Studieninteressierte

Sie haben Interesse an einem Studium im Fachgebiet Psychologie? Sie wollen sich über Inhalte und Strukturen des Faches Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie detailliert informieren? Für Ihre Studienwahl benötigen Sie einen Überblick über berufliche Karrieremöglichkeiten? Zu diesen Fragen erhalten Sie bei den unten stehenden Personen Informationen.

Sollten Sie Fragen zur Möglichkeit einer Promotion im Fachgebiet Psychologie haben, wenden Sie sich bitte direkt themenbezogen an den jeweiligen Hochschullehrer.

Sie erhalten Unterstützung bei der individuellen Planung und Gestaltung des Studiums. Die Beratung steht Ihnen vor Aufnahme und während des gesamten Studiums zur Verfügung.

Studienberatung

BA Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie (LLTP)

Zu den Inhalten und Modalitäten im Bachelor-Studienfach Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie berät Sie:

Studienfachberater Bachelor Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie
(Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
C23 - Mitarbeitergebäude 1 / Raum 806
Office hours
Sprechstunde (auch online, via Webex) im Sommersemester 2024:

Dienstags 12:00-14:00 Uhr, bitte per Mail anmelden!
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M.Sc. Psychologie

Der Programmbeauftragte für den MA-Studiengang Psychologie informiert Sie über den Zugang zum Programm:

Studienfachberater Master Psychologie mit Schwerpunkt Lehren, Lernen und Kompetenzentwicklung
(Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
C23 - Mitarbeitergebäude 1 / Raum 813
Office hours
freitags 12:30-13:30 Uhr
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Studierende

Im Folgenden finden Studierende im Fachgebiet Psychologie Informationen zum Studienfach Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie im Haupt- und Nebenfach. Wir wollen helfen, Ihre Fragen zur Planung und Gestaltung des Studiums zu beantworten. Dies betrifft auch die Modalitäten für den Erwerb praktischer Erfahrungen.

FAQ

Mentorensystem für Bachelor-Studierende

Studierende im Bachelor-Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie (Hauptfach) bekommen während ihres Studiums eine*n Mentor*in zur Seite gestellt.
 

Wer sind die Mentor*innen?

Als Mentor*innen fungieren im Hauptfach Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie die Professorinnen und Professoren des Fachgebiets Psychologie.

 

Wann und wie erfolgt die Zuweisung zu den Mentor*innen?

Jede*r Studierende im Hauptfach Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie bekommt zu Beginn seines Studiums (im Rahmen der Studieneinführungstage) eine*n Mentor*in zugewiesen.

 

Was kann ich mit den Mentor*innen besprechen?

Die Rolle der Mentor*innen umfasst vor allem die persönliche Beratung in Problemsituationen, die sich im Studium ergeben. Außerdem stehen sie für alle Fragen rund um die jeweils persönliche Studienplanung (z.B. Studienrichtungswechsel, Schwerpunktsetzung im Rahmen einer Studienrichtung, Praktikumsplanung) zur Verfügung.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • die Praktika im Hauptfach „Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie“ und im Studium Fundamentale sind vor dem Antritt mit den Mentor*innen abzusprechen und werden von diesen genehmigt
  • ergeben sich Konflikte mit Dozierenden, kann das Gespräch mit den Mentor*innen gesucht werden
  • Bildungsausländer*innen können bei sprachlichen Schwierigkeiten, die verhindern, dass sie die Prüfungen der O-Phase abschließen, zudem mit Unterstützung der Mentor*innen beim Prüfungsausschuss eine Verlängerung der O-Phase beantragen
  • auf Wunsch werden Studierende beraten, die ein Gutachten oder ein Empfehlungsschreiben für eine Studienstiftung, einen Auslandsaufenthalt oder ein Urlaubssemester benötigen
  • bei Bedarf kann der persönliche Studien- und Belegungsplan im Hauptfach besprochen werden (für das Nebenfach ist in diesem Fall die Studienfachberatung des jeweiligen Nebenfachs zuständig)

Bei generellen Fragen zum Studium, wenden Sie sich bitte an den Studienfachberater.

 

Ist die Teilnahme am mentoriellen Beratungsprogramm verpflichtend?

