FAQ - Master Staatswissenschaften - "alt" (ab WiSe 2011/12)

Masterarbeit

1. Wann kann ich meine Masterarbeit schreiben?

Die Masterarbeit wird in der Regel im letzten Master-Studienjahr verfasst. 

In der Regel gibt es folgende Antrags – und Abgabefristen

im SS:

  • bis 15. März: vollständiger Antrag an das Dekanat
  • Ausgabe des genehmigten Themas zum 1. April --> Bearbeitungszeit 5 Monate
  • Abgabe der Arbeit zum 31. August 

im WS:

  • bis 15. September: vollständiger Antrag an das Dekanat
  • Ausgabe des genehmigten Themas zum 1. Oktober --> Bearbeitungszeit 5 Monate
  • Abgabe der Arbeit zum 28. Februar 

Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen und auf begründeten Antrag möglich!

Dies sollte im Vorfeld mit dem jeweiligen Prüfer/Betreuer der Masterarbeit abgesprochen werden. Näheres zum Prüfer/Betreuer siehe 5. 

2. In welcher Studienrichtung muss ich meine Masterarbeit schreiben und muss man diese anmelden?

Die Masterarbeit ist eine schriftliche bzw. künstlerisch-praktische Prüfungsleistung, mit der der Prüfling zeigen soll, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgesehenen Zeit ein Problem aus dem gewählten Master-Programm selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

Das Thema der Masterarbeit muss im fachlichen Zusammenhang mit dem Master-Programm stehen.

Die Masterarbeit ist per Formular schriftlich anzumelden.

Das Thema der Masterarbeit und die Gutachter bestimmt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling kann Themenwünsche äußern. Die Ausgabe erfolgt über das Dekanat. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen.

3. Was für einen Umfang hat eine Masterarbeit und wie lange habe ich Zeit?

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 5 Monate. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind vom Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit eingehalten werden kann. Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel ca. 25.000 Wörter nicht überschreiten.

4. Wie viele LP erhält man durch eine erfolgreich geleistete Masterarbeit?

Die Masterarbeit hat eine Wertigkeit von 30 LP.

5. Wer kann meine Masterarbeit betreuen?

An dieser Stelle kann man auf §19 der Rahmenprüfungsordnung verweisen:

Zu Prüfern dürfen nur Professoren und andere prüfungsberechtigte Personen bestellt werden, die, sofern nicht zwingende Gründe eine Abweichung erfordern, in dem Master-Programm, auf das sich die Prüfung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit ausüben.

6. Wie ergibt sich die Note und wann habe ich bestanden?

Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die errechnete Note mindestens 4,00 beträgt oder zwei von drei Prüfern die Arbeit mit „ausreichend“ bewerten, in diesem Fall ist die Note mindestens 4,00. Die Note ergibt sich aus dem Mittelwert der Bewertungen. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Note der Masterarbeit errechnet sich somit wie folgt: Die Bewertungen der Prüfer werden addiert und durch die Anzahl der Prüfer dividiert.

7. In welcher Form muss ich meine MA-Arbeit abgeben?

bis SoSe 2021

Die Masterarbeit ist fristgemäß in dreifacher Ausfertigung und einmal elektronisch über das Dekanat beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.
 

ab WS 2021/22: Beschluss des M-PA zur Einreichung von MA-Arbeiten über Wiseflow

  • Der M-Prüfungsausschuss beschließt, dass ab dem Wintersemester 2020/21 alle Masterarbeiten verpflichtend digital als PDF über die Plattform WISEFlow einzureichen sind.
  • Die Verpflichtung zur Abgabe gedruckter Fassungen wird auf ein Exemplar reduziert.
  • Dem Druckexemplar sind die Ehrenwörtliche Erklärung und eine Übereinstimmungserklärung (Vorlagen) handschriftlich unterschrieben beizufügen.

    Den gesamten Beschluss finden Sie hier

Das PDF-Dokument darf eine Größe von 20 MB nicht überschreiten. Zusätzlich zu dieser Datei darf eine weitere Datei mit Anhängen oder Anlagen hochgeladen werden (1 GB). Beachten Sie das Hinweisblatt zur Einreichung der Masterarbeiten über WISEflow.
Weitere Informationen zu WISEflow finden Sie hier

Datenschutz

Alle eingereichten Arbeiten werden einer Plagiatsprüfung unterzogen und auf dem Server der Universität Erfurt für weitere Plagiatsprüfungen gespeichert. Vermeiden Sie daher aus Datenschutzgründen sämtliche Angaben, die persönliche Daten von Ihnen oder anderen Personen enthalten. Ein datenschutzkonformes Deckblatt zu Ihrer Arbeit wird von WISEflow generiert. Hier ist nur noch der Titel Ihrer Arbeit zu ergänzen.

Laden Sie außerdem keine Zusatzmaterialien hoch, die sensible und/oder personenbezogene Daten beinhalten. Oft sind diese Materialien für die Begutachtung nicht erforderlich. Falls solche Dateianhänge für die Begutachtung erforderlich sein sollten, sind diese zu anonymisieren. Bitte besprechen Sie unbedingt mit Ihren Prüfer*innen, welche Anhänge eingereicht werden sollen, bevor Sie Dateien in WISEFlow hochladen.

8. Kann ich den Titel meiner Arbeit ändern oder ergänzen?

Die Änderung, Ergänzung oder Rückgabe des Themas der Masterarbeit bedarf erstens der Zustimmung des/der Betreuers/Betreuerin und zweitens der schriftlichen Beantragung bei und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.

Reichen Sie die Masterarbeit mit einem geänderten Thema (Titel) ein, welches nicht im Vorfeld beantragt und genehmigt wurde, wird die Arbeit nicht angenommen und gilt als nicht bestanden. Diese Regelung betrifft auch das Ergänzen von Untertiteln!

9. Wie errechnet sich meine Note und wann erhalte ich diese?

Die Masterarbeit ist in der Regel von zwei Prüfern zu bewerten. Darunter soll der Betreuer der Masterarbeit sein. Die Arbeit ist von einem dritten Prüfer zu bewerten, wenn die Noten von Erst- und Zweitprüfer um mehr als 2,0 Noten voneinander abweichen oder nur einer der beiden Prüfer die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Die Note ergibt sich aus dem Mittelwert der Bewertungen. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Note der Masterarbeit errechnet sich somit wie folgt: Die Bewertungen der Prüfer werden addiert und durch die Anzahl der Prüfer dividiert.

Das Bewertungsverfahren ist spätestens nach 8 Wochen abzuschließen.

10. Wie oft kann ich die MA-Arbeit, bei nicht bestehen, wiederholen?

Die Masterarbeit kann bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ einmal wiederholt werden.

11. Wo wende ich mich hin, wenn der Betreuer meiner MA-Arbeit erkrankt ist?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den MA-Prüfungsausschuss. Dieser wird dann im Einzelfall darüber beraten wieviel Einfluss dies auf Ihren Fortlauf der MA-Arbeit hat. Gegebenenfalls bekommen Sie Aufschub.

12. Was mache ich falls ich während dieser Zeit erkranke?

Dann wird die Bearbeitungszeit, bei vorliegendem Krankennachweis, um die Zeit der Krankheit verlängert.

Dies erfolgt nach Abgabe des Krankennachweises bei SUL und im Dekanat automatisch. Sie erhalten nach der Bearbeitung ein Schriftstück mit dem jeweils neuen Abgabedatum.

13. Wo finde ich den Antrag zur Masterarbeit, die Rahmenprüfungsordnung der Uni Erfurt und die Studienordnung der Staatswissenschaften?