Vorgestellt: Die Fakultätsräte der Universität Erfurt

Vorgestellt
Der Fakultätsrat

Ein Ergebnis des „Dies Academicus“, der im Sommersemester 2023 an der Universität Erfurt stattgefunden hat, war der Wunsch einiger Hochschulangehöriger nach mehr Informationen darüber, wie man auf dem Campus mittun, mitentscheiden, sich einbringen kann, und welche Möglichkeiten es dafür in den Hochschulgremien bzw. Interessenvertretungen gibt. Mit dieser kleinen Reihe möchten wir die Gremien an der Universität Erfurt in loser Folge einmal vorstellen und haben dafür Uni-Angehörige befragt, die sich hier bereits engagieren. Heute: die Fakultätsräte.

Aufgaben
Der Fakultätsrat hat Ähnlichkeiten mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens: Er ist das höchste Gremium einer Fakultät. Er berät und entscheidet in den Angelegenheiten, die für die Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung sind. Unter anderem beschließt er über die Grundsätze der fakultätsinternen Verteilung der von der Unileitung zugewiesenen Gelder oder die Vorschlagslisten für Berufungen auf Professuren. Darüber hinaus erteilt er die Lehrbefugnis (Titel „Privatdozent“) an Habilitierte, genehmigt das Lehrangebot usw. Er wählt die/den Dekan*in und Prodekan*in als „Vorsitzende“ und die Vertreter*innen in Ausschüssen.

Zusammensetzung
Es gibt nach dem aktuellen Thüringer Hochschulgesetz drei „Abstufungen“ im Fakultätsrat: den ständigen, den erweiterten und den großen Fakultätsrat. Dem ständigen Fakultätsrat gehören zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden, zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung an. Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Lehre, mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer*innen unmittelbar betreffen, gehören dem Fakultätsrat zusätzlich fünf weitere stimmberechtigte Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen an (Erweiterter Fakultätsrat). Außerdem gehören dem Fakultäsrat in beratender Funktion eine*r Vertreter*in der Promovierendenvertretung und der/die Gleichstellungsbeauftragte*r an sowie der/die Dekan*in, welche*r die Sitzung leitet. Schließlich gibt es noch den großen Fakultätsrat, dem alle Hochschullehrer*innen der Fakultät angehören (sowie die Gewählten der anderen Gruppen). Hier werden Habilitationskommissionen eingesetzt (das Prüfungsgremium für Habilitationen) und Berufungslisten verabschiedet.

Amtszeit
Die Amtszeit der Mitglieder der aktuellen Fakultätsräte startete am 01.10.2022 und endet mit der Amtszeit des Senats am 30.09.2025 (wobei die Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden jährlich neu gewählt werden). 

Wie wird man Mitglied?
Die jeweiligen "Statusgruppen" (Mitarbeiter*innen, Professor*innen etc.) wählen aus ihrer jeweilige Mitte die Vertreter*innen für den Fakultätsrat. Wer gewählt werden möchte, kann sich im Vorfeld der Wahl beim Wahlamt selbst melden. Zudem kann man von anderen vorgeschlagen werden.

Apl. Prof. Dr. Matthias Vonken ist Leiter des Fachgebiets Berufspädagogik und Weiterbildung an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt. Er ist seit etwa 20 Jahren Mitglied des Fakultätsrats seiner Fakultät. "Die Gremien geben jeder und jedem an der Universität die Möglichkeit, sich an der Universität auf unterschiedlichen Ebenen zu beteiligen und Entscheidungen mitzutragen und/oder vorzubereiten. Wenn man die Hochschule gestalten möchte, dann sollte man sich dort auch engagieren. Man erlebt hier auch Höhen und Tiefen der Demokratie sehr hautnah. Wer sich also nicht nur über etwas beschweren möchte, was ihm/ihr nicht passt, sondern etwas bewegen möchte, kann das in vielen Gremien oftmals auch machen“. Für einige Entscheidungen seien Fachkenntnisse in der Wissenschaftslogik und Erfahrung in der Selbstverwaltung wichtig. "Aber etwas Toleranz und gesunder Menschenverstand sind auch sehr hilfreich." Natürlich habe er auch ganz klare Ziele, die er im Fakultätsrat verfolge und umsetzen wolle, beispielsweise den Abbau von Bürokratie und Berichtspflichten, insbesondere, wo es keine gesetzliche Notwendigkeit dazu gebe. Doch ein solches Engagement bedarf auch Zeit. "Für die Vorbereitung einer Sitzung des Fakultätstrats sind es meist ein bis zwei Stunden, für die Sitzung selbst ebenfalls zwei Stunden." Aber die nehme er sich gern.