Die Teilnahme am mentoriellen studienbegleitenden Gesprächs- und Beratungsprogramm ist verpflichtend.

Praktikum alte/neue PO (BA + MA)

Studierende im Bachelor-Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie (Hauptfach) absolvieren in der Qualifizierungsphase (Q-Phase, 2. und 3. Studienjahr) ein psychologisches Praktikum im Rahmen des Pflicht-Moduls PSYN 290 BF (Prüfungsordnung 2012), bzw. PSYA BF 290 (Prüfungsordnung 2021) im Umfang von sechs Leistungspunkten.

 

Was ist das Ziel des psychologischen Praktikums?

Das psychologische Praktikum soll es Ihnen ermöglichen, einem erfahrenen Psychologen bzw. einer erfahrenen Psychologin (mit Hochschulabschluss) über die Schulter zu schauen. Sie sollen durch das Praktikum Einblicke in das psychologische Tätigkeitsfeld und relevante Anwendungsbereiche der Psychologie im nicht-klinischen Bereich bekommen. Das Praktikum soll zudem dazu dienen, praktische Erfahrungen zu gewinnen und die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse im Praxiszusammenhang zu erproben. Durch Einblick in Berufsfelder und Berufslaufbahnen soll Ihre Berufswahl unterstützt werden. Da das Praktikum einen Überblick über ein Berufsfeld, die Berufswege und die Trägerstrukturen der Einrichtungen bieten soll, erfüllen Ferienjobs oder Tätigkeiten als studentische Hilfskraft nicht die Voraussetzungen für ein Praktikum.

 

Muss das Praktikum genehmigt werden?

Ja, und zwar VOR Antritt des Praktikums durch den Betreuer/die Betreuerin (d.h. Ihren Mentor/Ihre Mentorin, siehe unten), und zwar schriftlich auf dem Formular zur Vereinbarung eines Praktikums mit dem Mentor/der Mentorin (siehe unten). Ein nachträglicher Versuch der Genehmigung kann auch abschlägig beschieden werden.

 

Wer betreut mein psychologisches Praktikum von Seiten der Universität Erfurt?

Das psychologische Praktikum wird von Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin betreut. Als Mentoren fungieren die Professor*innen im Fachgebiet Psychologie. Zu Beginn Ihres Bachelor-Studiums der Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie (während der Studieneinführungstage) wurde Ihnen ein Mentor/eine Mentorin zugewiesen. Diese/r ist, wenn Sie nach der Prüfungsordnung aus dem Jahr 2012 studieren, zusätzlich für die Betreuung Ihres Stufu-Praktikums zuständig.

Bitte beachten Sie, dass die Betreuung unterschiedlich organisiert ist. Bei Betreuung durch Prof. Claudia Steinbrink, Prof. Ernst Hany oder Prof. Hauke Meyerhoff wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Person. Im Falle der Betreuung durch Prof. Tilmann Betsch bitte alle Anfragen zuerst per E-Mail an Frau Cindy Engel. Im Falle der Betreuung durch Prof. Inga Frey bitte alle Anfragen zuerst per E-Mail an Frau Jenny Blankenburg.

 

Wann und wo kann ich das psychologische Praktikum durchführen?

Das psychologische Praktikum wird i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit absolviert.

Da sich das Studium der Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie mit den nicht-klinischen Handlungsfeldern der Psychologie befasst, soll das Praktikum in nicht-klinischen Bereichen durchgeführt werden. Möglich sind sämtliche Tätigkeitsbereiche außerhalb des klinischen Bereichs, in denen Psychologinnen und Psychologen tätig sind. Beispiele hierfür sind im Jugendamt, in Beratungsstellen, bei der Polizei oder der Bundeswehr, im Sportbereich, in Marktforschungsinstituten, im betrieblichen Gesundheitsmanagement oder im Bereich der Erwachsenenbildung. Auch Forschungspraktika sind möglich.

