Fakultätsräte
An den verschiedenen Fakultäten der Universität Erfurt gibt es Fakultätsräte, die je studentische Gremienvertreter*innen haben.
Die Aufgaben der Fakultätsräte umfassen unter anderem:
- Beschluss über die Mittelverwendung der jeweiligen Fakultät
- Beschluss von Prüfungsordnungen und Weitergabe an den Senat
- Berufungen
- fakultätsspezifische Besprechung der im Senat thematisierten Angelegenheiten
- Bewilligung von Forschungssemestern / Beurlaubung / Freistellung von Lehrenden