Kurse und Prüfungen
An den Sprachkursen der Uni Erfurt können nur Studierende der Uni Erfurt teilnehmen.
Studierende anderer Thüringer Hochschulen können unter Umständen als Zweithörende teilnehmen.
Eine Gasthörerschaft ist leider nicht für Sprachkurse möglich.
Deutschkurse während des Semesters
Wie kann ich mich zu den Deutschkursen anmelden?
Die Anmeldung für die Deutschkurse im Wintersemester 2024/25 findet über Moodle statt. Die Anmeldung startet am Montag, 14.10.2024 um 17.00 Uhr und endet am Mittwoch, 16.10.2024 um 10.00 Uhr.
Sie sind herzlich zu unserem Info-Caféam Montag, den 14.10.2024 von 11.00-12.00Uhr oder von 12.00-13.00Uhr eingeladen. Hier erhalten Sie Information und Beratung zu den Deutschkursen, zum Einstufungstest und zur Moodleanmeldung.
Gibt es einen Einstufungstest?
Der Bereich Deutsch als Fremdsprache nutzt den Einstufungstest "onSET". Dieser findet zweimal pro Jahr, jeweils zu Beginn des Semesters statt.
Sie müssen den Einstufungstest ablegen, wenn
- Sie über Vorkenntnisse verfügen und
- zum ersten Mal einen Deutschkurs an der Uni Erfurt belegen.
Die nächsten Termine:
- Montag, 14. Oktober 2024, 14 Uhr, C21 (KIZ)/RTP 2 (PC-Pool)
- Dienstag, 15. Oktober 2024, 9 Uhr, C21 (KIZ)/RTP 2 (PC-Pool)
- Eine Anmeldung ist für beide Termine nicht erforderlich.
Welche Deutschkurse werden angeboten? (Stundenplan)
Hier finden Sie den Stundenplan für das Wintersemester 2024/2025 .
Weitere Informationen zu den Deutsch-Kursen im Vorlesungsverzeichnis unter "Zusätzliches Sprachstudium"
Welche Deutschkurse kann ich besuchen?
Intensivkurse Deutsch: A1, A2.1, B1.1
Wann finden die Intensivkurse statt?
Die nächsten Intensivkurse Deutsch finden vom 10. März bis 04. April 2025 statt.
Wer kann an den Intensivkursen teilnehmen?
- internationale Austauschstudierende zu Beginn des Austauschsemesters an der Universität Erfurt (Priorität)
- internationale Studierende (ab 2. Semester) in englischsprachigen Masterstudiengängen an der Universität Erfurt oder internationale Promovierende
Es gibt drei Kursgruppen:
- Intensivkurs A1
für internationale Studierende ohne Vorkenntnisse - Intensivkurs A2.1
für internationale Studierende mit geringen Kenntnissen - Intensivkurs B1.1
für internationale Studierende mit Grundstufenkenntnissen
Wie kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung ist vom 13.01.2025 bis 31.01.2025 hier möglich.
Informationen zur Anmeldung werden hier rechtzeitig bekanntgegeben.
Weitere Informationen
- Der Unterricht findet Montag bis Freitag vormittags vier Stunden statt.
- Bei regelmäßiger, aktiver Teilnahme und bestandenem Abschlusstest erhalten Sie 6 Leistungspunkte (ECTS).
Prüfungen
Niveaustufenprüfungen
Was sind Niveaustufenprüfungen?
Das Sprachenzentrum der Universität Erfurt bietet diese Prüfungen zur Ermittlung des Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) an.
Sie bestehen aus vier Teilen: Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben und mündlicher Ausdruck.
Die Prüfungen werden für Deutsch als Fremdsprache von Niveau A2 bis C1 angeboten.
Wann finden die Niveaustufenprüfungen statt?
Die Niveaustufenprüfungen finden an folgenden Tagen statt:
Niveau A2:
Donnerstag, 06.02.2025 von 8.00 – 10.00 Uhr: schriftlich
Dienstag, 11.02. und Mittwoch, 12.02.2025: mündlich
Niveau B1:
Montag, 03.02.2025 von 12.00 - 14.00 Uhr: schriftlich Teil 1
Mittwoch, 05.02.2025 von 14.00 - 16.00 Uhr: schriftlich Teil 2
Dienstag, 11.02. und Mittwoch, 12.02.2025: mündlich
Niveau B2:
Dienstag, 04.02.2025 von 14.00 - 16.00 Uhr: schriftlich Teil 1
Donnerstag, 06.02.2025 von 08.30 - 10.00 Uhr: schriftlich Teil 2
Donnerstag, 13.02.2025: mündlich
Niveau C1:
in der Woche vom 17. bis 21.02.2025
Wer kann an den Niveaustufenprüfungen teilnehmen?
Teilnehmen können auch Studierende, die keinen Kurs belegt haben. Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender Vorkenntnisse bei der Anmeldung.
Wie kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung ist nur für Studierende ohne Kursteilnahme nötig.
Melden Sie sich bis 15. Januar 2025 per Email an daf@uni-erfurt.de an.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Weitere Informationen können Sie erfragen unter: daf@uni-erfurt.de
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Was ist die DSH?
Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ist eine Sprachprüfung zum Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht muttersprachlicher Studienbewerber:innen.
Sie besteht aus fünf Teilen: Hörverstehen, Leseverstehen, wissenschaftssprachliche Strukturen, Textproduktion und mündlicher Ausdruck.
Das Ergebnis wird auf drei Niveaustufen ausgegeben: DSH-1, -2 oder -3, was in etwas dem Niveau B2 bis C1 entspricht.
Wann findet die DSH an der Uni Erfurt statt?
Die Universität Erfurt nimmt die DSH einmal pro Jahr ab. Der nächste Termin findet im September 2025 statt und wird an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgegeben.
Geprüft werden nur Studienbewerber:innen mit einer bedingten Zulassung für ein Studium an der Universität Erfurt oder der Fachhochschule Erfurt. Externe Studienbewerber werden nicht geprüft.
Wie kann ich mich anmelden?
Informationen zur Anmeldung werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Müssen alle internationalen Studienbewerber:innen die DSH ablegen?
Nein. Von der DSH freigestellt sind Bewerberinnen und Bewerber,
- welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht;
- die über das „Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz“ (DSD II) [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996] verfügen;
- die ein Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) nachweisen oder die Oberstufenprüfungen des Goethe-Instituts – Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) – abgelegt haben;
- die über ausländische Zeugnisse verfügen, die gemäß Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweiligen Fassung) ausgewiesen sind;
- die die DSH unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben;
- die ein Germanistikstudium abgeschlossen haben;
- die den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe "vier" (TDN 4) oder "fünf" (TDN 5) aufweist, abgelegt haben;
- die den Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg bestanden haben;
- die ein Zeugnis über eine bestandene telc-Prüfung C1 für die Hochschule nachweisen.
Sprachprüfungen, die älter als fünf Jahre sind, werden an der Universität Erfurt nicht anerkannt.
Wo finde ich weitere Informationen?
- Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) vom 25. Juni 2004 in der Fassung vom 17. November 2011
- Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Erfurt (DSH) in der Fassung vom 14. Mai 2021
Bei Fragen zur DSH wenden Sie sich gern per Mail an: dsh@uni-erfurt.de
Informationen zur generellen Bewerbung für ein Studium an der Uni Erfurt erhalten Sie beim Internationalen Büro.