Die Universität Erfurt war hierfür ein idealer Ort, nicht nur, weil im Rahmen des Projekts Amazon of Rights hier innovative Forschung zu diesem Thema stattfindet, sondern auch weil wenige Wochen zuvor am Landgericht Erfurt Rechte der Natur soweit ersichtlich erstmals in der deutschen Justizgeschichte Gegenstand einer mündlichen Verhandlung waren (Näheres hier).
Das Kaffeekränzchen bot die Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre über das Thema ins Gespräch zu kommen. Unter den Teilnehmer*innen fanden sich nicht nur Wissenschaftler*innen aus verschiedenen deutschen Universitäten, sondern auch Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Justiz. In besonderer Weise wurde die Veranstaltung durch eine Forschungsgruppe aus Ecuador bereichert, welche von den Erfahrungen aus dem ersten und einzigen Land, das Rechte der Natur in seine Verfassung aufgenommen hat, berichten konnten.
Die Teilnehmer*innen diskutierten engagiert aktuelle Herausforderungen in Bezug auf Rechte der Natur und insbesondere, inwiefern die deutsche Rechtsordnung etwa aus der ecuadorianischen Erfahrung lernen könnte. Des Weiteren wurden Kontakte für zukünftige Kooperationen geknüpft.
Finanziell gefördert wurde die Veranstaltung von der Heinrich-Böll-Stiftung.