Das Studium der Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie qualifiziert nicht für klinisch-psychologische Tätigkeiten, bzw. Aufbaustudiengänge. Insbesondere ermöglicht das Studium keine Ausbildung in Richtung Approbationsprüfung Psychotherapie. Praktika in Kliniken sind dennoch nicht ausgeschlossen, da auch sie eine Auseinandersetzung mit Ihren beruflichen Interessen im Bereich der Psychologie befördern und Einblicke in psychologische Tätigkeitsfelder bieten. Entscheidend ist, dass berufsrelevante psychologische Tätigkeiten durchzuführen sind. Ausschließlich pädagogische oder sozialpädagogische Tätigkeiten, ergotherapeutische Tätigkeiten etc. kommen für ein psychologisches Praktikum nicht in Frage.

Hinweise zu Praktikumsplätzen erhalten Sie auch beim Fachschaftsrat Psychologie.

Bitte beachten Sie: Eine Vermittlung von Praktikumsplätzen über die Mentorierenden/Betreuenden ist nicht vorgesehen.

 

Welchen Umfang muss das Praktikum haben?

Das Praktikum sollte einen Umfang von mindestens 160 Präsenzstunden in der Praxis haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für das gesamte Praktikum (einschließlich Suche, Vorstellungsgespräch, Absprache mit dem Mentor bzw. der Mentorin, Anfertigung des Abschlussberichts bei Studierenden, die nach der Prüfungsordnung 2012 studieren) 180 Stunden vorgesehen sind. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass für die Präsenzphase nicht volle 160 Stunden eingeplant werden können.

 

Für Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2012 studieren: Besteht die Möglichkeit, das psychologische Praktikum mit einem anderen Praktikum im Rahmen des Studiums zu verbinden?

Sie können das psychologische Praktikum mit dem StuFu-Praktikum verknüpfen und dieses um die entsprechende Stundenzahl verlängern, sofern Ihr Mentor/Ihre Mentorin dem zustimmt.

Da jedes der Praktika mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen wird, sind zwei getrennte Praktikumsberichte einzureichen, deren Inhalte vorab mit dem Mentor/der Mentorin abzustimmen sind.

 

Wie lege ich die Praktikumseinrichtung fest?

Am besten nehmen Sie mit der Praktikumseinrichtung selbst Kontakt auf. Nach einer vorläufigen Zusage klären Sie die Anrechenbarkeit des vorgesehenen Praktikums mit Ihrem Mentor bzw. Ihrer Mentorin. Wenn das Praktikum anrechenbar ist, reichen Sie das ausgefüllte Praktikumsformular ein, das Sie vom Mentor bzw. der Mentorin unterzeichnet zurückerhalten.

Das Formular zur Vereinbarung eines Praktikums mit dem Mentor/der Mentorin nach der Prüfungsordnung 2012 erhalten Sie hier.

Das Formular zur Vereinbarung eines Praktikums mit dem Mentor/der Mentorin nach der Prüfungsordnung 2021 erhalten Sie hier.

 

Welche Qualifikation soll die mich betreuende Person in der Praktikumseinrichtung haben?

Die betreuende Person verfügt im Idealfall über einen psychologischen Hochschulabschluss (Diplom oder Master). In Ausnahmefällen können auch Personen mit einer verwandten Qualifizierung das Praktikum betreuen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Praktikums trifft der Mentor bzw. die Mentorin.

 

Für Studierende nach der Prüfungsordnung 2012: Welche Inhalte sollen im Praktikumsbericht dargestellt werden?

Inhalt und Umfang des Praktikumsberichts sprechen Sie mit Ihrem betreuenden Mentor / Ihrer betreuenden Mentorin ab.

 

Für Studierende nach der Prüfungsordnung 2012: Bei wem reiche ich meinen Praktikumsbericht ein?

Den Praktikumsbericht reichen Sie in der Regel bei dem*der Sie betreuenden Mentor*in zusammen mit dem Praktikumsformular von Studium und Lehre ein. Diese*r bewertet Ihren Praktikumsbericht (6 LP, wenn mit 4,0 oder besser bewertet).

In Ausnahmefällen (bspw. wenn sich Ihr*e Mentor*in im Forschungsfreisemester befindet) kann der Praktikumsbericht nach vorheriger Absprache auch von einem anderen Mentor /einer anderen Mentorin aus dem Fachgebiet Psychologie begutachtet werden.

 

Wie weisen Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2021 studieren, das Absolvieren des Praktikums nach? 

