Am 2. August 2024 erkannte das Landgericht Erfurt in Deutschland als erstes deutsche Gericht die Rechte der Natur im Fall 8 O 1373/21 an. Im zweiten Fall wurde das Projekt „Amazon of Rights“ als wichtiger Bezugspunkt in aktuellen Debatten über das Recht der Natur in Europa und international zitiert. Die Erwähnung der Rechte der Natur in diesem Fall könnte potenzielle Auswirkungen auf das EU-Recht und die Mitgliedstaaten haben. Zum Newsletter.