Fakultätsrat
Als Selbstverwaltungsgremium unterhalb der zentralen Struktur (§§ 40 I, 38 ThürHG i.V.m. § 13 GO-UE) nimmt der Fakultätsrat der Staatswissenschaftlichen Fakultät die Aufgaben der Hochschule in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Grundordnung wahr. Insbesondere ist der Fakultätsrat zuständig
- für die Beschlussfassung über Berufungsvorschläge
- für Studien-und Prüfungsangelegenheiten
- für Angelegenheiten der Forschung
- für die Beschlussfassung über Prüfungs- und Studienordnungen bzw. fakultätsinterne Satzungen
Des weiteren arbeitet der Fakultätsrat mit den anderen Selbstverwaltunseinheiten der Hochschule zusammen, insbesondere bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Organisation von Lehrangebot, Studium, Forschung und Weiterbildung (§38 III, IV ThürHG).
Der Fakultätsrat tagt monatlich und fakultätsöffentlich.
Zusammensetzung
Der Fakultätsrat tritt in verschiedenen Zusammensetzungen zusammen, die sich aus §40 ThürHG i.V.m. §13 II, V GO-UE ergeben.
Ständiger Fakultätsrat
Der ständige Fakultätsrat setzt sich gem. §40 I 1 ThürHG i.V.m §13 II S. 1 GO-UE aus 8 stimmberechtigten Migliedern zusammen. Den Vorsatz führt der Dekan/ die Dekanin (§13 III S. 2).
Vorsitz: Prof. Dr. Carl-Heinz Witt
2 Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
Prof. Dr. Maik Wolf
Prof. Dr. Anne Nassauer
2 Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
Tobias Hey
Antonia Liedtke
2 Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
Dr. Robert Böttner
Dr. Fabian Kleine
2 Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
Sandra Nier
Ass. jur. Sandra Ostermann
Erweiterter Fakultätsrat
Bei Entscheidungen gem. §40 I S. 2 ThürHG i.V.m. §13 II S. 2 GO-UE tritt der Fakultätsrat in einer erweiterten Zusammensetzung zusammen. Zu den Mitgliedern des Ständigen Fakultätsrats treten dann 5 weitere stimmberechtigte Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen dazu.
Prof. Dr. Andreas Anter
Prof. Dr. Andreas Goldthau
Prof. Dr. Oliver Himmler
Prof. Dr. Sebastian Rüth
Prof. Dr. Till Talaulicar
Großer Fakultätsrat
Bei einer Beschlussfassung über die Bildung der Berufungskommissionen oder über die Vorschlagslisten für Berufungen können dem Ständigen Fakultätsrat alle Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer*innen beitreten (§13 V GO-UE).
Fachschaftsrat Staatswissenschaften
Der Fachschaftsrat (FSR) ist die Vertretung aller Studierenden der staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt und somit Ansprechspartner bei Fragen und Problemen aller Art. Er setzt sich für die Belange der Studierenden ein und organisiert daneben diverse Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Partys u.vm.), um das Studentenleben abwechslungsreicher und interessanter zu gestalten.
Alle weiteren Informationen zum Fachschaftsrat findet ihr hier