Studierende nach der Prüfungsordnung 2021 schreiben keinen Praktikumsbericht. Sie weisen das Praktikum mit einer Praktikumsbescheinigung nach, die von der Praktikumsstelle auszufüllen ist. Diese enthält neben der Angabe des Studienabschlusses des Betreuers/der Betreuerin auch Angaben zu ausgeführten Tätigkeiten während des Praktikums. Dies dient dem Nachweis, dass das Praktikum von einer Person mit einem Hochschulabschluss in Psychologie betreut wurde und dass es sich um ein Praktikum mit (vorwiegend) psychologischen Inhalten handelt.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Anrechenbarkeit des Praktikums vor Antritt des Praktikums mit dem Mentor/der Mentorin zu klären ist. Eine Betreuung durch eine Person, die einen Hochschulabschluss in einer der Psychologie verwandten Disziplin hat, bedarf der Zustimmung durch den Mentor/die Mentorin.

Für Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2021 studieren: Die von der Praktikumsstelle auszufüllende Praktikumsbescheinigung finden Sie hier.

 

Muss ich im Masterstudiengang Psychologie auch ein Praktikum absolvieren?

Studierende des Masterstudiengangs Psychologie (Prüfungsordnung 2021) absolvieren im Rahmen des Moduls PSYA 340 ein in der Regel externes Praktikum in einem nicht-klinischen Berufsfeld der Psychologie mit einem Umfang von 180 Präsenzstunden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Praktikum habe?

Ansprechpartnerin für alle organisatorischen Fragen zum Praktikum im Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie ist Juliane Knüpfer
(juliane.knuepfer@uni-erfurt.de).

Wenn Sie konkrete inhaltliche Fragen zum Praktikum haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Mentor bzw. Ihre Mentorin.

Wahlpflichtmodule O-Phase (BA-LLTP)

Studierende im Bachelor-Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie absolvieren in der Orientierungsphase (O-Phase, 1. Studienjahr) zwei Wahlpflichtmodule:
 

Im 1. Fachsemester (Wintersemester):

Entwicklungspsychologische Grundlagen des Lehrens und Lernens (Modul PSYA 130)
ODER
Allgemeinpsychologische Grundlagen des Lehrens und Lernens (Modul PSYA 140)
 

Im 2. Fachsemester (Sommersemester):

Differentielle Aspekte des Lernens und der Entwicklung (Modul PSYA 150)
ODER
Sozialpsychologie des Lehrens und Lernens (Modul PSYA 160)

 

Wonach richtet es sich, welches der beiden Wahlpflichtmodule im 1. bzw. 2. Fachsemester belegt wird?

Die Wahlpflichtmodule bestehen jeweils aus einer Vorlesung und einem thematisch dazugehörigen Seminar (siehe Prüfungsordnung). Von den Seminaren werden pro Wahlpflichtmodul immer mehrere Seminare gleichen Inhalts angeboten, so dass alle Studierenden in der Orientierungsphase garantiert einen Seminarplatz erhalten.

Für die Wahl des Moduls ist jeweils maßgeblich, in welchem der Seminare Sie einen Seminarplatz bekommen. Erhalten Sie beispielsweise im 1. Fachsemester einen Platz im Seminar „Spezielle entwicklungspsychologische Aspekte des Lehrens und Lernens“, wählen Sie das Wahlpflichtfach „Entwicklungspsychologische Grundlagen des Lehrens und Lernens“ (PSYA 130; Vorlesung + Seminar). Erhalten Sie dagegen im 1. Fachsemester einen Platz im Seminar „Kognition“, so wählen Sie das Wahlpflichtfach „Allgemeinpsychologische Grundlagen des Lehrens und Lernens“ (PSYA 140; Vorlesung + Seminar).

 

Wie erfolgt die Seminarplatzvergabe und werden meine Wünsche bezüglich des jeweils bevorzugten Wahlpflichtmoduls berücksichtigt?

Die Seminarplatzvergabe erfolgt zentral zu Semesterbeginn. Nähere Informationen zum genauen Ablauf der Seminarplatzvergabe können Sie zu Beginn des jeweiligen Semesters dem Kommentar zu den Seminaren im Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Im Rahmen der Seminarplatzvergabe können Sie Präferenzen bezüglich des Seminarthemas/Wahlpflichtmoduls und des Seminartermins angeben. Diese werden bei der Seminarplatzvergabe berücksichtigt.

