Promotion

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Promotion an unserer Fakutät, etwa zur Antragstellung auf Annahme als Doktorand*in sowie auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens.

Antragstellung

Annahme als Doktorand*in

Für die Annahme als Doktorand*in an der Staatswissenschaftlichen Fakultät ist ein Antrag über Docata – das Webportal für Promovierende der Universität Erfurt – zu stellen. Docata hält einen Schritt-für-Schritt-Assistenten bereit, der Sie durch den Antrag auf Annahme als Doktorand*in leitet.
Die Antragstellung kann nach der Online-Registrierung in Docata erfolgen. Daraufhin erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten, mit denen Sie sich jederzeit einloggen und Ihren Antrag bearbeiten können.

Zum Webportal für Promovierende der Universität Erfurt → https://docata.uni-erfurt.de

Dem Antrag an den Promotionsausschuss sind folgende Unterlagen beizufügen:

(1) Dokumente in elektronischer Form (Docata):

  • Antrag auf Annahme (systemgeneriert)
    (inkl. Erklärung zum angestrebten Doktorgrad und gem. § 5 Abs. 3 PrO)
  • Zeugnis des zulassungsrelevanten Studienabschlusses
  • Lebenslauf
  • Exposé (inkl. Zeitplan des Dissertationsvorhabens)

(2) Dokumente in Papierform:

  • unterschriebener Antrag auf Annahme (systemgeneriert)
  • qualifiziert-digitalsigniertes Zeugnis-Dokument bzw. beglaubigte Kopie des zulassungsrelevanten Studienabschlusses (sofern nicht qualifiziert- digitalsignierte Dokumente vorgelegt werden, sind amtlich beglaubigte Dokumente einzureichen)

(3) Dokumente vom Betreuer, wahlweise digital mit elektronischer oder im Original mit händischer Unterschrift:

Sollten die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 + 3 Pr-O-StF nicht vorliegen, bedarf es darüber hinaus der Beibringung weiterer Unterlagen:

  • Verfehlen des Examenserfordernisses (§ 5 Abs. 2 (a) Pr-O-StF): gutachterliche Stellungnahme eines Prüfungsberechtigten, der nicht mit dem Prüfungsberechtigten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 identisch ist.
  • Verfehlen des Qualitätserfordernisses (§ 5 Abs. 2 (b) Pr-O-StF): gutachterliche Stellungnahmen zweier Prüfungsberechtigten, wobei einer der beiden mit dem Prüfungsberechtigten aus § 5 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 5 Abs. 4 Satz 1 Pr-O-StF identisch sein darf.
  • Verfehlen des Kompatibilitätserfordernisses (§ 5 Abs. 2 (c) Pr-O-StF): gutachterliche Stellungnahme eines Prüfungsberechtigten, der nicht mit dem Prüfungsberechtigten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 identisch ist.
     

Checkliste zur Annahme

Erst nach Annahme als Doktorand/in können Sie sich über das Dezernat Studium und Lehre immatrikulieren.

Verlängerung des Doktorandenstatus

Über Verlängerungen des für fünf Jahre verliehenen Doktorandenstatus entscheidet der Promotionsausschuss.

Der begründete Antrag ist schriftlich vor Ablauf des Verleihungszeitraumes zu stellen. Diesem ist die erneute Prognose des Betreuers beizufügen.

Eröffnung des Prüfungsverfahrens

Für den Abschluss Ihres Promotionsvorhabens muss die Eröffnung des Prüfungsverfahrens beantragt werden.  Der Antrag ist über Docata – das Webportal für Promovierende der Universität Erfurt – einzureichen. Docata hält einen Schritt-für-Schritt-Assistenten bereit, der Sie durch den Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens leitet.

Zum Webportal für Promovierende der Universität Erfurt → https://docata.uni-erfurt.de

Gemäß der aktuellsten Promotionsordnung sind folgende Unterlagen bereitzuhalten, die Sie elektronisch (über Docata) bzw. postalisch einreichen müssen:

1. Dokumente in elektronischer Form (Docata):

  • Antrag auf Eröffnung des Verfahrens als Doktorand*in (systemgeneriert)
    ggf. mit Erklärung gem. § 30 PrO
  • Dissertation (PDF)
  • Aktualisierter Lebenslauf
  • schriftliche Erklärung gem. Anhang 6 PrO
  • schriftliche Erklärung gem. Anhang 7 PrO
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über Erfüllung evtl. Auflagen
  • Annahmebescheid in Kopie

2. Dokumente in Papierform:

  • unterschriebener Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens (systemgeneriert)
  • unterschriebene Erklärung gem. Anhang 6 PrO
  • unterschriebene Erklärung gem. Anhang 7 PrO
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über Erfüllung evtl. Auflagen
  • Dissertation 6 x gebunden

Sollten Sie die Zulassung gemäß einer älteren Fassung der Promotionsordnung beantragen, so informieren Sie sich bitte in der Promotionsordnung, welche Unterlagen einzureichen sind.

Die Dissertation ist binnen eines Jahres nach bestandener Disputation zu publizieren.
 

Checkliste zur Eröffnung des Prüfungsverfahrens / Checklist for the opening of the examination procedure

Kontakt

Anfragen richten Sie bitte an promotion.stawifak@uni-erfurt.de

Postanschrift

Universität Erfurt
Staatswissenschaftlichen Fakultät
Dekanat / Promotionsausschuss
Postfach 90 02 21
99105 Erfurt
Postfachnummer (intern): 17

Vorsitzender

Dekan
(Staatswissenschaftliche Fakultät)
C03 - Lehrgebäude 1 / Raum 0103
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
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