Fakultätsräte

An den verschiedenen Fakultäten der Universität Erfurt gibt es Fakultätsräte, die je studentische Gremienvertreter*innen haben.

Die Aufgaben der Fakultätsräte umfassen unter anderem:

  • Beschluss über die Mittelverwendung der jeweiligen Fakultät
  • Beschluss von Prüfungsordnungen und Weitergabe an den Senat
  • Berufungen
  • fakultätsspezifische Besprechung der im Senat thematisierten Angelegenheiten
  • Bewilligung von Forschungssemestern / Beurlaubung / Freistellung von Lehrenden