 

Wer darf an den Seminaren der Wahlpflichtmodule in der Orientierungsphase teilnehmen?

An den Seminaren können ausschließlich Studierende im Bachelorstudiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie, die sich in der Orientierungsphase ihres Studiums (1. Studienjahr) befinden, teilnehmen. Eine Teilnahme von Studierenden aus höheren Fachsemestern oder anderen Studiengängen ist aus kapazitären Gründen NICHT möglich! 

 

Wie viele der Wahlpflichtmodule in der Orientierungsphase darf/muss ich belegen?

Jede/r Studierende/r, die/der in der Orientierungsphase im Bachelor-Studiengang Lehr-, Lern-, und Trainingspsychologie studiert, absolviert verpflichtend eines (und nur eines) der beiden Wahlpflichtmodule des jeweiligen Semesters:

Im 1. Fachsemester (Wintersemester):
Entwicklungspsychologische Grundlagen des Lehrens und Lernens (Modul PSYA 130)
ODER
Allgemeinpsychologische Grundlagen des Lehrens und Lernens (Modul PSYA 140)
 

Im 2. Fachsemester (Sommersemester):
Differentielle Aspekte des Lernens und der Entwicklung (Modul PSYA 150)
ODER
Sozialpsychologie des Lehrens und Lernens (Modul PSYA 160)

Die Wahlpflichtmodule bestehen jeweils aus einer Vorlesung und einem thematisch dazu passenden Seminar (siehe Prüfungsordnung).

 

Was passiert mit den Vorlesungen, die ich in der Orientierungsphase nicht belege?

Studierende, die nach der alten Prüfungsordnung (PO 2012) studieren, müssen alle Vorlesungen, die sie in der Orientierungsphase nicht belegen, in der Qualifizierungsphase im Modul PSYN 220 belegen (ohne Seminar).

Studierende, die nach der neuen Prüfungsordnung (PO 2021) studieren, müssen in Abhängigkeit von den absolvierten Wahlpflichtmodulen der Orientierungsphase in der Qualifizierungsphase die jeweils korrespondierenden Wahlpflichtmodule (PSYA 130 → PSYA 231, PSYA 140 → PSYA 241, PSYA 150 → PSYA 251 und PSYA 160 → PSYA 261) zur Erweiterung der psychologischen Grundlagenkenntnisse zu absolvieren.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Seminarplatzvergabe im Rahmen der Wahlpflichtmodule der Orientierungsphase habe?

Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Seminarplatzvergabe im Rahmen der Wahlpflichtfächer der Orientierungsphase im Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie ist Juliane Knüpfer
(juliane.knuepfer@uni-erfurt.de).

Wenn Sie inhaltliche Fragen zu den Seminaren haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Lehrenden.

Wahlpflichtmodule Q-Phase (BA-LLTP, PO 2012)

Studierende im Bachelor-Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie (PO 2012) absolvieren in der Qualifizierungsphase ein Wahlpflichtmodul:

Pädagogische Psychologie (PSYN 271)
ODER
Wirtschafts- und Organisationspsychologie (PSYN 272)

 

Wie viele der Wahlpflichtmodule darf/muss ich belegen?

Von jeder/jedem Studierenden im Bachelor-Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie muss in der Qualifizierungsphase eines (und nur eines) der beiden Wahlpflichtmodule verpflichtend absolviert werden. Für das gewählte Modul ist die Belegung zweier Seminare erforderlich, in denen Sie jeweils ein qT (3 LP) erwerben.

Die Modulprüfung ist gesondert zu belegen und wird mit einem der Dozenten*innen aus den beiden belegten Seminaren vereinbart. Die Modulprüfung kann auch in einem Semester nach Belegung der Seminare erfolgen. Als Modulprüfung ist grundsätzlich eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen (6 LP). Sie hat in der Regel ein Umfang von 12-15 Seiten Text in Schriftgröße 12. Für die Zitierregeln, Quellenangaben usw. gelten die APA-Richtlinien.

