Antrag auf Anerkennung von Leistungen

Bitte lesen Sie die allgemeinen Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen auf E.L.V.I.S. Dort kann das zu verwendende Formular abgerufen werden.

Die Checkliste gibt Ihnen Aufschluss über die benötigten Unterlagen.

Bitte beachten Sie auch die Bearbeitungshinweise mit Musterantrag.

Alle Anerkennungsanträge sind vollständig und in einer pdf bei der Sachbearbeitung des B.A.-Prüfungsausschusses oder des M.A.-Prüfungsausschusses einzureichen. 

Durch diese findet die sachliche Prüfung der Anträge und anschließend die Weiterleitung an die Studienfachberater*innen und den Prüfungsausschuss statt. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bearbeitung dieser Vorgänge um Verwaltungsverfahren handelt, welche ca. vier Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können. Anträge, die kurzfristig entschieden werden sollen, bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung. Eine Information zum Stand erfolgt i.d.R. nur bei Rückfragen, Problemen oder der Ablehnung von Anträgen (Ablehnungsbescheid). Bei antragsgemäßer Entscheidung erfolgt die Bekanntmachung mittels Eintragung der Anerkennung in das E.L.V.I.S.-Studienkonto.

Anlage: Information zur Anerkennung von im Auslandssemester erzielten Leistungspunkten (ECTS)