nicht nur unter dem Strukturaspekt der Verteilung der Funktionen innerhalb der Römischen Kurie zu analysieren, sondern weitergehend aus der Sichtweise, inwieweit die päpstliche Vollmacht in Beziehung zu Bischöfen, Diözesen, Bischofskonferenzen, Bischofssynode usw. steht bzw. stehen könnte. Dabei geht es vor allem um die sogenannte Dezentralisierung und das Subsidiaritätsprinzip.
Dr. Michael Karger
Seelsorge für Menschen unterwegs: Eine kirchenrechtliche Betrachtung der Seelsorgestrukturen für Seefahrer
Kurzbeschreibung
Das Dissertationsprojekt hinterfragt aus kirchenrechtlicher Perspektive die Möglichkeit der Spendung der Krankensakramente an Personen, die um eine Art der Sterbehilfe bitten. Im Kontext einer sich stetig fortentwickelnden Medizin, die mittels modernster Techniken und aufwendiger Therapien das Sterben von Menschen hinauszuzögern vermag, stellt sich vor allem Langzeitpatienten, die unter schweren Schmerzen leiden, die Frage nach einer vorzeitigen Beendigung ihres Leides, einem Abbruch begonnener Behandlungen oder gar der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen durch entsprechende Willensbekundung. Diesem Spannungsverhältnis zwischen den größer werdenden Möglichkeiten einer den natürlichen Tod aufschiebenden Medizin und der dadurch sich aufdrängenden Reflexivität des Lebens bzw. Sterbens samt der Notwendigkeit einer Entscheidung über das eigene Leben bzw. Sterben muss sich die katholische Kirche in der Ausübung ihrer Krankenpastoral stellen und der Frage nachgehen, welche Auswirkungen sich aus den verschiedenen Abstufungen von aktiver, passiver, direkter, indirekter Sterbehilfe für die Spendung der Krankensakramente und die Gewährung eines kirchlichen Begräbnisses ergeben.
Ziel der Arbeit ist es nicht, die Frage vollständig aufzuklären und eine Handlungsanweisung für kirchliche Seelsorger zu geben, sondern im Horizont aktueller theologischer und moraltheologischer Debatten um die Zulässigkeit von Sterbehilfe die kirchenrechtlichen Perspektiven aufzuzeigen, die beachtet werden müssen.
Dieses Promotionsprojekt wurde Ende 2016 sehr erfolgreich abgeschlossen.
Dr. Eva Vybiralova
Untergrundkirche und geheime Weihen. Eine kirchenrechtliche Untersuchung der Situation in der Tschechoslowakei 1948-1989
Kurzbeschreibung
Das Forschungsprojekt von Eva Vybiralova betrifft die in der kommunistischen Zeit in der Tschechoslowakei durchgeführten geheimen Weihen insbesondere von verheirateten Männern. Besonders war dabei einerseits, dass die Weihen geheim vollzogen wurden und andererseits, dass die Männer verheiratet waren, was ein Weihehindernis darstellte. Was war die Rechtslage und wie wurde in der Praxis zum Zeitpunkt der Weihe damit umgegangen? Nach der Wende musste geklärt werden, welche Position diese geweihten Männer nun in der Kirche hatten. Das Spannende und gleichzeitig Komplizierte an diesen Fragen ist es, dass die Ereignisse sich vor dem Hintergrund verschiedener Rechtsnormen vollzogen, da das 1917 erlassene Gesetzbuch 1983 durch ein neues ersetzt wurde. Es ist Ziel der Arbeit, nachzugehen, welche Rechtsvorschriften es gab, welche rechtlichen Möglichkeiten und Spielräume sich daraus ergaben und wie vor diesem Hintergrund der in der Praxis gewählte Weg zu bewerten ist. Das Projekt gehört zum Forschungsthema der Katholisch-Theologischen Fakultät „Minderheit- Migration – Mission“ und wird im Rahmen des Interdisziplinären Forums Religion (IFR) durchgeführt.
Dieses Projekt wurde 2017 erfolgreich an der Karls-Universität Prag abgeschlossen.