Alle anderen Fragen zu Themenfindung, Aufbau der Arbeit und Formalia besprechen Sie mit dem Dozenten/der Dozentin, der/die Ihre Hausarbeit betreut.

 

Wer darf an den Seminaren der Wahlpflichtmodule 271 bzw. 272 in der Orientierungsphase teilnehmen?

An den Seminaren können ausschließlich Studierende im Bachelorstudiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie, die sich in der Qualifizierungsphase ihres Studiums befinden, teilnehmen.

 

Wie erfolgt die Seminarplatzvergabe und werden meine Wünsche bezüglich des jeweils bevorzugten Wahlpflichtmoduls berücksichtigt?

Die Seminarplatzvergabe erfolgt zentral zu Semesterbeginn. Nähere Informationen zum Ablauf der Seminarplatzvergabe können Sie zu Beginn des jeweiligen Semesters dem Kommentar zu den Seminaren im Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Im Rahmen der Seminarplatzvergabe können Sie Präferenzen bezüglich des Seminarthemas und des Seminartermins angeben. Diese werden bei der Seminarplatzvergabe berücksichtigt.

 

Welche Dokumente müssen für die Teilnahme am Verfahren zur Seminarplatzvergabe eingereicht werden?

Laden Sie bis zum angegebenen Termin (s. Kommentar Vorlesungsverzeichnis) zum einen Ihre Immatrikulationsbescheinigung mit dem laufenden Semester sowie Ihren ELVIS-Belegbogen, aus dem alle von Ihnen belegten Seminare ersichtlich sind (Name und Matrikelnummer müssen gut lesbar sein, Noten können geschwärzt werden) als PDF-Dokument in dem entsprechend eingerichteten Moodle-Raum (Titel: Seminarplatzvergabe PSYN271 und PSYN272) hoch.

 

Wie sehen die Vergaberegeln für die Seminarplatzvergabe aus?

Für die Vergabe der Seminarplätze werden alle pünktlich angegeben Präferenzen gleichermaßen berücksichtigt. Dabei werden alle Studierenden in höheren Semestern bevorzugt berücksichtigt. Zudem wird die Belegung von nur einem Wahlpflichtmodul (PSYN 271 oder PSYN 272) beachtet.

Für die Vergabe der Seminarplätze werden zunächst Ihre Präferenzen berücksichtigt. Sollte die Anzahl der Bewerber für ein Seminar die freien Plätze überschreiten, wird entsprechend dieser Kategorien mit absteigender Priorität ausgelost:

  • Kategorie 1: Studierende ab dem 5. Semester, die noch gar kein 271/272-Seminar belegt haben, erhalten einen Platz; Studierende ab dem 5. Semester, die bereits ein Seminar belegt haben, erhalten einen Platz in demselben Modul; eine belegte Modulprüfung zählt als erfolgte Wahl dieses Moduls, auch wenn noch kein Seminar belegt wurde
  • Kategorie 2: Studierende im 3. oder 4. Semester, die noch gar kein 271/272-Seminar belegt haben, erhalten einen Platz.
  • Kategorie 3: Studierende ab dem 5. Semester, die noch gar kein 271/272-Seminar belegt haben, erhalten einen zweiten Platz.
  • Kategorie 4: Studierende im 3. oder 4. Semester, die noch gar kein 271/272-Seminar belegt haben, erhalten zweiten Platz.

Eine Zusatzbelegung, egal in welchem Modul, wird grundsätzlich nur zugelassen, sofern die Kapazitäten dazu bestehen.

 

Wer betreut meine Hausarbeit im Modul 271 bzw. 272?

Wenden Sie sich an eine der Lehrpersonen, bei denen Sie Ihre Seminare im Modul 271 bzw. 272 belegt haben.

 

Was gilt für Studierende, die nach der neuen Prüfungsordnung (PO 2021) studieren?

Die Seminare des Wahlpflichtmoduls (PSYA 281 bzw. PSYA 282) werden erstmals im WS 2022/23 für Studierende der neuen Prüfungsordnung angeboten.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Seminarplatzvergabe im Rahmen der Wahlpflichtmodule der Qualifizierungsphase habe?

Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Seminarplatzvergabe im Rahmen der Wahlpflichtfächer der Qualifizierungsphase im Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie ist Juliane Knüpfer
(juliane.knuepfer@uni-erfurt.de).

Wenn Sie inhaltliche Fragen zu den Seminaren haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Lehrenden.

Wahlpflichtmodule Q-Phase (BA-LLTP, PO 2021)

Studierende im Bachelor-Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie (PO 2021) absolvieren in der Qualifizierungsphase ein Wahlpflichtmodul:

Pädagogische Psychologie (PSYA 281)
ODER
Wirtschafts- und Organisationspsychologie (PSYA 282)

 

Wer darf an den Seminaren der Wahlpflichtmodule 281 bzw. 282 in der Orientierungsphase teilnehmen?

An den Seminaren können ausschließlich Studierende im Bachelorstudiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie, die sich in der Qualifizierungsphase ihres Studiums befinden, teilnehmen.

 

Wie viele der Wahlpflichtmodule darf/muss ich belegen?

Von jeder/jedem Studierenden im Bachelor-Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie muss in der Qualifizierungsphase eines (und nur eines) der beiden Wahlpflichtmodule absolviert werden.

Für das Modul PSYA 281 Pädagogische Psychologie ist die Belegung der Vorlesung, des Seminars und der Selbststudieneinheit im Wintersemester erforderlich. Das Modul schließt mit einer Modulprüfung ab, welche ebenfalls im Wintersemester zu belegen ist.

Für das Modul PSYA 282 Wirtschafts- und Organisationspsychologie ist die Belegung der Vorlesung im Wintersemester sowie des Seminars und der Selbststudieneinheit im Winter- oder Sommersemester erforderlich. Die Modulprüfung ist im Sommersemester gesondert zu belegen.

Genauere Informationen zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Modulprüfung erhalten Sie in den Einführungsveranstaltungen zu Beginn des Wintersemesters bzw. im Vorlesungsverzeichnis.

 

Wie erfolgt die Seminarplatzvergabe und werden meine Wünsche bezüglich des jeweils bevorzugten Wahlpflichtmoduls berücksichtigt?

Die Seminarplatzvergabe erfolgt zentral zu Semesterbeginn. Nähere Informationen zum Ablauf der Seminarplatzvergabe können Sie zu Beginn des jeweiligen Semesters dem Kommentar zu den Seminaren im Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Im Rahmen der Seminarplatzvergabe können Sie Präferenzen bezüglich des gewünschten Moduls und des Seminartermins angeben. Diese werden bei der Seminarplatzvergabe berücksichtigt.

 

Welche Dokumente müssen für die Teilnahme am Verfahren zur Seminarplatzvergabe eingereicht werden?

Laden Sie bis zum angegebenen Termin (s. Kommentar Vorlesungsverzeichnis) zum einen Ihre Immatrikulationsbescheinigung mit dem laufenden Semester sowie Ihren ELVIS-Belegbogen, aus dem alle von Ihnen belegten Seminare ersichtlich sind (Name und Matrikelnummer müssen gut lesbar sein, Noten können geschwärzt werden) als PDF-Dokument in dem entsprechend eingerichteten Moodle-Raum (Titel: Seminarplatzvergabe PSYA 281 und PSYA 282) hoch.

 

Wie sehen die Vergaberegeln für die Seminarplatzvergabe aus?

Für die Vergabe der Seminarplätze werden alle pünktlich angegeben Präferenzen gleichermaßen berücksichtigt. Dabei werden alle Studierenden in höheren Semestern bevorzugt berücksichtigt. Zudem wird die Belegung von nur einem Wahlpflichtmodul (PSYA 281 oder PSYA 282) beachtet.

Für die Vergabe der Seminarplätze werden zunächst Ihre Präferenzen berücksichtigt. Sollte die Anzahl der Bewerber für ein Seminar die freien Plätze überschreiten, wird entsprechend dieser Kategorien mit absteigender Priorität ausgelost:

  • Kategorie 1: Studierende ab dem 5. Semester, die noch kein 281/282-Seminar belegt haben, erhalten einen Platz.
  • Kategorie 2: Studierende im 3. oder 4. Semester, die noch kein 281/282-Seminar belegt haben, erhalten einen Platz.

Eine Zusatzbelegung, egal in welchem Modul, wird grundsätzlich nur zugelassen, sofern die Kapazitäten dazu bestehen.

 

Was gilt für Studierende, die nach der alten Prüfungsordnung (PO 2012) studieren?

Lesen Sie im FAQ-Reiter zum Wahlpflichtmodul in der Q-Phase (PSYN 271 bzw. PSYN 272) nach der PO 2012 nach.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Seminarplatzvergabe im Rahmen der Wahlpflichtmodule der Qualifizierungsphase habe?

Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Seminarplatzvergabe im Rahmen der Wahlpflichtfächer der Qualifizierungsphase im Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie ist Juliane Knüpfer (juliane.knuepfer@uni-erfurt.de).

Wenn Sie inhaltliche Fragen zur Modulprüfung, der Organisation der Selbststudieneinheit oder dem Seminar haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Lehrenden.

 

Versuchspersonenstunden

Was sind die Versuchspersonenstunden und wie viele Stunden benötige ich?

Versuchspersonenstunden sind Nachweise dafür, dass Studierende während ihres Studiums als Proband*in an psychologischen Untersuchungen teilgenommen haben.

Studierende der Hauptstudienrichtung Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie benötigen zum Absolvieren ihres Bachelorstudiums insgesamt 15 Versuchspersonenstunden. Studierende der Nebenstudienrichtung benötigen zur Belegung des Moduls PSYN 251 BF (PO 2012) bzw. PSYA 273 Ne (PO 2021) einen Nachweis darüber, dass sie 8 Versuchspersonenstunden absolviert haben.

 

Wofür erhalte ich Versuchspersonenstunden?

Versuchspersonenstunden erhalten Sie für die Teilnahme an Befragungen und Untersuchungen an der Universität Erfurt.

Auf den Seiten des ErfurtLab erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den Untersuchungen, in deren Rahmen Sie Versuchspersonenstunden absolvieren können und wie diese Untersuchungen durchgeführt werden.

 

Wo werden die von mir absolvierten Versuchspersonenstunden hinterlegt?

Die Versuchspersonenstunden werden im Sekretariat der Psychologie (Ansprechpersonen: Jenny Blankenburg und Cindy Engel) in einer zentralen Datenbank erfasst und verwaltet.

 

Wie erfahre ich die Höhe der von mir bereits absolvierten Versuchspersonenstunden?

Um zu erfahren, wie viele Versuchspersonenstunden Sie aktuell erworben haben, schreiben Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer eine E-Mail an Jenny Blankenburg.

 

Wann und bei wem reiche ich die absolvierten Versuchspersonenstunden ein?

Studierende der Hauptstudienrichtung reichen ihre absolvierten Versuchspersonenstunden in dem Semester ein, in dem sie ihre Bachelorarbeit einreichen. Studierende der Nebenstudienrichtung reichen ihre Versuchspersonenstunden in dem Semester ein, in dem sie die Klausur zum Modul Pädagogische Psychologie (PSYN251 - PO 2012) bzw. die Modulprüfung zum Modul Einführung in die psychologische Diagnostik (PSYA 273 Ne - PO 2021) schreiben.

Eingereicht werden die absolvierten Versuchspersonenstunden im Sekretariat des Fachbereichs Psychologie (Jenny Blankenburg). Bei der Einreichung geben Sie bitte stets Ihre Matrikelnummer an. Für die Einreichung der Stunden im Rahmen Ihrer Bachelorarbeit ist die Angabe der betreuenden Person wichtig.

 

Was passiert mit den Nachweisen über Versuchspersonenstunden, die ich noch in Papierform habe?

Nachweise über absolvierte Versuchspersonenstunden, die Sie noch in Papierform vorliegen haben, können Sie bei der abschließenden Einreichung Ihrer Versuchspersonenstunden als Scan per E-Mail beifügen. Diese werden zu den im System eingetragenen Stunden aus Onlinebefragungen hinzugezählt.

 

Sollte Ihre Frage zu den Versuchspersonenstunden in dieser Liste nicht beantwortet sein, schreiben Sie gern eine E-Mail an Frau Blankenburg.